Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Topnews
Eilanträge gegen Arbeitsschutzkontrollgesetz abgelehnt
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit strengeren Regeln für die Fleischindustrie kann planmäßig am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, hat die 3. Kammer des Ersten Senats mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt. Mit diesen habe verhindert werden sollen, dass Teile des mittlerweile verkündeten Gesetzes Anfang 2021 in Kraft träten.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit strengeren Regeln für die Fleischindustrie kann planmäßig am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, hat die 3. Kammer des Ersten Senats mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt. Mit diesen habe verhindert werden sollen, dass Teile des mittlerweile verkündeten Gesetzes Anfang 2021 in Kraft träten. Die neuen Regeln verbieten den Unternehmen der Fleischwirtschaft den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Zudem ist die Beschäftigung von Leiharbeit ab dem 1. April 2021 nur noch für drei Jahre unter besonderen Bedingungen in der Fleischverarbeitung zulässig.
Die Eilanträge haben dem Gericht zufolge eine bei einem Werkvertragsunternehmen angestellte Einzelperson, mehrere Werkvertragsunternehmen, ein Unternehmen zur Arbeitsüberlassung sowie mehrere Unternehmen der Fleischwirtschaft gestellt. Sie vertraten die Auffassung, dass sie gravierende und schwer oder überhaupt nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden würden, wenn das Fremdpersonalverbot zum 1. Januar 2021 in Kraft träte. Dem ist die 3. Kammer des Ersten Senats jedoch nicht gefolgt; eine nähere Begründung soll später gesondert erfolgen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den strengeren Regeln für Schlachthöfe wurde vom CDU-Fraktionsvorsitzenden in Niedersachsen, Dirk Toepffer, ausdrücklich begrüßt. "Die Fleischindustrie und die Zeitarbeitsunternehmen hatten lange Zeit, um die Missstände in den Schlachthöfen abzuschaffen", erklärte der CDU-Politiker. Das sei jedoch "nur halbherzig und widerwillig" geschehen. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz greife die Politik ein und stelle sicher, dass die Mitarbeiter in den Schlachthöfen zukünftig bestmöglich geschützt würden. AgE
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Eilanträge gegen Arbeitsschutzkontrollgesetz abgelehnt
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit strengeren Regeln für die Fleischindustrie kann planmäßig am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, hat die 3. Kammer des Ersten Senats mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt. Mit diesen habe verhindert werden sollen, dass Teile des mittlerweile verkündeten Gesetzes Anfang 2021 in Kraft träten.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit strengeren Regeln für die Fleischindustrie kann planmäßig am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, hat die 3. Kammer des Ersten Senats mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt. Mit diesen habe verhindert werden sollen, dass Teile des mittlerweile verkündeten Gesetzes Anfang 2021 in Kraft träten. Die neuen Regeln verbieten den Unternehmen der Fleischwirtschaft den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Zudem ist die Beschäftigung von Leiharbeit ab dem 1. April 2021 nur noch für drei Jahre unter besonderen Bedingungen in der Fleischverarbeitung zulässig.
Die Eilanträge haben dem Gericht zufolge eine bei einem Werkvertragsunternehmen angestellte Einzelperson, mehrere Werkvertragsunternehmen, ein Unternehmen zur Arbeitsüberlassung sowie mehrere Unternehmen der Fleischwirtschaft gestellt. Sie vertraten die Auffassung, dass sie gravierende und schwer oder überhaupt nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden würden, wenn das Fremdpersonalverbot zum 1. Januar 2021 in Kraft träte. Dem ist die 3. Kammer des Ersten Senats jedoch nicht gefolgt; eine nähere Begründung soll später gesondert erfolgen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den strengeren Regeln für Schlachthöfe wurde vom CDU-Fraktionsvorsitzenden in Niedersachsen, Dirk Toepffer, ausdrücklich begrüßt. "Die Fleischindustrie und die Zeitarbeitsunternehmen hatten lange Zeit, um die Missstände in den Schlachthöfen abzuschaffen", erklärte der CDU-Politiker. Das sei jedoch "nur halbherzig und widerwillig" geschehen. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz greife die Politik ein und stelle sicher, dass die Mitarbeiter in den Schlachthöfen zukünftig bestmöglich geschützt würden. AgE
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Eilanträge gegen Arbeitsschutzkontrollgesetz abgelehnt
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit strengeren Regeln für die Fleischindustrie kann planmäßig am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, hat die 3. Kammer des Ersten Senats mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt. Mit diesen habe verhindert werden sollen, dass Teile des mittlerweile verkündeten Gesetzes Anfang 2021 in Kraft träten.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit strengeren Regeln für die Fleischindustrie kann planmäßig am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, hat die 3. Kammer des Ersten Senats mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt. Mit diesen habe verhindert werden sollen, dass Teile des mittlerweile verkündeten Gesetzes Anfang 2021 in Kraft träten. Die neuen Regeln verbieten den Unternehmen der Fleischwirtschaft den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Zudem ist die Beschäftigung von Leiharbeit ab dem 1. April 2021 nur noch für drei Jahre unter besonderen Bedingungen in der Fleischverarbeitung zulässig.
Die Eilanträge haben dem Gericht zufolge eine bei einem Werkvertragsunternehmen angestellte Einzelperson, mehrere Werkvertragsunternehmen, ein Unternehmen zur Arbeitsüberlassung sowie mehrere Unternehmen der Fleischwirtschaft gestellt. Sie vertraten die Auffassung, dass sie gravierende und schwer oder überhaupt nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden würden, wenn das Fremdpersonalverbot zum 1. Januar 2021 in Kraft träte. Dem ist die 3. Kammer des Ersten Senats jedoch nicht gefolgt; eine nähere Begründung soll später gesondert erfolgen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den strengeren Regeln für Schlachthöfe wurde vom CDU-Fraktionsvorsitzenden in Niedersachsen, Dirk Toepffer, ausdrücklich begrüßt. "Die Fleischindustrie und die Zeitarbeitsunternehmen hatten lange Zeit, um die Missstände in den Schlachthöfen abzuschaffen", erklärte der CDU-Politiker. Das sei jedoch "nur halbherzig und widerwillig" geschehen. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz greife die Politik ein und stelle sicher, dass die Mitarbeiter in den Schlachthöfen zukünftig bestmöglich geschützt würden. AgE