Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Termine und Veranstaltungen:
09.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Lienen
09.04.2024 16:30 – 18:00 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Steinhagen (mit Anmeldung)
11.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Senne
12.04.2024 14:00 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Jöllenbeck
15.04.2024 16:00 – 17:30 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Halle (mit Anmeldung)
16.04.2024 16:30 – 18:00 Uhr Oscorna Rasenseminar im Raiffeisen-Markt Isselhorst (mit Anmeldung)
Topnews
Landwirten in Flutgebieten wird Futterversorgung ihrer Tiere erleichtert
Die Bundesländer können Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel ausweisen. In diesen dürfen die Landwirte in diesem Jahr ausnahmsweise auch die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden. Das regelt die Verordnung, der das Bundeskabinett gestern auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zugestimmt hat.
Die Bundesländer können Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel ausweisen. In diesen dürfen die Landwirte in diesem Jahr ausnahmsweise auch die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden. Das regelt die Verordnung, der das Bundeskabinett gestern auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zugestimmt hat.
"Den betroffenen Landwirten in den Flutregionen greifen wir damit pragmatisch unter die Arme", erklärte die CDU-Politikerin nach der Regierungssitzung. Viele berichteten, dass es ihnen aufgrund der Schäden an Viehfutter fehle. Um sicherzustellen, dass die Tiere weiter gut versorgt werden könnten, habe sie gehandelt, so Klöckner.
Konkret geht es der Ministerin zufolge um die Zwischenfrüchte, die nach der Ernte der Hauptkultur ausgesät werden, also zum Beispiel Kleegrasgemische. Im Normalfall dürften diese Flächen, sofern sie als ÖVF angemeldet worden seien, im Rahmen der EU-Agrarförderung nur für die Beweidung mit Schafen und Ziegen genutzt werden. Durch die Ausnahmeregelung sei auch eine Beweidung mit anderen Tierarten, zum Beispiel Rindern oder Pferden, oder ein Schnitt für Futterzwecke möglich. Diese Regelung ist laut Klöckner auf das Jahr 2021 beziehungsweise den Anfang des Jahres 2022 begrenzt.
Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch Starkregenereignisse in weiteren Teilen Deutschlands haben nach Angaben des Ministeriums auch die Ernten landwirtschaftlicher Betriebe zerstört. In den betroffenen Gebieten sei es dadurch vielfach zu einem Mangel an Viehfutter gekommen. Verschärft werde die Situation in vielen Betrieben zudem dadurch, dass aufgrund der schlechten Futterernten der letzten drei Dürrejahre keine Reserven vorhanden seien. Insbesondere Betriebe mit Rinder-, Pferde- oder Schafhaltung seien betroffen. AgE
News
Landwirten in Flutgebieten wird Futterversorgung ihrer Tiere erleichtert
Die Bundesländer können Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel ausweisen. In diesen dürfen die Landwirte in diesem Jahr ausnahmsweise auch die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden. Das regelt die Verordnung, der das Bundeskabinett gestern auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zugestimmt hat.
Die Bundesländer können Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel ausweisen. In diesen dürfen die Landwirte in diesem Jahr ausnahmsweise auch die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden. Das regelt die Verordnung, der das Bundeskabinett gestern auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zugestimmt hat.
"Den betroffenen Landwirten in den Flutregionen greifen wir damit pragmatisch unter die Arme", erklärte die CDU-Politikerin nach der Regierungssitzung. Viele berichteten, dass es ihnen aufgrund der Schäden an Viehfutter fehle. Um sicherzustellen, dass die Tiere weiter gut versorgt werden könnten, habe sie gehandelt, so Klöckner.
Konkret geht es der Ministerin zufolge um die Zwischenfrüchte, die nach der Ernte der Hauptkultur ausgesät werden, also zum Beispiel Kleegrasgemische. Im Normalfall dürften diese Flächen, sofern sie als ÖVF angemeldet worden seien, im Rahmen der EU-Agrarförderung nur für die Beweidung mit Schafen und Ziegen genutzt werden. Durch die Ausnahmeregelung sei auch eine Beweidung mit anderen Tierarten, zum Beispiel Rindern oder Pferden, oder ein Schnitt für Futterzwecke möglich. Diese Regelung ist laut Klöckner auf das Jahr 2021 beziehungsweise den Anfang des Jahres 2022 begrenzt.
Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch Starkregenereignisse in weiteren Teilen Deutschlands haben nach Angaben des Ministeriums auch die Ernten landwirtschaftlicher Betriebe zerstört. In den betroffenen Gebieten sei es dadurch vielfach zu einem Mangel an Viehfutter gekommen. Verschärft werde die Situation in vielen Betrieben zudem dadurch, dass aufgrund der schlechten Futterernten der letzten drei Dürrejahre keine Reserven vorhanden seien. Insbesondere Betriebe mit Rinder-, Pferde- oder Schafhaltung seien betroffen. AgE
Markttipps
Landwirten in Flutgebieten wird Futterversorgung ihrer Tiere erleichtert
Die Bundesländer können Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel ausweisen. In diesen dürfen die Landwirte in diesem Jahr ausnahmsweise auch die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden. Das regelt die Verordnung, der das Bundeskabinett gestern auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zugestimmt hat.
Die Bundesländer können Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel ausweisen. In diesen dürfen die Landwirte in diesem Jahr ausnahmsweise auch die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden. Das regelt die Verordnung, der das Bundeskabinett gestern auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zugestimmt hat.
"Den betroffenen Landwirten in den Flutregionen greifen wir damit pragmatisch unter die Arme", erklärte die CDU-Politikerin nach der Regierungssitzung. Viele berichteten, dass es ihnen aufgrund der Schäden an Viehfutter fehle. Um sicherzustellen, dass die Tiere weiter gut versorgt werden könnten, habe sie gehandelt, so Klöckner.
Konkret geht es der Ministerin zufolge um die Zwischenfrüchte, die nach der Ernte der Hauptkultur ausgesät werden, also zum Beispiel Kleegrasgemische. Im Normalfall dürften diese Flächen, sofern sie als ÖVF angemeldet worden seien, im Rahmen der EU-Agrarförderung nur für die Beweidung mit Schafen und Ziegen genutzt werden. Durch die Ausnahmeregelung sei auch eine Beweidung mit anderen Tierarten, zum Beispiel Rindern oder Pferden, oder ein Schnitt für Futterzwecke möglich. Diese Regelung ist laut Klöckner auf das Jahr 2021 beziehungsweise den Anfang des Jahres 2022 begrenzt.
Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch Starkregenereignisse in weiteren Teilen Deutschlands haben nach Angaben des Ministeriums auch die Ernten landwirtschaftlicher Betriebe zerstört. In den betroffenen Gebieten sei es dadurch vielfach zu einem Mangel an Viehfutter gekommen. Verschärft werde die Situation in vielen Betrieben zudem dadurch, dass aufgrund der schlechten Futterernten der letzten drei Dürrejahre keine Reserven vorhanden seien. Insbesondere Betriebe mit Rinder-, Pferde- oder Schafhaltung seien betroffen. AgE