Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Grünes Licht für Herkunftskennzeichnung von losem Fleisch
Die nationale Regelung zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch kann kommen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, hat das Bundeskabinett einen von Agrarminister Cem Özdemir abgeänderten Verordnungsentwurf gebilligt. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits seine Zustimmung unter der Maßgabe gegeben, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Einer entsprechenden Anpassung der Vorlage stimmte das Kabinett nun zu.
Die nationale Regelung zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch kann kommen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, hat das Bundeskabinett einen von Agrarminister Cem Özdemir abgeänderten Verordnungsentwurf gebilligt. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits seine Zustimmung unter der Maßgabe gegeben, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Einer entsprechenden Anpassung der Vorlage stimmte das Kabinett nun zu.
Dem Ministerium zufolge muss Anfang 2024 unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aufweisen. Dies gilt bisher nur für die verpackte Ware, lediglich bei Rindfleisch auch schon für unverpackte Frischware. "Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt", betonte Özdemir. Beides sei nun mit den ebenfalls verabschiedeten Vorschriften zur Tierhaltungskennzeichnung möglich gemacht worden. Damit werde langjährigen Forderungen der Landwirtschaft und der Verbraucher nachgekommen.
"Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sind für mich ein Geschwisterpaar und gehören zusammen", erklärte der Minister. Sie seien zwei wichtige Schritte, um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen, denn sie machten die Leistungen der Landwirte verlässlich sichtbar. Die Kunden könnten so eine bewusste Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden.
Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung soll laut Özdemir auch die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden. "Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung weiterhin keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt", beklagte der Minister. Die Landwirte - gerade mit kleinen und mittelgroßen Höfen - bräuchten die Chance, am Markt bestehen zu können. "Made in Germany ist auch beim Fleisch ein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkanntes Qualitätsmerkmal", hob Özdemir hervor. Es stehe für Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz der natürlichen Ressourcen. AgE/dw
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Grünes Licht für Herkunftskennzeichnung von losem Fleisch
Die nationale Regelung zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch kann kommen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, hat das Bundeskabinett einen von Agrarminister Cem Özdemir abgeänderten Verordnungsentwurf gebilligt. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits seine Zustimmung unter der Maßgabe gegeben, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Einer entsprechenden Anpassung der Vorlage stimmte das Kabinett nun zu.
Die nationale Regelung zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch kann kommen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, hat das Bundeskabinett einen von Agrarminister Cem Özdemir abgeänderten Verordnungsentwurf gebilligt. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits seine Zustimmung unter der Maßgabe gegeben, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Einer entsprechenden Anpassung der Vorlage stimmte das Kabinett nun zu.
Dem Ministerium zufolge muss Anfang 2024 unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aufweisen. Dies gilt bisher nur für die verpackte Ware, lediglich bei Rindfleisch auch schon für unverpackte Frischware. "Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt", betonte Özdemir. Beides sei nun mit den ebenfalls verabschiedeten Vorschriften zur Tierhaltungskennzeichnung möglich gemacht worden. Damit werde langjährigen Forderungen der Landwirtschaft und der Verbraucher nachgekommen.
"Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sind für mich ein Geschwisterpaar und gehören zusammen", erklärte der Minister. Sie seien zwei wichtige Schritte, um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen, denn sie machten die Leistungen der Landwirte verlässlich sichtbar. Die Kunden könnten so eine bewusste Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden.
Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung soll laut Özdemir auch die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden. "Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung weiterhin keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt", beklagte der Minister. Die Landwirte - gerade mit kleinen und mittelgroßen Höfen - bräuchten die Chance, am Markt bestehen zu können. "Made in Germany ist auch beim Fleisch ein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkanntes Qualitätsmerkmal", hob Özdemir hervor. Es stehe für Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz der natürlichen Ressourcen. AgE/dw
Markttipps
Grünes Licht für Herkunftskennzeichnung von losem Fleisch
Die nationale Regelung zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch kann kommen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, hat das Bundeskabinett einen von Agrarminister Cem Özdemir abgeänderten Verordnungsentwurf gebilligt. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits seine Zustimmung unter der Maßgabe gegeben, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Einer entsprechenden Anpassung der Vorlage stimmte das Kabinett nun zu.
Die nationale Regelung zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch kann kommen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, hat das Bundeskabinett einen von Agrarminister Cem Özdemir abgeänderten Verordnungsentwurf gebilligt. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits seine Zustimmung unter der Maßgabe gegeben, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Einer entsprechenden Anpassung der Vorlage stimmte das Kabinett nun zu.
Dem Ministerium zufolge muss Anfang 2024 unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aufweisen. Dies gilt bisher nur für die verpackte Ware, lediglich bei Rindfleisch auch schon für unverpackte Frischware. "Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt", betonte Özdemir. Beides sei nun mit den ebenfalls verabschiedeten Vorschriften zur Tierhaltungskennzeichnung möglich gemacht worden. Damit werde langjährigen Forderungen der Landwirtschaft und der Verbraucher nachgekommen.
"Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sind für mich ein Geschwisterpaar und gehören zusammen", erklärte der Minister. Sie seien zwei wichtige Schritte, um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen, denn sie machten die Leistungen der Landwirte verlässlich sichtbar. Die Kunden könnten so eine bewusste Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden.
Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung soll laut Özdemir auch die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden. "Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung weiterhin keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt", beklagte der Minister. Die Landwirte - gerade mit kleinen und mittelgroßen Höfen - bräuchten die Chance, am Markt bestehen zu können. "Made in Germany ist auch beim Fleisch ein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkanntes Qualitätsmerkmal", hob Özdemir hervor. Es stehe für Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz der natürlichen Ressourcen. AgE/dw


