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Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung liegt vor

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Die Länder finden sich offenbar mit den Brüsseler Vorgaben zur Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland ab. Man nehme die beabsichtigte Streichung der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung zur Kenntnis, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom vergangenen Freitag.

Die Länder finden sich offenbar mit den Brüsseler Vorgaben zur Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland ab. Man nehme die beabsichtigte Streichung der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung zur Kenntnis, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom vergangenen Freitag. Daraus geht hervor, dass der Bund inzwischen eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVVGeA) vorgelegt hat.

 

Nach Länderangaben beruht damit die Ausweisung belasteter Gebiete künftig ausschließlich auf Ergebnissen von Messstellen. Gleichzeitig begrüßen die Länderagrarminister, dass die EU-Kommission die Nutzung von Emissionsdaten als Grundlage für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der Düngeverordnung befürworte. Dies gelte auch für den Vorschlag, dies für eine betriebsbezogene Maßnahmendifferenzierung heranzuziehen.

 

Laut AMK gilt es nun, zügig ein "robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches" System für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln. Die dafür notwendigen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen müssten gemeinsam von Bund und Ländern geschaffen werden. Einem weiteren AMK-Beschluss zufolge soll der Bund prüfen, ob mittelfristig eine Stoffstrombilanz als Bewertungskriterium herangezogen werden kann, um in den Roten Gebieten eine Differenzierung der düngerechtlichen Auflagen zu erreichen.

 

Die Agrarministerkonferenz räumt ein, dass eine novellierte Stoffstrombilanzverordnung erhebliche Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe und die technische Umsetzung stellen wird. Gleichwohl gelte es, die Novellierung auf Basis der Vorschläge der eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe für alternative Bewertungsverfahren der zulässigen Bilanzwerte für Stickstoff und Phosphat voranzutreiben. In einer Protokollerklärung haben sich die Unionsagrarminister von Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt dafür ausgesprochen, die Vorgaben der Düngeverordnung 2020 für Nitrat und Phosphat eins zu eins in die Novelle der Stoffstrombilanzverordnung einfließen zu lassen. Dies sei notwendig, um eine abrupte Einschränkung der Düngung zu vermeiden. AgE

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Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung liegt vor

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Die Länder finden sich offenbar mit den Brüsseler Vorgaben zur Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland ab. Man nehme die beabsichtigte Streichung der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung zur Kenntnis, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom vergangenen Freitag.

Die Länder finden sich offenbar mit den Brüsseler Vorgaben zur Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland ab. Man nehme die beabsichtigte Streichung der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung zur Kenntnis, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom vergangenen Freitag. Daraus geht hervor, dass der Bund inzwischen eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVVGeA) vorgelegt hat.

 

Nach Länderangaben beruht damit die Ausweisung belasteter Gebiete künftig ausschließlich auf Ergebnissen von Messstellen. Gleichzeitig begrüßen die Länderagrarminister, dass die EU-Kommission die Nutzung von Emissionsdaten als Grundlage für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der Düngeverordnung befürworte. Dies gelte auch für den Vorschlag, dies für eine betriebsbezogene Maßnahmendifferenzierung heranzuziehen.

 

Laut AMK gilt es nun, zügig ein "robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches" System für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln. Die dafür notwendigen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen müssten gemeinsam von Bund und Ländern geschaffen werden. Einem weiteren AMK-Beschluss zufolge soll der Bund prüfen, ob mittelfristig eine Stoffstrombilanz als Bewertungskriterium herangezogen werden kann, um in den Roten Gebieten eine Differenzierung der düngerechtlichen Auflagen zu erreichen.

 

Die Agrarministerkonferenz räumt ein, dass eine novellierte Stoffstrombilanzverordnung erhebliche Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe und die technische Umsetzung stellen wird. Gleichwohl gelte es, die Novellierung auf Basis der Vorschläge der eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe für alternative Bewertungsverfahren der zulässigen Bilanzwerte für Stickstoff und Phosphat voranzutreiben. In einer Protokollerklärung haben sich die Unionsagrarminister von Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt dafür ausgesprochen, die Vorgaben der Düngeverordnung 2020 für Nitrat und Phosphat eins zu eins in die Novelle der Stoffstrombilanzverordnung einfließen zu lassen. Dies sei notwendig, um eine abrupte Einschränkung der Düngung zu vermeiden. AgE

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Die Länder finden sich offenbar mit den Brüsseler Vorgaben zur Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland ab. Man nehme die beabsichtigte Streichung der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung zur Kenntnis, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom vergangenen Freitag. Daraus geht hervor, dass der Bund inzwischen eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVVGeA) vorgelegt hat.

 

Nach Länderangaben beruht damit die Ausweisung belasteter Gebiete künftig ausschließlich auf Ergebnissen von Messstellen. Gleichzeitig begrüßen die Länderagrarminister, dass die EU-Kommission die Nutzung von Emissionsdaten als Grundlage für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der Düngeverordnung befürworte. Dies gelte auch für den Vorschlag, dies für eine betriebsbezogene Maßnahmendifferenzierung heranzuziehen.

 

Laut AMK gilt es nun, zügig ein "robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches" System für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln. Die dafür notwendigen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen müssten gemeinsam von Bund und Ländern geschaffen werden. Einem weiteren AMK-Beschluss zufolge soll der Bund prüfen, ob mittelfristig eine Stoffstrombilanz als Bewertungskriterium herangezogen werden kann, um in den Roten Gebieten eine Differenzierung der düngerechtlichen Auflagen zu erreichen.

 

Die Agrarministerkonferenz räumt ein, dass eine novellierte Stoffstrombilanzverordnung erhebliche Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe und die technische Umsetzung stellen wird. Gleichwohl gelte es, die Novellierung auf Basis der Vorschläge der eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe für alternative Bewertungsverfahren der zulässigen Bilanzwerte für Stickstoff und Phosphat voranzutreiben. In einer Protokollerklärung haben sich die Unionsagrarminister von Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt dafür ausgesprochen, die Vorgaben der Düngeverordnung 2020 für Nitrat und Phosphat eins zu eins in die Novelle der Stoffstrombilanzverordnung einfließen zu lassen. Dies sei notwendig, um eine abrupte Einschränkung der Düngung zu vermeiden. AgE

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