Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Termine und Veranstaltungen:
09.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Lienen
09.04.2024 16:30 – 18:00 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Steinhagen (mit Anmeldung)
11.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Senne
12.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Jöllenbeck
15.04.2024 16:00 – 17:30 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Halle (mit Anmeldung)
16.04.2024 16:30 – 18:00 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Isselhorst (mit Anmeldung)
Topnews
Kaniber ermöglicht Futternutzung von Brachflächen
Die Landwirte in Bayern können ab sofort Brachflächen zur Gewinnung von Tierfutter nutzen. Das hat das Münchener Landwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. "Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen haben unsere Landwirte massiv getroffen", erklärte Ressortchefin Michaela Kaniber.
Die Landwirte in Bayern können ab sofort Brachflächen zur Gewinnung von Tierfutter nutzen. Das hat das Münchener Landwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. "Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen haben unsere Landwirte massiv getroffen", erklärte Ressortchefin Michaela Kaniber. Die Futtergrundlage für das Winterhalbjahr sei innerhalb weniger Stunden teilweise komplett zerstört worden. Hier müsse den betroffenen Betrieben unter die Arme gegriffen und schnell gehandelt werden, damit es im Winter nicht zu Problemen komme.
Die allgemeine Freigabe für Brachen schließt den Ministeriumsangaben zufolge Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ein. Eine vorherige Genehmigung durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ist den Ressortangaben zufolge in den Landkreisen Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen/Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Miesbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Schweinfurt, Traunstein und Würzburg nicht erforderlich; das gilt auch für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Hof und Schweinfurt.
Auch in anderen Regionen ist laut Ministerium für Betriebe mit Futterknappheit eine Nutzung der Brachen möglich, dort müsse aber das AELF schriftlich über die Futternutzung informiert werden. Um spätere Probleme zu vermeiden, sollte das Amt möglichst vor der Inanspruchnahme, spätestens aber 15 Arbeitstage nach der Nutzung informiert werden. AgE
News
Kaniber ermöglicht Futternutzung von Brachflächen
Die Landwirte in Bayern können ab sofort Brachflächen zur Gewinnung von Tierfutter nutzen. Das hat das Münchener Landwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. "Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen haben unsere Landwirte massiv getroffen", erklärte Ressortchefin Michaela Kaniber.
Die Landwirte in Bayern können ab sofort Brachflächen zur Gewinnung von Tierfutter nutzen. Das hat das Münchener Landwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. "Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen haben unsere Landwirte massiv getroffen", erklärte Ressortchefin Michaela Kaniber. Die Futtergrundlage für das Winterhalbjahr sei innerhalb weniger Stunden teilweise komplett zerstört worden. Hier müsse den betroffenen Betrieben unter die Arme gegriffen und schnell gehandelt werden, damit es im Winter nicht zu Problemen komme.
Die allgemeine Freigabe für Brachen schließt den Ministeriumsangaben zufolge Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ein. Eine vorherige Genehmigung durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ist den Ressortangaben zufolge in den Landkreisen Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen/Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Miesbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Schweinfurt, Traunstein und Würzburg nicht erforderlich; das gilt auch für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Hof und Schweinfurt.
Auch in anderen Regionen ist laut Ministerium für Betriebe mit Futterknappheit eine Nutzung der Brachen möglich, dort müsse aber das AELF schriftlich über die Futternutzung informiert werden. Um spätere Probleme zu vermeiden, sollte das Amt möglichst vor der Inanspruchnahme, spätestens aber 15 Arbeitstage nach der Nutzung informiert werden. AgE
Markttipps
Kaniber ermöglicht Futternutzung von Brachflächen
Die Landwirte in Bayern können ab sofort Brachflächen zur Gewinnung von Tierfutter nutzen. Das hat das Münchener Landwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. "Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen haben unsere Landwirte massiv getroffen", erklärte Ressortchefin Michaela Kaniber.
Die Landwirte in Bayern können ab sofort Brachflächen zur Gewinnung von Tierfutter nutzen. Das hat das Münchener Landwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. "Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen haben unsere Landwirte massiv getroffen", erklärte Ressortchefin Michaela Kaniber. Die Futtergrundlage für das Winterhalbjahr sei innerhalb weniger Stunden teilweise komplett zerstört worden. Hier müsse den betroffenen Betrieben unter die Arme gegriffen und schnell gehandelt werden, damit es im Winter nicht zu Problemen komme.
Die allgemeine Freigabe für Brachen schließt den Ministeriumsangaben zufolge Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ein. Eine vorherige Genehmigung durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ist den Ressortangaben zufolge in den Landkreisen Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen/Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Miesbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Schweinfurt, Traunstein und Würzburg nicht erforderlich; das gilt auch für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Hof und Schweinfurt.
Auch in anderen Regionen ist laut Ministerium für Betriebe mit Futterknappheit eine Nutzung der Brachen möglich, dort müsse aber das AELF schriftlich über die Futternutzung informiert werden. Um spätere Probleme zu vermeiden, sollte das Amt möglichst vor der Inanspruchnahme, spätestens aber 15 Arbeitstage nach der Nutzung informiert werden. AgE