Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Keine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe
Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 werden morgen im Bundestag verabschiedet. Der Ernährungsausschuss hat heute seine Beratungen abgeschlossen und dabei noch einige Änderungen vorgenommen.
Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 werden heute im Bundestag verabschiedet. Der Ernährungsausschuss hat heute seine Beratungen abgeschlossen und dabei noch einige Änderungen vorgenommen. Dem Beschluss zum GAP-Direktzahlungengesetz zufolge wird es keinen zusätzlichen Eco-Scheme für Grünlandbetriebe geben. Die Koalition konnte sich lediglich darauf verständigen, dass die Öko-Regelung zur agroforstlichen Bewirtschaftungsweise nicht nur Ackerland, sondern auch Grünland umfassen soll.
SPD-Agrarsprecher Rainer Spiering begründete seine ablehnende Haltung gegenüber einer zusätzlichen Öko-Regelung für Grünlandbetriebe mit der von der Agrarministerkonferenz (AMK) sorgfältig austarierten Festlegung der sieben Öko-Regelungen, die seiner Auffassung nach durch eine weitere für Grünland aus dem Gleichgewicht geraten wäre. Zudem hätte eine solche Ergänzung in Konkurrenz zu Agrarumweltprogrammen der Länder gestanden. Spiering geht davon aus, dass das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz Spielraum biete, "noch etwas für das Grünland zu tun".
Zurückhaltend äußerte sich CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann: "Wichtig ist uns als Unionsfraktion jetzt, dass die Ausgestaltung der dann noch zu konkretisierenden Anforderungen und Verpflichtungen, insbesondere die Öko-Regelungen sowie die GLÖZ-Standards, von möglichst allen Landwirten erfüllbar und die finanziellen Mittel damit abrufbar sind." Dies gelte insbesondere für die Grünlandbewirtschaftung, die einen hohen Umweltnutzen habe und bisher nicht explizit in den Regelungen aufgenommen sei.
Mit Unverständnis reagierte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). "Sollten die Gesetzentwürfe ohne Anpassungen für Grünlandbetriebe verabschiedet werden, wird es in der kommenden Förderperiode kaum gelingen, das große Potential des Grünlands für den Arten-, Klima-, und Tierschutz zu heben", warnte der Sprecher der AbL für Milchmarktpolitik, Ottmar Ilchmann. Es bestehe dann sogar die Gefahr, dass einige Grünlandbetriebe ihre Produktion noch weiter intensivierten und beispielsweise ihre Kühe von der Weide in den Stall holten. Die Koalition wäre deshalb laut Ilchmann gut beraten, die Hinweise und Vorschläge aus dem Berufsstand sowie dem Natur- und Tierschutz ernst zu nehmen und die Öko-Regelungen um eine zusätzliche Weideprämie für Milchkühe und deren Nachzucht zu ergänzen. AgE
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Keine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe
Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 werden morgen im Bundestag verabschiedet. Der Ernährungsausschuss hat heute seine Beratungen abgeschlossen und dabei noch einige Änderungen vorgenommen.
Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 werden heute im Bundestag verabschiedet. Der Ernährungsausschuss hat heute seine Beratungen abgeschlossen und dabei noch einige Änderungen vorgenommen. Dem Beschluss zum GAP-Direktzahlungengesetz zufolge wird es keinen zusätzlichen Eco-Scheme für Grünlandbetriebe geben. Die Koalition konnte sich lediglich darauf verständigen, dass die Öko-Regelung zur agroforstlichen Bewirtschaftungsweise nicht nur Ackerland, sondern auch Grünland umfassen soll.
SPD-Agrarsprecher Rainer Spiering begründete seine ablehnende Haltung gegenüber einer zusätzlichen Öko-Regelung für Grünlandbetriebe mit der von der Agrarministerkonferenz (AMK) sorgfältig austarierten Festlegung der sieben Öko-Regelungen, die seiner Auffassung nach durch eine weitere für Grünland aus dem Gleichgewicht geraten wäre. Zudem hätte eine solche Ergänzung in Konkurrenz zu Agrarumweltprogrammen der Länder gestanden. Spiering geht davon aus, dass das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz Spielraum biete, "noch etwas für das Grünland zu tun".
