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Landwirte in Rheinland-Pfalz können Wiederaufbauhilfe beantragen

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Nun können auch in Rheinland-Pfalz von der Hochwasserkatastrophe betroffene Landwirte, Winzer und Forstwirte Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte heute bei der Vorstellung der Förderrichtlinien, dass die Wiederaufbauhilfen möglichst schnell und unbürokratisch gewährt werden und dort ankommen sollen, wo sie gebraucht werden.

Nun können auch in Rheinland-Pfalz von der Hochwasserkatastrophe betroffene Landwirte, Winzer und Forstwirte Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte heute bei der Vorstellung der Förderrichtlinien, dass die Wiederaufbauhilfen möglichst schnell und unbürokratisch gewährt werden und dort ankommen sollen, wo sie gebraucht werden. "65 000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind von der Flut betroffen. Mehr als 40 000 allein im Ahrtal. Ich bin daher sehr froh, dass ab Montag die Wiederaufbauhilfe beantragt werden kann", betonte die SPD-Politikerin. Sie sieht mit dem Sondervermögen und der jetzt vorliegenden Förderrichtlinie eine Planungsgrundlage für Privathaushalte, Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Winzer, Vereine und Kommunen. Zuvor hatte der Mainzer Landtag vergangene Woche in einem beschleunigten Verfahren die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen.

 

Als "entscheidenden Schritt auf dem Weg zurück ins Wirtschaftsleben" wertete Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt die Wiederaufbauhilfen. "Die schreckliche Hochwasserkatastrophe an der Ahr hat die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmer, Handwerksbetriebe, Winzer und Landwirte schwer getroffen und teilweise sogar völlig zerstört", erklärte die Liberale. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, der Investitions- und Strukturbank sowie den Kreisverwaltungen, die die betroffenen Betriebe im Antragsverfahren eng begleiten und fachkundig beraten würden, garantiere die Landesregierung praxisnahe Abläufe.

 

Schmitt begrüßte, dass bei der Wiederaufbauhilfe auch Abschlagszahlungen auf Reparaturkosten ausgezahlt werden könnten. Darüber hinaus setze sich die Landesregierung weiterhin für einen direkten Gesprächsdraht zwischen Bund und Europäischer Union ein, um den notwendigen Rahmen und die förderrechtlichen Spielräume zu erweitern.

 

Umweltministerin Anne Spiegel unterstrich den Geist der Zusammenarbeit. Der nachhaltige und klimaangepasste Wiederaufbau der Daseinsvorsorge, die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen sowie die Beseitigung der Schäden an den Gewässern seien "gewaltige Aufgaben", die nur gemeinsam bewältigt werden könnten.

 

Unterdessen wurde im Landtag von Rheinland-Pfalz - ebenso wie bereits zuvor schon in Nordrhein-Westfalen - auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion ein Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Flutkatastrophe beschlossen. AgE

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