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Krüsken warnt vor gravierenden Folgen für die Tierhaltung

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Schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) macht der Deutsche Bauernverband (DBV) geltend. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete gegenüber AGRA-EUROPE die vorgesehene Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes als "äußerst bedenklich". Demnach soll bei der Abwägung "schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz" ein wirtschaftliches Interesse "keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellen". Krüsken zufolge ist diese Formulierung unscharf und bis zum Verbot jeglicher Nutztierhaltung auslegbar. Sie könne in letzter Konsequenz das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeuten und dürfe so nicht stehenbleiben, warnte der Generalsekretär.

Schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) macht der Deutsche Bauernverband (DBV) geltend. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete gegenüber AGRA-EUROPE die vorgesehene Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes als "äußerst bedenklich". Demnach soll bei der Abwägung "schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz" ein wirtschaftliches Interesse "keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellen". Krüsken zufolge ist diese Formulierung unscharf und bis zum Verbot jeglicher Nutztierhaltung auslegbar. Sie könne in letzter Konsequenz das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeuten und dürfe so nicht stehenbleiben, warnte der Generalsekretär.

 

Seinen Angaben zufolge stoßen die Vorstellungen des BMEL für eine Tierschutznovelle beim Bauernverband größtenteils auf Ablehnung. "Anstatt auf Anreize zu setzen und ordnungsrechtliche Vorgaben im europäischen Rahmen anzugehen, setzt das Ministerium erneut auf nationale Alleingänge", beklagte Krüsken. Mit seinem Gesetzentwurf konterkariere das Ministerium einmal mehr die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung.



Den geplanten Ausstieg aus der Anbindehaltung innerhalb von fünf Jahren kritisierte Krüsken als nicht zumutbar. Für ihn ist völlig unverständlich, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Frist von zehn Jahren nicht eingehalten werden soll. Mit der Begrenzung von Ausnahmen auf Betriebe mit maximal 50 Tieren werde nebenbei auch die Kombinationshaltung für viele Betriebe unmöglich gemacht. Dies sei umso erstaunlicher, als dieses Konzept den Betrieben eigentlich einen Weg zu mehr Tierschutz öffnen sollte.



Für unnötig kompliziert hält der Generalsekretär die vorgesehenen Vorschriften für das Schwänzekupieren bei Schweinen. Sie seien für ein Gesetz viel zu detailliert und in der Praxis nicht umsetzbar. Ein europäischer Gleichschritt sei auch hier nicht zu erkennen. Die geforderte Betäubung beim Enthornen von Kälbern muss laut Krüsken auch von Landwirten durchgeführt werden können: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tierärzteschaft dafür noch Kapazitäten hat." AgE/rm

 

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Krüsken warnt vor gravierenden Folgen für die Tierhaltung

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Schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) macht der Deutsche Bauernverband (DBV) geltend. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete gegenüber AGRA-EUROPE die vorgesehene Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes als "äußerst bedenklich". Demnach soll bei der Abwägung "schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz" ein wirtschaftliches Interesse "keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellen". Krüsken zufolge ist diese Formulierung unscharf und bis zum Verbot jeglicher Nutztierhaltung auslegbar. Sie könne in letzter Konsequenz das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeuten und dürfe so nicht stehenbleiben, warnte der Generalsekretär.

Schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) macht der Deutsche Bauernverband (DBV) geltend. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete gegenüber AGRA-EUROPE die vorgesehene Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes als "äußerst bedenklich". Demnach soll bei der Abwägung "schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz" ein wirtschaftliches Interesse "keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellen". Krüsken zufolge ist diese Formulierung unscharf und bis zum Verbot jeglicher Nutztierhaltung auslegbar. Sie könne in letzter Konsequenz das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeuten und dürfe so nicht stehenbleiben, warnte der Generalsekretär.