Zurückhaltend äußerte sich CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann: "Wichtig ist uns als Unionsfraktion jetzt, dass die Ausgestaltung der dann noch zu konkretisierenden Anforderungen und Verpflichtungen, insbesondere die Öko-Regelungen sowie die GLÖZ-Standards, von möglichst allen Landwirten erfüllbar und die finanziellen Mittel damit abrufbar sind." Dies gelte insbesondere für die Grünlandbewirtschaftung, die einen hohen Umweltnutzen habe und bisher nicht explizit in den Regelungen aufgenommen sei.
Mit Unverständnis reagierte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). "Sollten die Gesetzentwürfe ohne Anpassungen für Grünlandbetriebe verabschiedet werden, wird es in der kommenden Förderperiode kaum gelingen, das große Potential des Grünlands für den Arten-, Klima-, und Tierschutz zu heben", warnte der Sprecher der AbL für Milchmarktpolitik, Ottmar Ilchmann. Es bestehe dann sogar die Gefahr, dass einige Grünlandbetriebe ihre Produktion noch weiter intensivierten und beispielsweise ihre Kühe von der Weide in den Stall holten. Die Koalition wäre deshalb laut Ilchmann gut beraten, die Hinweise und Vorschläge aus dem Berufsstand sowie dem Natur- und Tierschutz ernst zu nehmen und die Öko-Regelungen um eine zusätzliche Weideprämie für Milchkühe und deren Nachzucht zu ergänzen. AgE
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Keine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe
Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 werden morgen im Bundestag verabschiedet. Der Ernährungsausschuss hat heute seine Beratungen abgeschlossen und dabei noch einige Änderungen vorgenommen.
Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 werden heute im Bundestag verabschiedet. Der Ernährungsausschuss hat heute seine Beratungen abgeschlossen und dabei noch einige Änderungen vorgenommen. Dem Beschluss zum GAP-Direktzahlungengesetz zufolge wird es keinen zusätzlichen Eco-Scheme für Grünlandbetriebe geben. Die Koalition konnte sich lediglich darauf verständigen, dass die Öko-Regelung zur agroforstlichen Bewirtschaftungsweise nicht nur Ackerland, sondern auch Grünland umfassen soll.
SPD-Agrarsprecher Rainer Spiering begründete seine ablehnende Haltung gegenüber einer zusätzlichen Öko-Regelung für Grünlandbetriebe mit der von der Agrarministerkonferenz (AMK) sorgfältig austarierten Festlegung der sieben Öko-Regelungen, die seiner Auffassung nach durch eine weitere für Grünland aus dem Gleichgewicht geraten wäre. Zudem hätte eine solche Ergänzung in Konkurrenz zu Agrarumweltprogrammen der Länder gestanden. Spiering geht davon aus, dass das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz Spielraum biete, "noch etwas für das Grünland zu tun".
Zurückhaltend äußerte sich CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann: "Wichtig ist uns als Unionsfraktion jetzt, dass die Ausgestaltung der dann noch zu konkretisierenden Anforderungen und Verpflichtungen, insbesondere die Öko-Regelungen sowie die GLÖZ-Standards, von möglichst allen Landwirten erfüllbar und die finanziellen Mittel damit abrufbar sind." Dies gelte insbesondere für die Grünlandbewirtschaftung, die einen hohen Umweltnutzen habe und bisher nicht explizit in den Regelungen aufgenommen sei.
Mit Unverständnis reagierte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). "Sollten die Gesetzentwürfe ohne Anpassungen für Grünlandbetriebe verabschiedet werden, wird es in der kommenden Förderperiode kaum gelingen, das große Potential des Grünlands für den Arten-, Klima-, und Tierschutz zu heben", warnte der Sprecher der AbL für Milchmarktpolitik, Ottmar Ilchmann. Es bestehe dann sogar die Gefahr, dass einige Grünlandbetriebe ihre Produktion noch weiter intensivierten und beispielsweise ihre Kühe von der Weide in den Stall holten. Die Koalition wäre deshalb laut Ilchmann gut beraten, die Hinweise und Vorschläge aus dem Berufsstand sowie dem Natur- und Tierschutz ernst zu nehmen und die Öko-Regelungen um eine zusätzliche Weideprämie für Milchkühe und deren Nachzucht zu ergänzen. AgE