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Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb im Finanzierungsmodell

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Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Einen dauerhaft einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch und fordern für die Zukunft mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells.

Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Einen dauerhaft einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch und fordern für die Zukunft mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells. "Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis wurde hier für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert. Nach und nach müssen allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden", betonte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, heute in Bonn.

 

Mundt zufolge kann das zum Beispiel eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten, wie im Bereich der Kälber, statt eines einheitlichen Aufschlages für Tierwohl, wie bisher bei Geflügel und Schwein, sein. Die Einhaltung von Tierwohlkriterien sei zunehmend ein Faktor, den Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigten. "Das muss sich perspektivisch auch in der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells niederschlagen", so der Kartellamtspräsident. Für die nächste Projektphase ab dem Jahr 2024 solle die ITW daher konzeptionell weiterentwickelt werden.

 

Wie das Bundeskartellamt außerdem mitteilte, wurde angesichts dessen, dass die ITW ihr Engagement für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen nun auch auf die Rindermast ausdehnen will, eine entsprechende Prüfung für den Rinderbereich einschließlich des Milchviehbereichs jetzt abgeschlossen. "Das Kartellrecht steht Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege - ganz im Gegenteil. Funktionierender Wettbewerb ist Teil der Lösung, denn Nachhaltigkeit braucht Innovationen, die wiederum nur unter Wettbewerbsbedingungen entstehen", sagte Mundt.

 

Die Wettbewerbshüter haben nach eigenen Angaben die Brancheninitiative im Falle des Rindfleisches erneut auf die Notwendigkeit der Erkennbarkeit beziehungsweise Kennzeichnung des nach Tierwohlkriterien produzierten Fleisches für Verbraucher hingewiesen. Darauf sei bereits in der Vergangenheit hingewiesen worden, und die ITW habe in mehreren Schritten eine eindeutige Kennzeichnung des Fleisches für Schweine und Geflügel, die sogenannte Nämlichkeit, eingeführt. So bestehe Transparenz für die Verbraucher bezüglich der Haltungsbedingungen und Herkunft. AgE

 

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Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb im Finanzierungsmodell

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Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Einen dauerhaft einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch und fordern für die Zukunft mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells.

Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Einen dauerhaft einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch und fordern für die Zukunft mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells. "Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis wurde hier für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert. Nach und nach müssen allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden", betonte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, heute in Bonn.

 

Mundt zufolge kann das zum Beispiel eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten, wie im Bereich der Kälber, statt eines einheitlichen Aufschlages für Tierwohl, wie bisher bei Geflügel und Schwein, sein. Die Einhaltung von Tierwohlkriterien sei zunehmend ein Faktor, den Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigten. "Das muss sich perspektivisch auch in der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells niederschlagen", so der Kartellamtspräsident. Für die nächste Projektphase ab dem Jahr 2024 solle die ITW daher konzeptionell weiterentwickelt werden.

 

Wie das Bundeskartellamt außerdem mitteilte, wurde angesichts dessen, dass die ITW ihr Engagement für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen nun auch auf die Rindermast ausdehnen will, eine entsprechende Prüfung für den Rinderbereich einschließlich des Milchviehbereichs jetzt abgeschlossen. "Das Kartellrecht steht Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege - ganz im Gegenteil. Funktionierender Wettbewerb ist Teil der Lösung, denn Nachhaltigkeit braucht Innovationen, die wiederum nur unter Wettbewerbsbedingungen entstehen", sagte Mundt.

 

Die Wettbewerbshüter haben nach eigenen Angaben die Brancheninitiative im Falle des Rindfleisches erneut auf die Notwendigkeit der Erkennbarkeit beziehungsweise Kennzeichnung des nach Tierwohlkriterien produzierten Fleisches für Verbraucher hingewiesen. Darauf sei bereits in der Vergangenheit hingewiesen worden, und die ITW habe in mehreren Schritten eine eindeutige Kennzeichnung des Fleisches für Schweine und Geflügel, die sogenannte Nämlichkeit, eingeführt. So bestehe Transparenz für die Verbraucher bezüglich der Haltungsbedingungen und Herkunft. AgE

 

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Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Einen dauerhaft einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch und fordern für die Zukunft mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells.

Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Einen dauerhaft einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch und fordern für die Zukunft mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells. "Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis wurde hier für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert. Nach und nach müssen allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden", betonte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, heute in Bonn.

 

Mundt zufolge kann das zum Beispiel eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten, wie im Bereich der Kälber, statt eines einheitlichen Aufschlages für Tierwohl, wie bisher bei Geflügel und Schwein, sein. Die Einhaltung von Tierwohlkriterien sei zunehmend ein Faktor, den Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigten. "Das muss sich perspektivisch auch in der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells niederschlagen", so der Kartellamtspräsident. Für die nächste Projektphase ab dem Jahr 2024 solle die ITW daher konzeptionell weiterentwickelt werden.

 

Wie das Bundeskartellamt außerdem mitteilte, wurde angesichts dessen, dass die ITW ihr Engagement für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen nun auch auf die Rindermast ausdehnen will, eine entsprechende Prüfung für den Rinderbereich einschließlich des Milchviehbereichs jetzt abgeschlossen. "Das Kartellrecht steht Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege - ganz im Gegenteil. Funktionierender Wettbewerb ist Teil der Lösung, denn Nachhaltigkeit braucht Innovationen, die wiederum nur unter Wettbewerbsbedingungen entstehen", sagte Mundt.

 

Die Wettbewerbshüter haben nach eigenen Angaben die Brancheninitiative im Falle des Rindfleisches erneut auf die Notwendigkeit der Erkennbarkeit beziehungsweise Kennzeichnung des nach Tierwohlkriterien produzierten Fleisches für Verbraucher hingewiesen. Darauf sei bereits in der Vergangenheit hingewiesen worden, und die ITW habe in mehreren Schritten eine eindeutige Kennzeichnung des Fleisches für Schweine und Geflügel, die sogenannte Nämlichkeit, eingeführt. So bestehe Transparenz für die Verbraucher bezüglich der Haltungsbedingungen und Herkunft. AgE

 

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