 

Seinen Angaben zufolge stoßen die Vorstellungen des BMEL für eine Tierschutznovelle beim Bauernverband größtenteils auf Ablehnung. "Anstatt auf Anreize zu setzen und ordnungsrechtliche Vorgaben im europäischen Rahmen anzugehen, setzt das Ministerium erneut auf nationale Alleingänge", beklagte Krüsken. Mit seinem Gesetzentwurf konterkariere das Ministerium einmal mehr die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung.



Den geplanten Ausstieg aus der Anbindehaltung innerhalb von fünf Jahren kritisierte Krüsken als nicht zumutbar. Für ihn ist völlig unverständlich, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Frist von zehn Jahren nicht eingehalten werden soll. Mit der Begrenzung von Ausnahmen auf Betriebe mit maximal 50 Tieren werde nebenbei auch die Kombinationshaltung für viele Betriebe unmöglich gemacht. Dies sei umso erstaunlicher, als dieses Konzept den Betrieben eigentlich einen Weg zu mehr Tierschutz öffnen sollte.



Für unnötig kompliziert hält der Generalsekretär die vorgesehenen Vorschriften für das Schwänzekupieren bei Schweinen. Sie seien für ein Gesetz viel zu detailliert und in der Praxis nicht umsetzbar. Ein europäischer Gleichschritt sei auch hier nicht zu erkennen. Die geforderte Betäubung beim Enthornen von Kälbern muss laut Krüsken auch von Landwirten durchgeführt werden können: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tierärzteschaft dafür noch Kapazitäten hat." AgE/rm

 

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Schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) macht der Deutsche Bauernverband (DBV) geltend. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete gegenüber AGRA-EUROPE die vorgesehene Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes als "äußerst bedenklich". Demnach soll bei der Abwägung "schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz" ein wirtschaftliches Interesse "keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellen". Krüsken zufolge ist diese Formulierung unscharf und bis zum Verbot jeglicher Nutztierhaltung auslegbar. Sie könne in letzter Konsequenz das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeuten und dürfe so nicht stehenbleiben, warnte der Generalsekretär.

Schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) macht der Deutsche Bauernverband (DBV) geltend. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete gegenüber AGRA-EUROPE die vorgesehene Ergänzung von §1 des Tierschutzgesetzes als "äußerst bedenklich". Demnach soll bei der Abwägung "schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz" ein wirtschaftliches Interesse "keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellen". Krüsken zufolge ist diese Formulierung unscharf und bis zum Verbot jeglicher Nutztierhaltung auslegbar. Sie könne in letzter Konsequenz das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeuten und dürfe so nicht stehenbleiben, warnte der Generalsekretär.

 

Seinen Angaben zufolge stoßen die Vorstellungen des BMEL für eine Tierschutznovelle beim Bauernverband größtenteils auf Ablehnung. "Anstatt auf Anreize zu setzen und ordnungsrechtliche Vorgaben im europäischen Rahmen anzugehen, setzt das Ministerium erneut auf nationale Alleingänge", beklagte Krüsken. Mit seinem Gesetzentwurf konterkariere das Ministerium einmal mehr die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung.



Den geplanten Ausstieg aus der Anbindehaltung innerhalb von fünf Jahren kritisierte Krüsken als nicht zumutbar. Für ihn ist völlig unverständlich, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Frist von zehn Jahren nicht eingehalten werden soll. Mit der Begrenzung von Ausnahmen auf Betriebe mit maximal 50 Tieren werde nebenbei auch die Kombinationshaltung für viele Betriebe unmöglich gemacht. Dies sei umso erstaunlicher, als dieses Konzept den Betrieben eigentlich einen Weg zu mehr Tierschutz öffnen sollte.



Für unnötig kompliziert hält der Generalsekretär die vorgesehenen Vorschriften für das Schwänzekupieren bei Schweinen. Sie seien für ein Gesetz viel zu detailliert und in der Praxis nicht umsetzbar. Ein europäischer Gleichschritt sei auch hier nicht zu erkennen. Die geforderte Betäubung beim Enthornen von Kälbern muss laut Krüsken auch von Landwirten durchgeführt werden können: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tierärzteschaft dafür noch Kapazitäten hat." AgE/rm

 

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