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Mindestens 140 Millionen Euro für den Insektenschutz

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Die Bundesregierung sieht sich bei der finanziellen Förderung des Insektenschutzes auf einem guten Weg. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, wies am Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in diesem Jahr auf 85 Mio Euro aufgestockt worden sei.

Die Bundesregierung sieht sich bei der finanziellen Förderung des Insektenschutzes auf einem guten Weg. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, wies am Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in diesem Jahr auf 85 Mio Euro aufgestockt worden sei. Zusammen mit einer 40prozentigen Kofinanzierung der Länder stünden 2021 bis zu 141 Mio Euro zusätzlich zur Verfügung, um die Landwirtschaft beim praktischen Insektenschutz zu unterstützen. Darüber hinaus werde ein Vorschlag der Bundesregierung zur Höhe der Umschichtung für das Antragsjahr 2022 derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

 

Unterdessen verteidigte Fuchtels Amtskollegin aus dem Umweltressort, Rita Schwarzelühr-Sutter, das vom Bundeskabinett beschlossene Insektenschutzpaket. Das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung stelle „eine ausgewogene Mischung aus ordnungsrechtlichen und freiwilligen Maßnahmen“ sicher. Die SPD-Politikerin verwies in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage von Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann ebenfalls auf die GAK-Mittel für freiwillige Fördermaßnahmen. In Natura 2000-Gebieten könnten die Länder außerdem Kompensationszahlungen aufgrund besonderer ordnungsrechtlicher Vorgaben für solche Anforderungen leisten, die über die Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ-Standards) hinausgehen.

 

Tackmann zeigte sich unzufrieden mit der Antwort. Sie lasse weitgehend offen, wie die Agrarbetriebe bei der Umsetzung des Insektenschutzes unterstützt werden. So bleibe fraglich, ob beispielsweise eine pestizidfreie Flächenbewirtschaftung, die bisher über Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) förderfähig war, auch nach Verabschiedung des Insektenschutzgesetzes förderfähig bleibe. Immerhin werde klargestellt, dass die Länder in Natura-2000-Gebieten bestimmte Zahlungen leisten könnten. AgE

 

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