Skip to main content

Backhaus verteidigt Ausweisungsverfahren und pocht auf geringeren Düngereinsatz

  topnews

Im Streit um die Ausweisung der Roten Gebiete wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus um Verständnis und bleibt in der Sache hart. "Die Nitratbelastung in unseren Gewässern ist ein real existierendes Problem und keine Räuberpistole der Politik oder der Umweltverbände".

Im Streit um die Ausweisung der Roten Gebiete wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus um Verständnis und bleibt in der Sache hart. "Die Nitratbelastung in unseren Gewässern ist ein real existierendes Problem und keine Räuberpistole der Politik oder der Umweltverbände", stellte Backhaus heute in Schwerin im Gespräch mit Journalisten klar. Ihm zufolge weisen 84 von 552 Grundwassermessstellen im Land zu hohe Nitratgehalte auf. Belegt seien teils auch hohe Werte von Ammonium und Phosphat sowie in 77 % der Landesmessstellen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Die erhöhten Konzentrationen seien in fast jedem Grundwasserkörper enthalten, stellte Backhaus fest. Wer diese Situation verkenne, verkenne die Realität. Daran werde auch die Auswertung weiterer Messstellen nichts ändern.

 

Der SPD-Politiker wehrt sich deshalb vehement gegen Vorwürfe des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, das Land sei bei der Erarbeitung der Düngelandesverordnung 2022 intransparent und willkürlich vorgegangen. In die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung der alten Düngelandesverordnung 2020 sei der Bauernverband immer eingebunden gewesen, versicherte Backhaus. Das damals entwickelte zweistufige Ausweisungsverfahren mit letztlich 13 % nitratbelasteten Gebieten habe verhindert, dass weite Teile der Landwirtschaftsfläche pauschal als "belastet" eingestuft worden seien. Damit stehe der Nordosten zudem vergleichsweise gut da. Niedersachsen habe beispielsweise 31 %, Sachsen 14,5 % und Nordrhein-Westfalen 23 % ausgewiesen.

 

Wie Backhaus außerdem erklärte, hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald gegen die alte Landesdüngeverordnung zur Folge, dass die regionalisierte Gebietsausweisung mit 13 % Roten Gebieten nun nicht mehr möglich ist. Dies hätte ohne Nachfolgeverordnung den Effekt, dass nach der dann geltenden Bundesverordnung 77 % der Nutzflächen als belastet gelten müssten. Um die Lage für die Landwirte nicht noch weiter zu verschärfen, habe das Land Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, das diese nun an das Bundesverwaltungsgericht weitergeben habe. Bis zu dessen Entscheidung gelte der Stand der Landesverordnung 2020 mit 13 % Roten Gebieten.

 

Der neue Verordnungsentwurf 2022 mit den ebenfalls vom Berufsstand scharf kritisierten 46 % als "nitratbelastet" eingestuften Nutzflächen befindet sich nach Angaben des Landwirtschaftsministers derzeit im Anhörungsverfahren und soll im März in Kraft treten. Backhaus sieht das ursprünglich von seinem Haus entwickelte Berechnungsmodell, bei dem die Ertragsleistung und Nährstoffspeicherung der Böden mit in die Ausweisung "nitratbelasteter" Gebiete einfließt, dennoch als gute Blaupause für ein möglichst bundesweit vereinheitlichtes Verfahren.

 

Ungeachtet dessen pocht der SPD-Politiker auf eine weitergehende Reduzierung der eingesetzten Düngermengen, denn Nährstoffe und Pflanzenschutzrückstände hätten im Grundwasser nichts verloren. Dies müsse aber nicht zu Lasten von Ertrag und Qualität gehen, so der Ressortchef. Digitalisierung, Smart Farming sowie weitere Fruchtfolgen und Zwischenfruchtanbau könnten dazu beitragen Gewässerschutz und Produktivität miteinander zu verbinden. AgE

Zurück