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Unionsländer wollen erste Hektare stärker fördern

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Mit konkreten Vorschlägen gehen die Unionsagrarminister in die Verhandlungen mit ihren Amtskollegen über die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In einem Beschlussvorschlag für die anstehende Sonderagrarministerkonferenz plädieren die sogenannten B-Länder unter anderem für eine Konzentration der Eco-Schemes auf wenige Maßnahmen sowie höhere Zuschläge zugunsten der ersten Hektare.

Mit konkreten Vorschlägen gehen die Unionsagrarminister in die Verhandlungen mit ihren Amtskollegen über die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In einem Beschlussvorschlag für die anstehende Sonderagrarministerkonferenz plädieren die sogenannten B-Länder unter anderem für eine Konzentration der Eco-Schemes auf wenige Maßnahmen sowie höhere Zuschläge zugunsten der ersten Hektare bei gleichzeitigem Verzicht auf Kappung und Degression. Die gegenwärtige Umschichtung von 6 % der Direktzahlungen in die Zweite Säule soll beibehalten, die Verteilung der ELER-Mittel auf eine neue Grundlage gestellt werden.

 

Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sprechen sich dafür aus, 20 % der Mittel in der Ersten Säule für Eco-Schemes zur Verfügung zu stellen. Eine geringe Anzahl von Maßnahmen soll eine bundeseinheitliche und unbürokratische Umsetzung gewährleisten. Darin enthalten sein sollen Anreize, dass die Betriebe neben dem verpflichtenden Prozentsatz von 3 % für nichtproduktive Flächen im Rahmen der Konditionalität weitere 3 % ihrer Flächen zum Schutz der Biodiversität zur Verfügung stellen.

 

Insgesamt 15 % der Erste-Säule Mittel sollen dem Vorschlag zufolge für die Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe einsetzt werden. Künftig sollen die Betriebe für die ersten 70 ha einen Zuschlag erhalten. Dieser soll 100 Euro für die ersten 30 ha und 50 Euro für weitere 40 ha betragen. Begünstigt werden sollen nur Betriebe bis maximal 300 ha. Ausweiten wollen die Unionsländer die Junglandwirteförderung. Für bis zu 120 ha sollen Junglandwirte zusätzlich jeweils 70 Euro bekommen. Um die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen zu erhalten, sollen 60 % des Budgets der Ersten Säule für die Basisprämie vorbehalten sein.

 

Die Mittel aus der weiterhin sechsprozentigen Umschichtung in die Zweite Säule sollen in den jeweiligen Ländern verbleiben und zweckgebunden für eine nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft eingesetzt werden. Genannt wird die Förderung von Grünlandstandorten, Rauhfutterfressern, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, ferner die Unterstützung einer besonders tiergerechten Haltung sowie der Ökolandbau und die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete.

 

Die künftige Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) soll dem Unionsvorschlag zufolge nicht mehr nach historischen Kriterien erfolgen. Stattdessen sollen ab 2023 insgesamt 45 % der ELER-Mittel nach dem Anteil der Länder an der Agrarfläche im Bundesgebiet verteilt werden. In diesem Jahr liegt dieser Anteil bei 15 %; 2022 steigt er auf 20 %. AgE

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Unionsländer wollen erste Hektare stärker fördern

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Mit konkreten Vorschlägen gehen die Unionsagrarminister in die Verhandlungen mit ihren Amtskollegen über die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In einem Beschlussvorschlag für die anstehende Sonderagrarministerkonferenz plädieren die sogenannten B-Länder unter anderem für eine Konzentration der Eco-Schemes auf wenige Maßnahmen sowie höhere Zuschläge zugunsten der ersten Hektare.

Mit konkreten Vorschlägen gehen die Unionsagrarminister in die Verhandlungen mit ihren Amtskollegen über die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In einem Beschlussvorschlag für die anstehende Sonderagrarministerkonferenz plädieren die sogenannten B-Länder unter anderem für eine Konzentration der Eco-Schemes auf wenige Maßnahmen sowie höhere Zuschläge zugunsten der ersten Hektare bei gleichzeitigem Verzicht auf Kappung und Degression. Die gegenwärtige Umschichtung von 6 % der Direktzahlungen in die Zweite Säule soll beibehalten, die Verteilung der ELER-Mittel auf eine neue Grundlage gestellt werden.

