Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Topnews
Keine Mehrheit für längere Übergangsfrist bei Kälbertransporten
Die einjährige Übergangsfrist für die Anhebung des Mindesttransportalters für Kälber auf 28 Tage wird aller Voraussicht nach nicht verlängert. Eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen mit dem Ziel, die Frist auf drei Jahre zu verlängern, fand im Agrarausschuss der Länderkammer keine Mehrheit.
Die einjährige Übergangsfrist für die Anhebung des Mindesttransportalters für Kälber auf 28 Tage wird aller Voraussicht nach nicht verlängert. Eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen mit dem Ziel, die Frist auf drei Jahre zu verlängern, fand im Agrarausschuss der Länderkammer keine Mehrheit. Der niedersächsische Antrag zur Änderung der Tierschutztransportverordnung wurde lediglich von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Beratung über den Antrag wurde vertagt, und zwar ohne Nennung eines neuen Termins. Die geänderte Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden. Bislang galt ein Mindestalter von 14 Tagen.
Scharfe Kritik übte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes(DBV), Bernhard Krüsken: "Hier wird eine sinnvolle und dringend erforderliche Regelung ausgebremst." Es mache definitiv keinen Sinn, auf nationaler Ebene Fakten zu schaffen, während sich eine europäische Regelung abzeichnet, kommentierte Krüsken. Die Folge werde sein, dass Transporte junger Kälber zwischen und in andere Mitgliedstaaten massiv zunehmen werden. Die Politik konterkariert damit die Ankündigung, pragmatische und effektive Schritte für den Umbau der Tierhaltung aufzuzeigen.
Mit Unverständnis reagierte der Landesbauernverband Brandenburg (LBV). "Kälber zwei Wochen länger auf dem Hof zu halten, hat drastische Auswirkungen für die Milchviehbetriebe", warnte der LBV. So müssten zusätzliche Stall-, Futter- und Dungkapazitäten vorgehalten und bauliche Anpassungen durchgeführt werden. "Diese Maßnahmen sind in einer derart kurzen Übergangsfrist von einem Jahr, wie sie aktuell eingeräumt ist, nicht zu realisieren", gab der Verband zu bedenken. Seiner Auffassung nach ist eine Verlängerung dieser praxisfernen Übergangsfrist eigentlich alternativlos. Der LBV drängt daher auf die sofortige Wiederaufnahme der Beratungen über die Fristverlängerung, um für die Betriebe die dringend notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen. AgE
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Keine Mehrheit für längere Übergangsfrist bei Kälbertransporten
Die einjährige Übergangsfrist für die Anhebung des Mindesttransportalters für Kälber auf 28 Tage wird aller Voraussicht nach nicht verlängert. Eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen mit dem Ziel, die Frist auf drei Jahre zu verlängern, fand im Agrarausschuss der Länderkammer keine Mehrheit.
Die einjährige Übergangsfrist für die Anhebung des Mindesttransportalters für Kälber auf 28 Tage wird aller Voraussicht nach nicht verlängert. Eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen mit dem Ziel, die Frist auf drei Jahre zu verlängern, fand im Agrarausschuss der Länderkammer keine Mehrheit. Der niedersächsische Antrag zur Änderung der Tierschutztransportverordnung wurde lediglich von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Beratung über den Antrag wurde vertagt, und zwar ohne Nennung eines neuen Termins. Die geänderte Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden. Bislang galt ein Mindestalter von 14 Tagen.
Scharfe Kritik übte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes(DBV), Bernhard Krüsken: "Hier wird eine sinnvolle und dringend erforderliche Regelung ausgebremst." Es mache definitiv keinen Sinn, auf nationaler Ebene Fakten zu schaffen, während sich eine europäische Regelung abzeichnet, kommentierte Krüsken. Die Folge werde sein, dass Transporte junger Kälber zwischen und in andere Mitgliedstaaten massiv zunehmen werden. Die Politik konterkariert damit die Ankündigung, pragmatische und effektive Schritte für den Umbau der Tierhaltung aufzuzeigen.
Mit Unverständnis reagierte der Landesbauernverband Brandenburg (LBV). "Kälber zwei Wochen länger auf dem Hof zu halten, hat drastische Auswirkungen für die Milchviehbetriebe", warnte der LBV. So müssten zusätzliche Stall-, Futter- und Dungkapazitäten vorgehalten und bauliche Anpassungen durchgeführt werden. "Diese Maßnahmen sind in einer derart kurzen Übergangsfrist von einem Jahr, wie sie aktuell eingeräumt ist, nicht zu realisieren", gab der Verband zu bedenken. Seiner Auffassung nach ist eine Verlängerung dieser praxisfernen Übergangsfrist eigentlich alternativlos. Der LBV drängt daher auf die sofortige Wiederaufnahme der Beratungen über die Fristverlängerung, um für die Betriebe die dringend notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen. AgE
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Keine Mehrheit für längere Übergangsfrist bei Kälbertransporten
Die einjährige Übergangsfrist für die Anhebung des Mindesttransportalters für Kälber auf 28 Tage wird aller Voraussicht nach nicht verlängert. Eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen mit dem Ziel, die Frist auf drei Jahre zu verlängern, fand im Agrarausschuss der Länderkammer keine Mehrheit.
Die einjährige Übergangsfrist für die Anhebung des Mindesttransportalters für Kälber auf 28 Tage wird aller Voraussicht nach nicht verlängert. Eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen mit dem Ziel, die Frist auf drei Jahre zu verlängern, fand im Agrarausschuss der Länderkammer keine Mehrheit. Der niedersächsische Antrag zur Änderung der Tierschutztransportverordnung wurde lediglich von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Beratung über den Antrag wurde vertagt, und zwar ohne Nennung eines neuen Termins. Die geänderte Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden. Bislang galt ein Mindestalter von 14 Tagen.
Scharfe Kritik übte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes(DBV), Bernhard Krüsken: "Hier wird eine sinnvolle und dringend erforderliche Regelung ausgebremst." Es mache definitiv keinen Sinn, auf nationaler Ebene Fakten zu schaffen, während sich eine europäische Regelung abzeichnet, kommentierte Krüsken. Die Folge werde sein, dass Transporte junger Kälber zwischen und in andere Mitgliedstaaten massiv zunehmen werden. Die Politik konterkariert damit die Ankündigung, pragmatische und effektive Schritte für den Umbau der Tierhaltung aufzuzeigen.
Mit Unverständnis reagierte der Landesbauernverband Brandenburg (LBV). "Kälber zwei Wochen länger auf dem Hof zu halten, hat drastische Auswirkungen für die Milchviehbetriebe", warnte der LBV. So müssten zusätzliche Stall-, Futter- und Dungkapazitäten vorgehalten und bauliche Anpassungen durchgeführt werden. "Diese Maßnahmen sind in einer derart kurzen Übergangsfrist von einem Jahr, wie sie aktuell eingeräumt ist, nicht zu realisieren", gab der Verband zu bedenken. Seiner Auffassung nach ist eine Verlängerung dieser praxisfernen Übergangsfrist eigentlich alternativlos. Der LBV drängt daher auf die sofortige Wiederaufnahme der Beratungen über die Fristverlängerung, um für die Betriebe die dringend notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen. AgE