Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Termine und Veranstaltungen:
09.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Lienen
09.04.2024 16:30 – 18:00 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Steinhagen (mit Anmeldung)
11.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Senne
12.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Jöllenbeck
15.04.2024 16:00 – 17:30 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Halle (mit Anmeldung)
16.04.2024 16:30 – 18:00 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Isselhorst (mit Anmeldung)
Topnews
OLAF deckt Unregelmäßigkeiten bei Direktzahlungen auf
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat in der Slowakei "Unregelmäßigkeiten bei den Direktzahlungen und systembedingte Schwachstellen bei den nationalen Überprüfungsverfahren" aufgedeckt. Konkret sei die Rechtmäßigkeit von Direktzahlungsanträgen, die zwischen 2013 und 2019 von mehreren Unternehmen gestellt worden seien, analysiert worden.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat in der Slowakei "Unregelmäßigkeiten bei den Direktzahlungen und systembedingte Schwachstellen bei den nationalen Überprüfungsverfahren" aufgedeckt. Wie die EU-Behörde gestern Abend in Brüssel mitteilte, ist dies das Ergebnis von drei im Jahr 2020 abgeschlossenen Verwaltungsuntersuchungen zum möglichen Missbrauch von EU-Agrarbeihilfen in dem Mitgliedsland. Konkret sei die Rechtmäßigkeit von Direktzahlungsanträgen, die zwischen 2013 und 2019 von mehreren Unternehmen gestellt worden seien, analysiert worden.
Eine der Überprüfungen, die im Juni 2020 abgeschlossen worden seien, hat sich nach Angaben der EU-Betrugsbekämpfer auf Anträge eines Unternehmens konzentriert, das verdächtigt wurde, absichtlich EU-Agrarbeihilfen für nicht förderfähiges Land geltend gemacht zu haben. Im Ergebnis seien zahlreiche Fehler aufgedeckt worden, so OLAF. So sei beispielsweise die Hauptnutzung der betreffenden Ländereien nicht die landwirtschaftliche Tätigkeit gewesen. Ferner seien Verstöße gegen die Verpflichtung, das Dauergrünland in einem guten landwirtschaftlichen Zustand zu halten, und andere Unregelmäßigkeiten ermittelt worden.
In einer weiteren Untersuchung, die laut OLAF im März 2020 abgeschlossen wurden, wurde ermittelt, dass bei verschiedenen Beihilfeanträge zu bestimmten Grundstücken Überschneidungen der Flächen gegeben waren. Hier seien die Prüfer allerdings zu dem Ergebnis gelangt, dass keine unregelmäßigen Zahlungen vorgenommen worden seien. Die zuständige Zahlstelle habe die Grundstücke, deren Anspruch von den nationalen Kontrolleuren nicht habe zweifelsfrei festgestellt werden können, als nicht förderfähig eingestuft. In der Folge habe keiner der betroffenen Landwirte Zahlungen für das Grundstück erhalten.
Die dritte Untersuchung wurde der EU-Behörde zufolge im vergangenen Monat abgeschlossen. Diese habe ergeben, dass bestimmte Flächen, die seit Jahren von einigen Unternehmen beihilferechtlich beansprucht worden seien, tatsächlich durch "nicht rechtsgültige Pachtverträge" abgedeckt gewesen seien.
Neben den konkreten Fällen hätten die Untersuchungen mehrere Schwachstellen im Kontroll- und Managementsystem für Direktzahlungen in der Slowakei aufgedeckt, berichtete OLAF. So gebe es in dem Land eine nur "sehr begrenzte" Kontrolle darüber, ob die Veräußerung von Grundstücken durch einen Antragsteller rechtmäßig sei. Kritisiert wird von den Betrugsbekämpfern auch, dass der Anspruch der Landwirte auf Direktbeihilfen, der durch einen Pachtvertrag oder ein Besitzdokument nachzuweisen sei, ausschließlich bei sich überschneidenden Ansprüchen überprüft werde. AgE
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OLAF deckt Unregelmäßigkeiten bei Direktzahlungen auf
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat in der Slowakei "Unregelmäßigkeiten bei den Direktzahlungen und systembedingte Schwachstellen bei den nationalen Überprüfungsverfahren" aufgedeckt. Konkret sei die Rechtmäßigkeit von Direktzahlungsanträgen, die zwischen 2013 und 2019 von mehreren Unternehmen gestellt worden seien, analysiert worden.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat in der Slowakei "Unregelmäßigkeiten bei den Direktzahlungen und systembedingte Schwachstellen bei den nationalen Überprüfungsverfahren" aufgedeckt. Wie die EU-Behörde gestern Abend in Brüssel mitteilte, ist dies das Ergebnis von drei im Jahr 2020 abgeschlossenen Verwaltungsuntersuchungen zum möglichen Missbrauch von EU-Agrarbeihilfen in dem Mitgliedsland. Konkret sei die Rechtmäßigkeit von Direktzahlungsanträgen, die zwischen 2013 und 2019 von mehreren Unternehmen gestellt worden seien, analysiert worden.
Eine der Überprüfungen, die im Juni 2020 abgeschlossen worden seien, hat sich nach Angaben der EU-Betrugsbekämpfer auf Anträge eines Unternehmens konzentriert, das verdächtigt wurde, absichtlich EU-Agrarbeihilfen für nicht förderfähiges Land geltend gemacht zu haben. Im Ergebnis seien zahlreiche Fehler aufgedeckt worden, so OLAF. So sei beispielsweise die Hauptnutzung der betreffenden Ländereien nicht die landwirtschaftliche Tätigkeit gewesen. Ferner seien Verstöße gegen die Verpflichtung, das Dauergrünland in einem guten landwirtschaftlichen Zustand zu halten, und andere Unregelmäßigkeiten ermittelt worden.
