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Sachverständige kritisieren Ampelentwurf

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Die geplanten baurechtlichen Änderungen beim Umbau von bestimmten gewerblichen Ställen in die Haltungsstufen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio stoßen bei Verbänden und Sachverständigen auf Kritik. Das hat die heutige öffentliche Anhörung des Bundestagsbauausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ergeben.

Die geplanten baurechtlichen Änderungen beim Umbau von bestimmten gewerblichen Ställen in die Haltungsstufen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio stoßen bei Verbänden und Sachverständigen auf Kritik. Das hat die heutige öffentliche Anhörung des Bundestagsbauausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ergeben. Zwar wurde das Ziel durchweg begrüßt, einen tierwohlgerechten Umbau von Ställen zu ermöglichen. Im Detail weise der Entwurf jedoch teilweise gravierende Mängel auf.

 

Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) gehen die vorgesehenen Neuregelungen teilweise zu weit. Der Beigeordnete Bernd Düsterdiek sprach von offenen Fragen im Hinblick auf eine notwendige Beibehaltung der kommunalen Steuerungsfähigkeit. Unklar sei auch, wie sich die Regelungen mit dem Ziel vereinbaren ließen, eine weitere Bodenversiegelung zu vermeiden. Schließlich müssten immissionsschutzrechtliche Probleme beachtet werden, die eine bauliche Anpassung zu offenen Ställen hervorrufen könne.

 

Martin Kamp von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kritisierte hingegen die Verwendung des unkonkreten Begriffs der "Belastung im Außenbereich" im Gesetzentwurf. In der Folge werde dies zu einer Verunsicherung der Genehmigungsbehörden führen. Die Zulässigkeit von Belastungen sei durch entsprechende Fachgesetze abgedeckt. Dies gelte für naturschutzfachliche Belastungen wie Bodenversiegelung ebenso wie für immissionsschutzfachliche wie Gerüche. Nicht nachvollziehbar sei, dass an einen Umbau für mehr Tierwohl höhere Anforderungen gestellt werden sollen, als dies fachgesetzlich für einen Neubau der Fall sei.

 

Die Leiterin des Referats Agrar- und Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz beim Deutschen Bauernverband (DBV), Petra Nüssle, übte grundsätzliche Kritik an den geplanten Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung. Weder sei eine tragfähige Perspektive für Tierhalter erkennbar, noch seien die Zielkonflikte zwischen Tierwohl, Immissionsschutz und Umweltrecht ausgeräumt, monierte Nüssle. Ihrer Einschätzung nach werden Landwirte eher verunsichert als dazu ermuntert, Stallumbauten in Angriff zu nehmen.

 

Der Rechtsanwalt Helmar Hentschke forderte, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs auszuweiten. Neben Bestandbauten sollten seiner Auffassung nach auch Anlagen einbezogen werden, die noch nicht errichtet worden sind, für die es aber bereits Genehmigungen gibt.

 

Laut Neuland-Vorstandssprecher Jochen Dettmer lässt sich der Umbau der Nutztierhaltung nur in einem Gesamtkonzept erreichen, wie es die Borchert-Kommission schon im Jahr 2020 vorgeschlagen hat. Allerdings weise beispielsweise der Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz noch erhebliche Lücken auf und müsse hinsichtlich der tierwohlbezogenen Kriterien der einzelnen Haltungsstufen, beim Thema "Downgrading" und wegen der fehlenden Einbeziehung ausländischer Ware noch nachgebessert werden. Dies werde dann auch Auswirkungen auf die baurechtlichen Anpassungen haben, die mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz korrespondieren. AgE/rm

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Die geplanten baurechtlichen Änderungen beim Umbau von bestimmten gewerblichen Ställen in die Haltungsstufen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio stoßen bei Verbänden und Sachverständigen auf Kritik. Das hat die heutige öffentliche Anhörung des Bundestagsbauausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ergeben.

Die geplanten baurechtlichen Änderungen beim Umbau von bestimmten gewerblichen Ställen in die Haltungsstufen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio stoßen bei Verbänden und Sachverständigen auf Kritik. Das hat die heutige öffentliche Anhörung des Bundestagsbauausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ergeben. Zwar wurde das Ziel durchweg begrüßt, einen tierwohlgerechten Umbau von Ställen zu ermöglichen. Im Detail weise der Entwurf jedoch teilweise gravierende Mängel auf.

 

Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) gehen die vorgesehenen Neuregelungen teilweise zu weit. Der Beigeordnete Bernd Düsterdiek sprach von offenen Fragen im Hinblick auf eine notwendige Beibehaltung der kommunalen Steuerungsfähigkeit. Unklar sei auch, wie sich die Regelungen mit dem Ziel vereinbaren ließen, eine weitere Bodenversiegelung zu vermeiden. Schließlich müssten immissionsschutzrechtliche Probleme beachtet werden, die eine bauliche Anpassung zu offenen Ställen hervorrufen könne.

