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Bauernverband besteht auf gesetzliche Absicherung

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf eine Umsetzung der von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner abgegebenen Protokollerklärung zum Insektenschutzpaket. Eine verbindliche Umsetzung der angeführten Punkte sei ein Prüfstein für die weiteren Verhandlungen, heißt es beim Bauernverband.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf eine Umsetzung der von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner abgegebenen Protokollerklärung zum Insektenschutzpaket. Eine verbindliche Umsetzung der angeführten Punkte sei ein Prüfstein für die weiteren Verhandlungen, heißt es beim Bauernverband.

 

Klöckner verlangt unter anderem gesetzliche Absicherungen für kooperative Lösungen in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- und Naturschutzgebieten sowie für die Abweichungsmöglichkeiten der Länder von Bundesvorgaben. Ferner müsse ein finanzieller Ausgleich für Land- und Forstwirte sichergestellt werden, wenn ordnungsrechtliche Insektenschutzmaßnahmen unumgänglich seien. Schließlich müsse gewährleistet sein, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft möglich sei und Schäden abgewendet werden könnten.

 

Der DBV fordert darüber hinaus, bei Eingriffen in das Eigentum generell Entschädigungsansprüche gesetzlich festzuschreiben. Die im Entwurf für das Insektenschutzgesetz festgeschriebene Erhaltung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen müsse über Vertragsnaturschutz erfolgen und nicht über eine gesetzlichen Biotopschutz.

 

Zur Umsetzung eines Vorrangs von kooperativen Ansätzen verlangt der Bauernverband eine "vollumfängliche und unbefristete" Vorrangregelung im Bundesnaturschutzgesetz zugunsten vertraglicher und auf Kooperationen setzender Länderinitiativen in FFH-Gebieten. Notwendig sei zudem ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch für Regelungen zum Insektenschutz, die zu Einschränkungen der guten fachlichen Praxis führten. Sorge getragen müsse auch dafür, dass kooperative Vereinbarungen im Gewässerschutz nicht durch ordnungsrechtliche Vorgaben konterkariert würden.

 

Schließlich will der DBV erreichen, dass Kosten für mehr kooperativen Naturschutz nicht länger allein auf Landwirte und die Länder abgewälzt werden. Dabei bedürfe es einer langfristig verlässlichen und zusätzlichen Finanzausstattung des Bundes. Eine Absage erteilt der Bauernverband einer Gegenfinanzierung über eine zusätzliche Umschichtung von Direktzahlungen in die Zweite Säule. Genau diese wird allerdings in der zweiten Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss gefordert, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Insektenschutzpaket abgegeben hat. AgE

 

 

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Bauernverband besteht auf gesetzliche Absicherung

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf eine Umsetzung der von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner abgegebenen Protokollerklärung zum Insektenschutzpaket. Eine verbindliche Umsetzung der angeführten Punkte sei ein Prüfstein für die weiteren Verhandlungen, heißt es beim Bauernverband.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf eine Umsetzung der von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner abgegebenen Protokollerklärung zum Insektenschutzpaket. Eine verbindliche Umsetzung der angeführten Punkte sei ein Prüfstein für die weiteren Verhandlungen, heißt es beim Bauernverband.

 

Klöckner verlangt unter anderem gesetzliche Absicherungen für kooperative Lösungen in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- und Naturschutzgebieten sowie für die Abweichungsmöglichkeiten der Länder von Bundesvorgaben. Ferner müsse ein finanzieller Ausgleich für Land- und Forstwirte sichergestellt werden, wenn ordnungsrechtliche Insektenschutzmaßnahmen unumgänglich seien. Schließlich müsse gewährleistet sein, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft möglich sei und Schäden abgewendet werden könnten.

 

Der DBV fordert darüber hinaus, bei Eingriffen in das Eigentum generell Entschädigungsansprüche gesetzlich festzuschreiben. Die im Entwurf für das Insektenschutzgesetz festgeschriebene Erhaltung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen müsse über Vertragsnaturschutz erfolgen und nicht über eine gesetzlichen Biotopschutz.

 

Zur Umsetzung eines Vorrangs von kooperativen Ansätzen verlangt der Bauernverband eine "vollumfängliche und unbefristete" Vorrangregelung im Bundesnaturschutzgesetz zugunsten vertraglicher und auf Kooperationen setzender Länderinitiativen in FFH-Gebieten. Notwendig sei zudem ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch für Regelungen zum Insektenschutz, die zu Einschränkungen der guten fachlichen Praxis führten. Sorge getragen müsse auch dafür, dass kooperative Vereinbarungen im Gewässerschutz nicht durch ordnungsrechtliche Vorgaben konterkariert würden.

 

Schließlich will der DBV erreichen, dass Kosten für mehr kooperativen Naturschutz nicht länger allein auf Landwirte und die Länder abgewälzt werden. Dabei bedürfe es einer langfristig verlässlichen und zusätzlichen Finanzausstattung des Bundes. Eine Absage erteilt der Bauernverband einer Gegenfinanzierung über eine zusätzliche Umschichtung von Direktzahlungen in die Zweite Säule. Genau diese wird allerdings in der zweiten Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss gefordert, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Insektenschutzpaket abgegeben hat. AgE

 

 

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf eine Umsetzung der von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner abgegebenen Protokollerklärung zum Insektenschutzpaket. Eine verbindliche Umsetzung der angeführten Punkte sei ein Prüfstein für die weiteren Verhandlungen, heißt es beim Bauernverband.

 

Klöckner verlangt unter anderem gesetzliche Absicherungen für kooperative Lösungen in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- und Naturschutzgebieten sowie für die Abweichungsmöglichkeiten der Länder von Bundesvorgaben. Ferner müsse ein finanzieller Ausgleich für Land- und Forstwirte sichergestellt werden, wenn ordnungsrechtliche Insektenschutzmaßnahmen unumgänglich seien. Schließlich müsse gewährleistet sein, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft möglich sei und Schäden abgewendet werden könnten.

 

Der DBV fordert darüber hinaus, bei Eingriffen in das Eigentum generell Entschädigungsansprüche gesetzlich festzuschreiben. Die im Entwurf für das Insektenschutzgesetz festgeschriebene Erhaltung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen müsse über Vertragsnaturschutz erfolgen und nicht über eine gesetzlichen Biotopschutz.

 

Zur Umsetzung eines Vorrangs von kooperativen Ansätzen verlangt der Bauernverband eine "vollumfängliche und unbefristete" Vorrangregelung im Bundesnaturschutzgesetz zugunsten vertraglicher und auf Kooperationen setzender Länderinitiativen in FFH-Gebieten. Notwendig sei zudem ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch für Regelungen zum Insektenschutz, die zu Einschränkungen der guten fachlichen Praxis führten. Sorge getragen müsse auch dafür, dass kooperative Vereinbarungen im Gewässerschutz nicht durch ordnungsrechtliche Vorgaben konterkariert würden.

 

Schließlich will der DBV erreichen, dass Kosten für mehr kooperativen Naturschutz nicht länger allein auf Landwirte und die Länder abgewälzt werden. Dabei bedürfe es einer langfristig verlässlichen und zusätzlichen Finanzausstattung des Bundes. Eine Absage erteilt der Bauernverband einer Gegenfinanzierung über eine zusätzliche Umschichtung von Direktzahlungen in die Zweite Säule. Genau diese wird allerdings in der zweiten Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss gefordert, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Insektenschutzpaket abgegeben hat. AgE

 

 

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