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Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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EU-Pläne könnten rechtswidrig sein
Laut einem von Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten könnte sich die EU-Kommission mit ihren Plänen zur Vereinfachung der Pflanzenschutzmittelzulassung in juristisch unsicheres Fahrwasser begeben haben. Denn die vorgelegten Lockerungen im Rahmen des Omnibus im Lebens- und Futtermittelbereich sind nach Einschätzung der Autoren nicht vereinbar mit europarechtlichen Grundsätzen und dem Vorsorgeprinzip.
Die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln könnten rechtswidrig sein. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein aktuelles Gutachten, das von mehreren Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegeben wurde.
Gegenstand der Untersuchung ist das sogenannte Omnibuspaket zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Ziel des von der Kommission vorgelegten Vorschlags ist es unter anderem, die Zulassungsverfahren für neue Wirkstoffe deutlich zu beschleunigen. Zudem sollen Wirkstoffzulassungen künftig teilweise zeitlich unbegrenzt erteilt werden können.
"Erhebliche Absenkung" des Schutzniveaus
Laut Gutachten wäre insbesondere letztere Maßnahme mit einer "erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit verbunden". Es sei zu befürchten, dass infolge "neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umweltrisiken noch weniger berücksichtigt werden, als dies heute schon der Fall ist".
Auch dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der nationalen Produktzulassung neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Wirkstoff betreffen, nicht mehr berücksichtigen dürfen, sehen die Autoren des Gutachtens kritisch. Denn dies entspräche einem Einfrieren des Erkenntnisstands auf den Zeitpunkt der letzten Genehmigung. Und dieser könne weit in der Vergangenheit liegen "insbesondere angesichts des vorgesehenen Wegfalls der periodischen Überprüfung der Wirkstoffgenehmigungen".
Skeptisch sehen die Autoren des Gutachtens zudem die Erleichterung für sogenannte Wirkstoffe mit geringem Risiko. Da die Unschädlichkeit dieser Stoffgruppe nicht durch restriktive Kriterien und Definitionen sichergestellt sei, drohe die Erleichterung zu einem "problematischen Einfallstor für eine Umgehung der Zulassungskontrolle" zu werden.
Vorsorgeprinzip nicht berücksichtigt
Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, das die Vorschläge der EU-Kommission "ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip" wecken. Auch widerspreche es der europäischen Rechtssprechung, insbesondere in Bezug auf die Pflicht der Unionsgesetzgeber, den neuesten Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen.
Die Organisationen hinter dem Gutachten, neben der Aurelia Stiftung sind das ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), foodwatch, das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und das Umweltinstitut München, fordern daher die EU-Mitgliedstaaten und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, den Gesetzesvorschlag im EU-Rat abzulehnen. "Wer das durchwinkt, nimmt Umwelt- und Gesundheitsschäden billigend in Kauf", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Was wir brauchen, ist die Rückkehr zu echter Risikokontrolle, statt immer mehr Deregulierung." AgE
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EU-Pläne könnten rechtswidrig sein
Laut einem von Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten könnte sich die EU-Kommission mit ihren Plänen zur Vereinfachung der Pflanzenschutzmittelzulassung in juristisch unsicheres Fahrwasser begeben haben. Denn die vorgelegten Lockerungen im Rahmen des Omnibus im Lebens- und Futtermittelbereich sind nach Einschätzung der Autoren nicht vereinbar mit europarechtlichen Grundsätzen und dem Vorsorgeprinzip.
Die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln könnten rechtswidrig sein. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein aktuelles Gutachten, das von mehreren Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegeben wurde.
Gegenstand der Untersuchung ist das sogenannte Omnibuspaket zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Ziel des von der Kommission vorgelegten Vorschlags ist es unter anderem, die Zulassungsverfahren für neue Wirkstoffe deutlich zu beschleunigen. Zudem sollen Wirkstoffzulassungen künftig teilweise zeitlich unbegrenzt erteilt werden können.
"Erhebliche Absenkung" des Schutzniveaus
Laut Gutachten wäre insbesondere letztere Maßnahme mit einer "erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit verbunden". Es sei zu befürchten, dass infolge "neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umweltrisiken noch weniger berücksichtigt werden, als dies heute schon der Fall ist".
