Skip to main content

Topnews

Länderkammer für erweitertes Verbot

  news

Der Bundesrat begrüßt zwar den von der Bundesregierung geplanten Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken, mahnt aber mit Blick auf den vorgelegten Gesetzesentwurf Verbesserungen an. Ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken ab 2022 sollte nach Ansicht der Länderkammer nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind.

Der Bundesrat begrüßt zwar den von der Bundesregierung geplanten Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken, mahnt aber mit Blick auf den vorgelegten Gesetzesentwurf Verbesserungen an. Ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken ab 2022 sollte nach Ansicht der Länderkammer nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind. Vielmehr sollten auch männliche Küken anderer Hühnerrassen, für die es am Markt im Einzelfall ebenfalls keine Absatzmöglichkeit gebe, in den Schutzbereich der neuen Verbotsnorm fallen.

 

Außerdem fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der Regierungsvorlage einen Erlaubnisvorbehalt, Küken zur Verfütterung in Tierparks und Wildtierauffangstationen zu töten - dies stelle einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Dagegen wäre es tierschutzethisch nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssten, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.

 

Der Bundesrat kritisierte zudem, dass für das ab 2024 geplante Tötungsverbot schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag nach heutigem Stand der Technik keine Praxistauglichkeit gegeben sei. Die Marktreife entsprechender Verfahren könne zurzeit nicht sichergestellt werden. Zudem seien konkrete Vorgaben zur Aufzucht von Bruderhähnen mit attraktiven Förderangeboten erforderlich. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch auf EU-Ebene auf ein Verbot des Kükentötens und die Etablierung von Zweitnutzungslinien hinzuwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der unter höheren Tierschutzvorgaben wirtschaftenden Betriebe zu sichern.

 

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus rief dazu auf, "jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren". Hohes Potential sieht der SPD-Politiker in der Aufzucht der männlichen Küken als "Bruderhähne", die in Mecklenburg-Vorpommern bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet würden. "Es geht, wenn man es nur will", betonte Backhaus. AgE

 

Zurück

News

Länderkammer für erweitertes Verbot

  news

Der Bundesrat begrüßt zwar den von der Bundesregierung geplanten Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken, mahnt aber mit Blick auf den vorgelegten Gesetzesentwurf Verbesserungen an. Ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken ab 2022 sollte nach Ansicht der Länderkammer nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind.

Der Bundesrat begrüßt zwar den von der Bundesregierung geplanten Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken, mahnt aber mit Blick auf den vorgelegten Gesetzesentwurf Verbesserungen an. Ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken ab 2022 sollte nach Ansicht der Länderkammer nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind. Vielmehr sollten auch männliche Küken anderer Hühnerrassen, für die es am Markt im Einzelfall ebenfalls keine Absatzmöglichkeit gebe, in den Schutzbereich der neuen Verbotsnorm fallen.

 

Außerdem fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der Regierungsvorlage einen Erlaubnisvorbehalt, Küken zur Verfütterung in Tierparks und Wildtierauffangstationen zu töten - dies stelle einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Dagegen wäre es tierschutzethisch nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssten, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.

 

Der Bundesrat kritisierte zudem, dass für das ab 2024 geplante Tötungsverbot schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag nach heutigem Stand der Technik keine Praxistauglichkeit gegeben sei. Die Marktreife entsprechender Verfahren könne zurzeit nicht sichergestellt werden. Zudem seien konkrete Vorgaben zur Aufzucht von Bruderhähnen mit attraktiven Förderangeboten erforderlich. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch auf EU-Ebene auf ein Verbot des Kükentötens und die Etablierung von Zweitnutzungslinien hinzuwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der unter höheren Tierschutzvorgaben wirtschaftenden Betriebe zu sichern.

 

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus rief dazu auf, "jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren". Hohes Potential sieht der SPD-Politiker in der Aufzucht der männlichen Küken als "Bruderhähne", die in Mecklenburg-Vorpommern bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet würden. "Es geht, wenn man es nur will", betonte Backhaus. AgE

 

Zurück

Markttipps

Länderkammer für erweitertes Verbot

  news

Der Bundesrat begrüßt zwar den von der Bundesregierung geplanten Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken, mahnt aber mit Blick auf den vorgelegten Gesetzesentwurf Verbesserungen an. Ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken ab 2022 sollte nach Ansicht der Länderkammer nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind.

Der Bundesrat begrüßt zwar den von der Bundesregierung geplanten Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken, mahnt aber mit Blick auf den vorgelegten Gesetzesentwurf Verbesserungen an. Ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken ab 2022 sollte nach Ansicht der Länderkammer nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind. Vielmehr sollten auch männliche Küken anderer Hühnerrassen, für die es am Markt im Einzelfall ebenfalls keine Absatzmöglichkeit gebe, in den Schutzbereich der neuen Verbotsnorm fallen.

 

Außerdem fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der Regierungsvorlage einen Erlaubnisvorbehalt, Küken zur Verfütterung in Tierparks und Wildtierauffangstationen zu töten - dies stelle einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Dagegen wäre es tierschutzethisch nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssten, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.

 

Der Bundesrat kritisierte zudem, dass für das ab 2024 geplante Tötungsverbot schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag nach heutigem Stand der Technik keine Praxistauglichkeit gegeben sei. Die Marktreife entsprechender Verfahren könne zurzeit nicht sichergestellt werden. Zudem seien konkrete Vorgaben zur Aufzucht von Bruderhähnen mit attraktiven Förderangeboten erforderlich. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch auf EU-Ebene auf ein Verbot des Kükentötens und die Etablierung von Zweitnutzungslinien hinzuwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der unter höheren Tierschutzvorgaben wirtschaftenden Betriebe zu sichern.

 

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus rief dazu auf, "jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren". Hohes Potential sieht der SPD-Politiker in der Aufzucht der männlichen Küken als "Bruderhähne", die in Mecklenburg-Vorpommern bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet würden. "Es geht, wenn man es nur will", betonte Backhaus. AgE

 

Zurück