 

Martin Kamp von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kritisierte hingegen die Verwendung des unkonkreten Begriffs der "Belastung im Außenbereich" im Gesetzentwurf. In der Folge werde dies zu einer Verunsicherung der Genehmigungsbehörden führen. Die Zulässigkeit von Belastungen sei durch entsprechende Fachgesetze abgedeckt. Dies gelte für naturschutzfachliche Belastungen wie Bodenversiegelung ebenso wie für immissionsschutzfachliche wie Gerüche. Nicht nachvollziehbar sei, dass an einen Umbau für mehr Tierwohl höhere Anforderungen gestellt werden sollen, als dies fachgesetzlich für einen Neubau der Fall sei.

 

Die Leiterin des Referats Agrar- und Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz beim Deutschen Bauernverband (DBV), Petra Nüssle, übte grundsätzliche Kritik an den geplanten Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung. Weder sei eine tragfähige Perspektive für Tierhalter erkennbar, noch seien die Zielkonflikte zwischen Tierwohl, Immissionsschutz und Umweltrecht ausgeräumt, monierte Nüssle. Ihrer Einschätzung nach werden Landwirte eher verunsichert als dazu ermuntert, Stallumbauten in Angriff zu nehmen.

 

Der Rechtsanwalt Helmar Hentschke forderte, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs auszuweiten. Neben Bestandbauten sollten seiner Auffassung nach auch Anlagen einbezogen werden, die noch nicht errichtet worden sind, für die es aber bereits Genehmigungen gibt.

 

Laut Neuland-Vorstandssprecher Jochen Dettmer lässt sich der Umbau der Nutztierhaltung nur in einem Gesamtkonzept erreichen, wie es die Borchert-Kommission schon im Jahr 2020 vorgeschlagen hat. Allerdings weise beispielsweise der Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz noch erhebliche Lücken auf und müsse hinsichtlich der tierwohlbezogenen Kriterien der einzelnen Haltungsstufen, beim Thema "Downgrading" und wegen der fehlenden Einbeziehung ausländischer Ware noch nachgebessert werden. Dies werde dann auch Auswirkungen auf die baurechtlichen Anpassungen haben, die mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz korrespondieren. AgE/rm

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Die geplanten baurechtlichen Änderungen beim Umbau von bestimmten gewerblichen Ställen in die Haltungsstufen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio stoßen bei Verbänden und Sachverständigen auf Kritik. Das hat die heutige öffentliche Anhörung des Bundestagsbauausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ergeben. Zwar wurde das Ziel durchweg begrüßt, einen tierwohlgerechten Umbau von Ställen zu ermöglichen. Im Detail weise der Entwurf jedoch teilweise gravierende Mängel auf.

 

Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) gehen die vorgesehenen Neuregelungen teilweise zu weit. Der Beigeordnete Bernd Düsterdiek sprach von offenen Fragen im Hinblick auf eine notwendige Beibehaltung der kommunalen Steuerungsfähigkeit. Unklar sei auch, wie sich die Regelungen mit dem Ziel vereinbaren ließen, eine weitere Bodenversiegelung zu vermeiden. Schließlich müssten immissionsschutzrechtliche Probleme beachtet werden, die eine bauliche Anpassung zu offenen Ställen hervorrufen könne.

 

Martin Kamp von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kritisierte hingegen die Verwendung des unkonkreten Begriffs der "Belastung im Außenbereich" im Gesetzentwurf. In der Folge werde dies zu einer Verunsicherung der Genehmigungsbehörden führen. Die Zulässigkeit von Belastungen sei durch entsprechende Fachgesetze abgedeckt. Dies gelte für naturschutzfachliche Belastungen wie Bodenversiegelung ebenso wie für immissionsschutzfachliche wie Gerüche. Nicht nachvollziehbar sei, dass an einen Umbau für mehr Tierwohl höhere Anforderungen gestellt werden sollen, als dies fachgesetzlich für einen Neubau der Fall sei.

 

Die Leiterin des Referats Agrar- und Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz beim Deutschen Bauernverband (DBV), Petra Nüssle, übte grundsätzliche Kritik an den geplanten Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung. Weder sei eine tragfähige Perspektive für Tierhalter erkennbar, noch seien die Zielkonflikte zwischen Tierwohl, Immissionsschutz und Umweltrecht ausgeräumt, monierte Nüssle. Ihrer Einschätzung nach werden Landwirte eher verunsichert als dazu ermuntert, Stallumbauten in Angriff zu nehmen.

 

Der Rechtsanwalt Helmar Hentschke forderte, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs auszuweiten. Neben Bestandbauten sollten seiner Auffassung nach auch Anlagen einbezogen werden, die noch nicht errichtet worden sind, für die es aber bereits Genehmigungen gibt.

 

Laut Neuland-Vorstandssprecher Jochen Dettmer lässt sich der Umbau der Nutztierhaltung nur in einem Gesamtkonzept erreichen, wie es die Borchert-Kommission schon im Jahr 2020 vorgeschlagen hat. Allerdings weise beispielsweise der Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz noch erhebliche Lücken auf und müsse hinsichtlich der tierwohlbezogenen Kriterien der einzelnen Haltungsstufen, beim Thema "Downgrading" und wegen der fehlenden Einbeziehung ausländischer Ware noch nachgebessert werden. Dies werde dann auch Auswirkungen auf die baurechtlichen Anpassungen haben, die mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz korrespondieren. AgE/rm

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