Auch dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der nationalen Produktzulassung neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Wirkstoff betreffen, nicht mehr berücksichtigen dürfen, sehen die Autoren des Gutachtens kritisch. Denn dies entspräche einem Einfrieren des Erkenntnisstands auf den Zeitpunkt der letzten Genehmigung. Und dieser könne weit in der Vergangenheit liegen "insbesondere angesichts des vorgesehenen Wegfalls der periodischen Überprüfung der Wirkstoffgenehmigungen".
Skeptisch sehen die Autoren des Gutachtens zudem die Erleichterung für sogenannte Wirkstoffe mit geringem Risiko. Da die Unschädlichkeit dieser Stoffgruppe nicht durch restriktive Kriterien und Definitionen sichergestellt sei, drohe die Erleichterung zu einem "problematischen Einfallstor für eine Umgehung der Zulassungskontrolle" zu werden.
Vorsorgeprinzip nicht berücksichtigt
Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, das die Vorschläge der EU-Kommission "ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip" wecken. Auch widerspreche es der europäischen Rechtssprechung, insbesondere in Bezug auf die Pflicht der Unionsgesetzgeber, den neuesten Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen.
Die Organisationen hinter dem Gutachten, neben der Aurelia Stiftung sind das ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), foodwatch, das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und das Umweltinstitut München, fordern daher die EU-Mitgliedstaaten und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, den Gesetzesvorschlag im EU-Rat abzulehnen. "Wer das durchwinkt, nimmt Umwelt- und Gesundheitsschäden billigend in Kauf", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Was wir brauchen, ist die Rückkehr zu echter Risikokontrolle, statt immer mehr Deregulierung." AgE
Markttipps
EU-Pläne könnten rechtswidrig sein
Laut einem von Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten könnte sich die EU-Kommission mit ihren Plänen zur Vereinfachung der Pflanzenschutzmittelzulassung in juristisch unsicheres Fahrwasser begeben haben. Denn die vorgelegten Lockerungen im Rahmen des Omnibus im Lebens- und Futtermittelbereich sind nach Einschätzung der Autoren nicht vereinbar mit europarechtlichen Grundsätzen und dem Vorsorgeprinzip.
Die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln könnten rechtswidrig sein. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein aktuelles Gutachten, das von mehreren Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegeben wurde.
Gegenstand der Untersuchung ist das sogenannte Omnibuspaket zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Ziel des von der Kommission vorgelegten Vorschlags ist es unter anderem, die Zulassungsverfahren für neue Wirkstoffe deutlich zu beschleunigen. Zudem sollen Wirkstoffzulassungen künftig teilweise zeitlich unbegrenzt erteilt werden können.
"Erhebliche Absenkung" des Schutzniveaus
Laut Gutachten wäre insbesondere letztere Maßnahme mit einer "erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit verbunden". Es sei zu befürchten, dass infolge "neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umweltrisiken noch weniger berücksichtigt werden, als dies heute schon der Fall ist".
Auch dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der nationalen Produktzulassung neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Wirkstoff betreffen, nicht mehr berücksichtigen dürfen, sehen die Autoren des Gutachtens kritisch. Denn dies entspräche einem Einfrieren des Erkenntnisstands auf den Zeitpunkt der letzten Genehmigung. Und dieser könne weit in der Vergangenheit liegen "insbesondere angesichts des vorgesehenen Wegfalls der periodischen Überprüfung der Wirkstoffgenehmigungen".
Skeptisch sehen die Autoren des Gutachtens zudem die Erleichterung für sogenannte Wirkstoffe mit geringem Risiko. Da die Unschädlichkeit dieser Stoffgruppe nicht durch restriktive Kriterien und Definitionen sichergestellt sei, drohe die Erleichterung zu einem "problematischen Einfallstor für eine Umgehung der Zulassungskontrolle" zu werden.
Vorsorgeprinzip nicht berücksichtigt
Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, das die Vorschläge der EU-Kommission "ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip" wecken. Auch widerspreche es der europäischen Rechtssprechung, insbesondere in Bezug auf die Pflicht der Unionsgesetzgeber, den neuesten Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen.
Die Organisationen hinter dem Gutachten, neben der Aurelia Stiftung sind das ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), foodwatch, das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und das Umweltinstitut München, fordern daher die EU-Mitgliedstaaten und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, den Gesetzesvorschlag im EU-Rat abzulehnen. "Wer das durchwinkt, nimmt Umwelt- und Gesundheitsschäden billigend in Kauf", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Was wir brauchen, ist die Rückkehr zu echter Risikokontrolle, statt immer mehr Deregulierung." AgE