 

Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sprechen sich dafür aus, 20 % der Mittel in der Ersten Säule für Eco-Schemes zur Verfügung zu stellen. Eine geringe Anzahl von Maßnahmen soll eine bundeseinheitliche und unbürokratische Umsetzung gewährleisten. Darin enthalten sein sollen Anreize, dass die Betriebe neben dem verpflichtenden Prozentsatz von 3 % für nichtproduktive Flächen im Rahmen der Konditionalität weitere 3 % ihrer Flächen zum Schutz der Biodiversität zur Verfügung stellen.

 

Insgesamt 15 % der Erste-Säule Mittel sollen dem Vorschlag zufolge für die Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe einsetzt werden. Künftig sollen die Betriebe für die ersten 70 ha einen Zuschlag erhalten. Dieser soll 100 Euro für die ersten 30 ha und 50 Euro für weitere 40 ha betragen. Begünstigt werden sollen nur Betriebe bis maximal 300 ha. Ausweiten wollen die Unionsländer die Junglandwirteförderung. Für bis zu 120 ha sollen Junglandwirte zusätzlich jeweils 70 Euro bekommen. Um die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen zu erhalten, sollen 60 % des Budgets der Ersten Säule für die Basisprämie vorbehalten sein.

 

Die Mittel aus der weiterhin sechsprozentigen Umschichtung in die Zweite Säule sollen in den jeweiligen Ländern verbleiben und zweckgebunden für eine nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft eingesetzt werden. Genannt wird die Förderung von Grünlandstandorten, Rauhfutterfressern, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, ferner die Unterstützung einer besonders tiergerechten Haltung sowie der Ökolandbau und die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete.

 

Die künftige Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) soll dem Unionsvorschlag zufolge nicht mehr nach historischen Kriterien erfolgen. Stattdessen sollen ab 2023 insgesamt 45 % der ELER-Mittel nach dem Anteil der Länder an der Agrarfläche im Bundesgebiet verteilt werden. In diesem Jahr liegt dieser Anteil bei 15 %; 2022 steigt er auf 20 %. AgE

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Mit konkreten Vorschlägen gehen die Unionsagrarminister in die Verhandlungen mit ihren Amtskollegen über die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In einem Beschlussvorschlag für die anstehende Sonderagrarministerkonferenz plädieren die sogenannten B-Länder unter anderem für eine Konzentration der Eco-Schemes auf wenige Maßnahmen sowie höhere Zuschläge zugunsten der ersten Hektare bei gleichzeitigem Verzicht auf Kappung und Degression. Die gegenwärtige Umschichtung von 6 % der Direktzahlungen in die Zweite Säule soll beibehalten, die Verteilung der ELER-Mittel auf eine neue Grundlage gestellt werden.

 

Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sprechen sich dafür aus, 20 % der Mittel in der Ersten Säule für Eco-Schemes zur Verfügung zu stellen. Eine geringe Anzahl von Maßnahmen soll eine bundeseinheitliche und unbürokratische Umsetzung gewährleisten. Darin enthalten sein sollen Anreize, dass die Betriebe neben dem verpflichtenden Prozentsatz von 3 % für nichtproduktive Flächen im Rahmen der Konditionalität weitere 3 % ihrer Flächen zum Schutz der Biodiversität zur Verfügung stellen.

 

Insgesamt 15 % der Erste-Säule Mittel sollen dem Vorschlag zufolge für die Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe einsetzt werden. Künftig sollen die Betriebe für die ersten 70 ha einen Zuschlag erhalten. Dieser soll 100 Euro für die ersten 30 ha und 50 Euro für weitere 40 ha betragen. Begünstigt werden sollen nur Betriebe bis maximal 300 ha. Ausweiten wollen die Unionsländer die Junglandwirteförderung. Für bis zu 120 ha sollen Junglandwirte zusätzlich jeweils 70 Euro bekommen. Um die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen zu erhalten, sollen 60 % des Budgets der Ersten Säule für die Basisprämie vorbehalten sein.

 

Die Mittel aus der weiterhin sechsprozentigen Umschichtung in die Zweite Säule sollen in den jeweiligen Ländern verbleiben und zweckgebunden für eine nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft eingesetzt werden. Genannt wird die Förderung von Grünlandstandorten, Rauhfutterfressern, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, ferner die Unterstützung einer besonders tiergerechten Haltung sowie der Ökolandbau und die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete.

 

Die künftige Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) soll dem Unionsvorschlag zufolge nicht mehr nach historischen Kriterien erfolgen. Stattdessen sollen ab 2023 insgesamt 45 % der ELER-Mittel nach dem Anteil der Länder an der Agrarfläche im Bundesgebiet verteilt werden. In diesem Jahr liegt dieser Anteil bei 15 %; 2022 steigt er auf 20 %. AgE

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