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Umsetzung würde fast ein Drittel der Äcker betreffen

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Eine unveränderte Umsetzung des Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde die heimische Pflanzenproduktion hart treffen. Das haben Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) berechnet.

Eine unveränderte Umsetzung des Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde die heimische Pflanzenproduktion hart treffen. Das haben Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) berechnet. Demnach wären von dem ursprünglich vorgeschlagenen Anwendungsverbot in sensiblen Gebieten insgesamt 38 018 km2 beziehungsweise 31 % der Ackerflächen in Deutschland betroffen. Bei den Obst- und Weinbauflächen wären es 696 km2 oder 36 %.

 

Zum Tragen kommen würden dabei vor allem Landschaftsschutzgebiete, die gemäß den Berechnungen in der Bundesrepublik 25 % des Obst- und Weinbaus sowie 19 % des Ackerbaus umfassen. Besonders in Nordrhein-Westfalen wird viel Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten betrieben; hier würden dadurch 39 % der Ackerflächen zu den sensiblen Gebieten gezählt. In Brandenburg würde sich der Anteil der betroffenen Äcker auf 28 % belaufen, in Sachsen auf 26 %. In Rheinland-Pfalz liegen nach Angaben der Wissenschaftler 29 % der Obst- und Weinbaufläche in Landschaftsschutzgebieten.

 

Wenn die Landschaftsschutzgebiete nicht zu den sensiblen Gebieten gezählt würden, so wären laut den Wissenschaftlern noch 17 % der Gesamtackerfläche und 16 % der genannten Dauerkulturen von einem Anwendungsverbot betroffen. Allerdings würden noch deutlich Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. Immer noch eingeschränkt würde der Pflanzenschutz auf 45 % der hessischen und 37 % der baden-württembergischen Äcker; in Mecklenburg-Vorpommern würde dieser Anteil 34 % betragen. Im Südwesten würden zudem immer noch 28 % der Obst- und Wienbauflächen erfasst.

 

Vergleichsweise hohe Anteile der deutschen Agrarflächen liegen außerdem in Wasserschutzgebieten. Im Bundesdurchschnitt wären auf dieser Basis 10 % der Ackerflächen von der SUR betroffen; besonders hohe Anteile weisen die Berechnungen hier mit 32 % für Baden-Württemberg, 28 % für Hessen und 17 % für Mecklenburg-Vorpommern aus.

 

"Wir wollen eine konstruktive Debatte zur geplanten EU-Verordnung anregen. Die konkreten Zahlen zeigen auf, welche Betroffenheiten tatsächlich bestehen", erklärte Brühl. Nach Angaben des IÖR haben die Wissenschaftler für die Ermittlung der Flächen eine breite Basis an Geodaten und Informationen aus verschiedenen Datenbanken herangezogen und analysiert. Besondere Herausforderung seien überlagernde Schutzgebietskategorien gewesen. AgE/pk

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Eine unveränderte Umsetzung des Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde die heimische Pflanzenproduktion hart treffen. Das haben Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) berechnet.

Eine unveränderte Umsetzung des Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde die heimische Pflanzenproduktion hart treffen. Das haben Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) berechnet. Demnach wären von dem ursprünglich vorgeschlagenen Anwendungsverbot in sensiblen Gebieten insgesamt 38 018 km2 beziehungsweise 31 % der Ackerflächen in Deutschland betroffen. Bei den Obst- und Weinbauflächen wären es 696 km2 oder 36 %.

 

Zum Tragen kommen würden dabei vor allem Landschaftsschutzgebiete, die gemäß den Berechnungen in der Bundesrepublik 25 % des Obst- und Weinbaus sowie 19 % des Ackerbaus umfassen. Besonders in Nordrhein-Westfalen wird viel Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten betrieben; hier würden dadurch 39 % der Ackerflächen zu den sensiblen Gebieten gezählt. In Brandenburg würde sich der Anteil der betroffenen Äcker auf 28 % belaufen, in Sachsen auf 26 %. In Rheinland-Pfalz liegen nach Angaben der Wissenschaftler 29 % der Obst- und Weinbaufläche in Landschaftsschutzgebieten.

