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Europaparlament segnet Verlängerung der Handelserleichterungen ab

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Das Europaparlament hat einer Verlängerung des Zollmoratoriums für Agrarwaren aus der Ukraine zugestimmt. Sobald auch der Rat seinen abschließenden Segen erteilt hat, können die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen dann über den 5. Juni hinaus für ein weiteres Jahr eingeführt werden. Profitieren können unter anderem Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen, außerdem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die üblicherweise Zollkontingente vorgesehen sind.

Das Europaparlament hat einer Verlängerung des Zollmoratoriums für Agrarwaren aus der Ukraine zugestimmt. Sobald auch der Rat seinen abschließenden Segen erteilt hat, können die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen dann über den 5. Juni hinaus für ein weiteres Jahr eingeführt werden. Profitieren können unter anderem Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen, außerdem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die üblicherweise Zollkontingente vorgesehen sind. Grundsätzlich betreffen die autonomen Handelsmaßnahmen vor allem Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit galt.

 

Berichterstatterin Sandra Kalniete bezeichnete die Verlängerung der Maßnahmen als "entscheidend". Es müsse sichergestellt werden, dass die Ukraine auch im Krieg Handel treiben und damit ihre Wirtschaft stabilisieren könne. Laut der EVP-Abgeordneten sind die Handelserleichterungen auch ein Baustein der schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt. "Die Zukunft der Ukraine liegt in der Europäischen Union", so Kalniete.

 

Wie schon bei den bestehenden autonomen Handelsmaßnahmen, die am 5. Juni auslaufen, ist im Rahmen der Verlängerung ein Mechanismus zum Schutz des Binnenmarktes vorgesehen. Die Auswirkungen der Handelserleichterungen werden insbesondere im Hinblick auf Ex- und Importe, die Preise auf dem Binnenmarkt und die heimische Produktion überwacht. Sollten negative Effekte festgestellt werden, können die Handelserleichterungen für die betreffenden Waren so lange wie nötig wieder aufgehoben werden.

 

Den betreffenden Schutzmechanismus hatte die Kommission am 2. Mai aktiviert. Er wird derzeit dazu genutzt, den Import von ukrainischem Weizen, Mais sowie Sonnenblumen- und Rapssaaten nach Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und in die Slowakei zu unterbinden. Die Lieferungen sind dort nur noch für den Transit zulässig. Die EU-Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass die aktuellen Schutzmaßnahmen auch über den 5. Juni hinaus verlängert werden können, sollte die Situation dies erfordern. In Aussicht gestellt hat die Brüsseler Behörde zudem eine Untersuchung bezüglich der Erweiterung auf weitere Agrarwaren, ohne diese jedoch weiter zu spezifizieren. AgE/pk

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Europaparlament segnet Verlängerung der Handelserleichterungen ab

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Das Europaparlament hat einer Verlängerung des Zollmoratoriums für Agrarwaren aus der Ukraine zugestimmt. Sobald auch der Rat seinen abschließenden Segen erteilt hat, können die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen dann über den 5. Juni hinaus für ein weiteres Jahr eingeführt werden. Profitieren können unter anderem Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen, außerdem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die üblicherweise Zollkontingente vorgesehen sind.

Das Europaparlament hat einer Verlängerung des Zollmoratoriums für Agrarwaren aus der Ukraine zugestimmt. Sobald auch der Rat seinen abschließenden Segen erteilt hat, können die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen dann über den 5. Juni hinaus für ein weiteres Jahr eingeführt werden. Profitieren können unter anderem Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen, außerdem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die üblicherweise Zollkontingente vorgesehen sind. Grundsätzlich betreffen die autonomen Handelsmaßnahmen vor allem Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit galt.

 

Berichterstatterin Sandra Kalniete bezeichnete die Verlängerung der Maßnahmen als "entscheidend". Es müsse sichergestellt werden, dass die Ukraine auch im Krieg Handel treiben und damit ihre Wirtschaft stabilisieren könne. Laut der EVP-Abgeordneten sind die Handelserleichterungen auch ein Baustein der schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt. "Die Zukunft der Ukraine liegt in der Europäischen Union", so Kalniete.

