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Zügige Anschlussregelungen für die Güllevergärung gefordert

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Die Bioenergiebranche hat an die Bundesregierung appelliert, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen einzuführen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen und das Ende der ersten Vergütungsperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreicht haben.

Die Bioenergiebranche hat an die Bundesregierung appelliert, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen einzuführen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen und das Ende der ersten Vergütungsperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreicht haben. "Die Zeit drängt. Ende 2020 sind viele Anlagen aus der Förderung gefallen, die nun dringend auf die im EEG angekündigte Anschlussregelung warten und ohne Perspektive wohl kurzfristig stillgelegt werden müssen", warnte die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, Sandra Rostek, heute in Berlin.

 

Nach ihren Worten hat die Branche der Regierung pragmatische Vorschläge unterbreitet, wie die Regelung nach dem Vorbild der bestehenden Sondervergütungsklasse für Güllekleinanlagen umgesetzt und wie darüber hinaus eine wirkliche Mobilisierung der Güllevergärung erreicht werden kann. "Wir bauen nun auf einen beherzten Verordnungsentwurf aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium und ein zügiges Verfahren", so Rostek.

 

Nach Angaben den Hauptstadtbüros, das die Interessen des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) bündelt, sind gerade die fraglichen Biogasanlagen aus Klimaschutzsicht besonders wertvoll. Der Ausbau der Güllevergärung sei daher zurecht als Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 zum Erreichen der Klimaziele in der Landwirtschaft vorgesehen. Allerdings könnten die Anlagen aufgrund ihrer höheren Stromgestehungskosten nicht im regulären Ausschreibungsverfahren des EEG gegen andere Bioenergieanlagen konkurrieren. Eine eigene Anschlussregelung sei daher aus klimapolitischer Sicht notwendig, da bislang keine finanzielle Honorierung der Klimaschutzleistung erfolge.

 

Aktuell läuft die Bundesregierung nach Analysen der Bioenergieverbände Gefahr, statt der im Klimaschutzprogramm geplanten Stärkung der Güllevergärung sogar wieder Rückschläge hinnehmen zu müssen. Dabei sei die Vergärung von Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Mist ein sehr effizienter Weg und ein wesentlicher Schlüssel, um die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen zu verringern. AgE

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Die Bioenergiebranche hat an die Bundesregierung appelliert, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen einzuführen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen und das Ende der ersten Vergütungsperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreicht haben.

Die Bioenergiebranche hat an die Bundesregierung appelliert, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen einzuführen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen und das Ende der ersten Vergütungsperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreicht haben. "Die Zeit drängt. Ende 2020 sind viele Anlagen aus der Förderung gefallen, die nun dringend auf die im EEG angekündigte Anschlussregelung warten und ohne Perspektive wohl kurzfristig stillgelegt werden müssen", warnte die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, Sandra Rostek, heute in Berlin.

 

Nach ihren Worten hat die Branche der Regierung pragmatische Vorschläge unterbreitet, wie die Regelung nach dem Vorbild der bestehenden Sondervergütungsklasse für Güllekleinanlagen umgesetzt und wie darüber hinaus eine wirkliche Mobilisierung der Güllevergärung erreicht werden kann. "Wir bauen nun auf einen beherzten Verordnungsentwurf aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium und ein zügiges Verfahren", so Rostek.

 

Nach Angaben den Hauptstadtbüros, das die Interessen des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) bündelt, sind gerade die fraglichen Biogasanlagen aus Klimaschutzsicht besonders wertvoll. Der Ausbau der Güllevergärung sei daher zurecht als Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 zum Erreichen der Klimaziele in der Landwirtschaft vorgesehen. Allerdings könnten die Anlagen aufgrund ihrer höheren Stromgestehungskosten nicht im regulären Ausschreibungsverfahren des EEG gegen andere Bioenergieanlagen konkurrieren. Eine eigene Anschlussregelung sei daher aus klimapolitischer Sicht notwendig, da bislang keine finanzielle Honorierung der Klimaschutzleistung erfolge.

 

Aktuell läuft die Bundesregierung nach Analysen der Bioenergieverbände Gefahr, statt der im Klimaschutzprogramm geplanten Stärkung der Güllevergärung sogar wieder Rückschläge hinnehmen zu müssen. Dabei sei die Vergärung von Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Mist ein sehr effizienter Weg und ein wesentlicher Schlüssel, um die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen zu verringern. AgE

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Die Bioenergiebranche hat an die Bundesregierung appelliert, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen einzuführen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen und das Ende der ersten Vergütungsperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreicht haben.

Die Bioenergiebranche hat an die Bundesregierung appelliert, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen einzuführen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen und das Ende der ersten Vergütungsperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreicht haben. "Die Zeit drängt. Ende 2020 sind viele Anlagen aus der Förderung gefallen, die nun dringend auf die im EEG angekündigte Anschlussregelung warten und ohne Perspektive wohl kurzfristig stillgelegt werden müssen", warnte die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, Sandra Rostek, heute in Berlin.

 

Nach ihren Worten hat die Branche der Regierung pragmatische Vorschläge unterbreitet, wie die Regelung nach dem Vorbild der bestehenden Sondervergütungsklasse für Güllekleinanlagen umgesetzt und wie darüber hinaus eine wirkliche Mobilisierung der Güllevergärung erreicht werden kann. "Wir bauen nun auf einen beherzten Verordnungsentwurf aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium und ein zügiges Verfahren", so Rostek.

 

Nach Angaben den Hauptstadtbüros, das die Interessen des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) bündelt, sind gerade die fraglichen Biogasanlagen aus Klimaschutzsicht besonders wertvoll. Der Ausbau der Güllevergärung sei daher zurecht als Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 zum Erreichen der Klimaziele in der Landwirtschaft vorgesehen. Allerdings könnten die Anlagen aufgrund ihrer höheren Stromgestehungskosten nicht im regulären Ausschreibungsverfahren des EEG gegen andere Bioenergieanlagen konkurrieren. Eine eigene Anschlussregelung sei daher aus klimapolitischer Sicht notwendig, da bislang keine finanzielle Honorierung der Klimaschutzleistung erfolge.

 

Aktuell läuft die Bundesregierung nach Analysen der Bioenergieverbände Gefahr, statt der im Klimaschutzprogramm geplanten Stärkung der Güllevergärung sogar wieder Rückschläge hinnehmen zu müssen. Dabei sei die Vergärung von Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Mist ein sehr effizienter Weg und ein wesentlicher Schlüssel, um die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen zu verringern. AgE

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