 

Wenn die Landschaftsschutzgebiete nicht zu den sensiblen Gebieten gezählt würden, so wären laut den Wissenschaftlern noch 17 % der Gesamtackerfläche und 16 % der genannten Dauerkulturen von einem Anwendungsverbot betroffen. Allerdings würden noch deutlich Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. Immer noch eingeschränkt würde der Pflanzenschutz auf 45 % der hessischen und 37 % der baden-württembergischen Äcker; in Mecklenburg-Vorpommern würde dieser Anteil 34 % betragen. Im Südwesten würden zudem immer noch 28 % der Obst- und Wienbauflächen erfasst.

 

Vergleichsweise hohe Anteile der deutschen Agrarflächen liegen außerdem in Wasserschutzgebieten. Im Bundesdurchschnitt wären auf dieser Basis 10 % der Ackerflächen von der SUR betroffen; besonders hohe Anteile weisen die Berechnungen hier mit 32 % für Baden-Württemberg, 28 % für Hessen und 17 % für Mecklenburg-Vorpommern aus.

 

"Wir wollen eine konstruktive Debatte zur geplanten EU-Verordnung anregen. Die konkreten Zahlen zeigen auf, welche Betroffenheiten tatsächlich bestehen", erklärte Brühl. Nach Angaben des IÖR haben die Wissenschaftler für die Ermittlung der Flächen eine breite Basis an Geodaten und Informationen aus verschiedenen Datenbanken herangezogen und analysiert. Besondere Herausforderung seien überlagernde Schutzgebietskategorien gewesen. AgE/pk

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Eine unveränderte Umsetzung des Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde die heimische Pflanzenproduktion hart treffen. Das haben Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) berechnet.

Eine unveränderte Umsetzung des Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde die heimische Pflanzenproduktion hart treffen. Das haben Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) berechnet. Demnach wären von dem ursprünglich vorgeschlagenen Anwendungsverbot in sensiblen Gebieten insgesamt 38 018 km2 beziehungsweise 31 % der Ackerflächen in Deutschland betroffen. Bei den Obst- und Weinbauflächen wären es 696 km2 oder 36 %.

 

Zum Tragen kommen würden dabei vor allem Landschaftsschutzgebiete, die gemäß den Berechnungen in der Bundesrepublik 25 % des Obst- und Weinbaus sowie 19 % des Ackerbaus umfassen. Besonders in Nordrhein-Westfalen wird viel Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten betrieben; hier würden dadurch 39 % der Ackerflächen zu den sensiblen Gebieten gezählt. In Brandenburg würde sich der Anteil der betroffenen Äcker auf 28 % belaufen, in Sachsen auf 26 %. In Rheinland-Pfalz liegen nach Angaben der Wissenschaftler 29 % der Obst- und Weinbaufläche in Landschaftsschutzgebieten.

 

Wenn die Landschaftsschutzgebiete nicht zu den sensiblen Gebieten gezählt würden, so wären laut den Wissenschaftlern noch 17 % der Gesamtackerfläche und 16 % der genannten Dauerkulturen von einem Anwendungsverbot betroffen. Allerdings würden noch deutlich Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. Immer noch eingeschränkt würde der Pflanzenschutz auf 45 % der hessischen und 37 % der baden-württembergischen Äcker; in Mecklenburg-Vorpommern würde dieser Anteil 34 % betragen. Im Südwesten würden zudem immer noch 28 % der Obst- und Wienbauflächen erfasst.

 

Vergleichsweise hohe Anteile der deutschen Agrarflächen liegen außerdem in Wasserschutzgebieten. Im Bundesdurchschnitt wären auf dieser Basis 10 % der Ackerflächen von der SUR betroffen; besonders hohe Anteile weisen die Berechnungen hier mit 32 % für Baden-Württemberg, 28 % für Hessen und 17 % für Mecklenburg-Vorpommern aus.

 

"Wir wollen eine konstruktive Debatte zur geplanten EU-Verordnung anregen. Die konkreten Zahlen zeigen auf, welche Betroffenheiten tatsächlich bestehen", erklärte Brühl. Nach Angaben des IÖR haben die Wissenschaftler für die Ermittlung der Flächen eine breite Basis an Geodaten und Informationen aus verschiedenen Datenbanken herangezogen und analysiert. Besondere Herausforderung seien überlagernde Schutzgebietskategorien gewesen. AgE/pk

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