 

Wie schon bei den bestehenden autonomen Handelsmaßnahmen, die am 5. Juni auslaufen, ist im Rahmen der Verlängerung ein Mechanismus zum Schutz des Binnenmarktes vorgesehen. Die Auswirkungen der Handelserleichterungen werden insbesondere im Hinblick auf Ex- und Importe, die Preise auf dem Binnenmarkt und die heimische Produktion überwacht. Sollten negative Effekte festgestellt werden, können die Handelserleichterungen für die betreffenden Waren so lange wie nötig wieder aufgehoben werden.

 

Den betreffenden Schutzmechanismus hatte die Kommission am 2. Mai aktiviert. Er wird derzeit dazu genutzt, den Import von ukrainischem Weizen, Mais sowie Sonnenblumen- und Rapssaaten nach Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und in die Slowakei zu unterbinden. Die Lieferungen sind dort nur noch für den Transit zulässig. Die EU-Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass die aktuellen Schutzmaßnahmen auch über den 5. Juni hinaus verlängert werden können, sollte die Situation dies erfordern. In Aussicht gestellt hat die Brüsseler Behörde zudem eine Untersuchung bezüglich der Erweiterung auf weitere Agrarwaren, ohne diese jedoch weiter zu spezifizieren. AgE/pk

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Das Europaparlament hat einer Verlängerung des Zollmoratoriums für Agrarwaren aus der Ukraine zugestimmt. Sobald auch der Rat seinen abschließenden Segen erteilt hat, können die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen dann über den 5. Juni hinaus für ein weiteres Jahr eingeführt werden. Profitieren können unter anderem Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen, außerdem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die üblicherweise Zollkontingente vorgesehen sind.

Das Europaparlament hat einer Verlängerung des Zollmoratoriums für Agrarwaren aus der Ukraine zugestimmt. Sobald auch der Rat seinen abschließenden Segen erteilt hat, können die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen dann über den 5. Juni hinaus für ein weiteres Jahr eingeführt werden. Profitieren können unter anderem Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen, außerdem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die üblicherweise Zollkontingente vorgesehen sind. Grundsätzlich betreffen die autonomen Handelsmaßnahmen vor allem Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit galt.

 

Berichterstatterin Sandra Kalniete bezeichnete die Verlängerung der Maßnahmen als "entscheidend". Es müsse sichergestellt werden, dass die Ukraine auch im Krieg Handel treiben und damit ihre Wirtschaft stabilisieren könne. Laut der EVP-Abgeordneten sind die Handelserleichterungen auch ein Baustein der schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt. "Die Zukunft der Ukraine liegt in der Europäischen Union", so Kalniete.

 

Wie schon bei den bestehenden autonomen Handelsmaßnahmen, die am 5. Juni auslaufen, ist im Rahmen der Verlängerung ein Mechanismus zum Schutz des Binnenmarktes vorgesehen. Die Auswirkungen der Handelserleichterungen werden insbesondere im Hinblick auf Ex- und Importe, die Preise auf dem Binnenmarkt und die heimische Produktion überwacht. Sollten negative Effekte festgestellt werden, können die Handelserleichterungen für die betreffenden Waren so lange wie nötig wieder aufgehoben werden.

 

Den betreffenden Schutzmechanismus hatte die Kommission am 2. Mai aktiviert. Er wird derzeit dazu genutzt, den Import von ukrainischem Weizen, Mais sowie Sonnenblumen- und Rapssaaten nach Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und in die Slowakei zu unterbinden. Die Lieferungen sind dort nur noch für den Transit zulässig. Die EU-Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass die aktuellen Schutzmaßnahmen auch über den 5. Juni hinaus verlängert werden können, sollte die Situation dies erfordern. In Aussicht gestellt hat die Brüsseler Behörde zudem eine Untersuchung bezüglich der Erweiterung auf weitere Agrarwaren, ohne diese jedoch weiter zu spezifizieren. AgE/pk

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