In einer weiteren Untersuchung, die laut OLAF im März 2020 abgeschlossen wurden, wurde ermittelt, dass bei verschiedenen Beihilfeanträge zu bestimmten Grundstücken Überschneidungen der Flächen gegeben waren. Hier seien die Prüfer allerdings zu dem Ergebnis gelangt, dass keine unregelmäßigen Zahlungen vorgenommen worden seien. Die zuständige Zahlstelle habe die Grundstücke, deren Anspruch von den nationalen Kontrolleuren nicht habe zweifelsfrei festgestellt werden können, als nicht förderfähig eingestuft. In der Folge habe keiner der betroffenen Landwirte Zahlungen für das Grundstück erhalten.
Die dritte Untersuchung wurde der EU-Behörde zufolge im vergangenen Monat abgeschlossen. Diese habe ergeben, dass bestimmte Flächen, die seit Jahren von einigen Unternehmen beihilferechtlich beansprucht worden seien, tatsächlich durch "nicht rechtsgültige Pachtverträge" abgedeckt gewesen seien.
Neben den konkreten Fällen hätten die Untersuchungen mehrere Schwachstellen im Kontroll- und Managementsystem für Direktzahlungen in der Slowakei aufgedeckt, berichtete OLAF. So gebe es in dem Land eine nur "sehr begrenzte" Kontrolle darüber, ob die Veräußerung von Grundstücken durch einen Antragsteller rechtmäßig sei. Kritisiert wird von den Betrugsbekämpfern auch, dass der Anspruch der Landwirte auf Direktbeihilfen, der durch einen Pachtvertrag oder ein Besitzdokument nachzuweisen sei, ausschließlich bei sich überschneidenden Ansprüchen überprüft werde. AgE
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OLAF deckt Unregelmäßigkeiten bei Direktzahlungen auf
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat in der Slowakei "Unregelmäßigkeiten bei den Direktzahlungen und systembedingte Schwachstellen bei den nationalen Überprüfungsverfahren" aufgedeckt. Konkret sei die Rechtmäßigkeit von Direktzahlungsanträgen, die zwischen 2013 und 2019 von mehreren Unternehmen gestellt worden seien, analysiert worden.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat in der Slowakei "Unregelmäßigkeiten bei den Direktzahlungen und systembedingte Schwachstellen bei den nationalen Überprüfungsverfahren" aufgedeckt. Wie die EU-Behörde gestern Abend in Brüssel mitteilte, ist dies das Ergebnis von drei im Jahr 2020 abgeschlossenen Verwaltungsuntersuchungen zum möglichen Missbrauch von EU-Agrarbeihilfen in dem Mitgliedsland. Konkret sei die Rechtmäßigkeit von Direktzahlungsanträgen, die zwischen 2013 und 2019 von mehreren Unternehmen gestellt worden seien, analysiert worden.
Eine der Überprüfungen, die im Juni 2020 abgeschlossen worden seien, hat sich nach Angaben der EU-Betrugsbekämpfer auf Anträge eines Unternehmens konzentriert, das verdächtigt wurde, absichtlich EU-Agrarbeihilfen für nicht förderfähiges Land geltend gemacht zu haben. Im Ergebnis seien zahlreiche Fehler aufgedeckt worden, so OLAF. So sei beispielsweise die Hauptnutzung der betreffenden Ländereien nicht die landwirtschaftliche Tätigkeit gewesen. Ferner seien Verstöße gegen die Verpflichtung, das Dauergrünland in einem guten landwirtschaftlichen Zustand zu halten, und andere Unregelmäßigkeiten ermittelt worden.
In einer weiteren Untersuchung, die laut OLAF im März 2020 abgeschlossen wurden, wurde ermittelt, dass bei verschiedenen Beihilfeanträge zu bestimmten Grundstücken Überschneidungen der Flächen gegeben waren. Hier seien die Prüfer allerdings zu dem Ergebnis gelangt, dass keine unregelmäßigen Zahlungen vorgenommen worden seien. Die zuständige Zahlstelle habe die Grundstücke, deren Anspruch von den nationalen Kontrolleuren nicht habe zweifelsfrei festgestellt werden können, als nicht förderfähig eingestuft. In der Folge habe keiner der betroffenen Landwirte Zahlungen für das Grundstück erhalten.
Die dritte Untersuchung wurde der EU-Behörde zufolge im vergangenen Monat abgeschlossen. Diese habe ergeben, dass bestimmte Flächen, die seit Jahren von einigen Unternehmen beihilferechtlich beansprucht worden seien, tatsächlich durch "nicht rechtsgültige Pachtverträge" abgedeckt gewesen seien.
Neben den konkreten Fällen hätten die Untersuchungen mehrere Schwachstellen im Kontroll- und Managementsystem für Direktzahlungen in der Slowakei aufgedeckt, berichtete OLAF. So gebe es in dem Land eine nur "sehr begrenzte" Kontrolle darüber, ob die Veräußerung von Grundstücken durch einen Antragsteller rechtmäßig sei. Kritisiert wird von den Betrugsbekämpfern auch, dass der Anspruch der Landwirte auf Direktbeihilfen, der durch einen Pachtvertrag oder ein Besitzdokument nachzuweisen sei, ausschließlich bei sich überschneidenden Ansprüchen überprüft werde. AgE