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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Wirtschafts- und Umweltressort erzielen Einigung zum naturverträglichen Ausbau
Die beiden grün geführten Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft verständigt, die "noch im Frühjahr" in Gesetze gegossen werden sollen. Im Kern sollen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden. Abweichende Regelungen der Länder soll es künftig - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr geben.
Die beiden grün geführten Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft verständigt, die "noch im Frühjahr" in Gesetze gegossen werden sollen. Im Kern sollen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden. Abweichende Regelungen der Länder soll es künftig - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr geben. Gleichzeitig sind bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geplant, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht.
Daneben ist vorgesehen, die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten vorzunehmen. Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische "Tabubereiche" in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden. Ferner sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land einfacher und rechtssicher erwirkt werden können.
"In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck die ressortübergreifende Verständigung heute vor Journalisten in Berlin. Aus Sicht des Vizekanzlers ist damit der Weg frei für mehr Windenergieflächen an Land. Der Suchraum für geeignete Standorte werde nun erheblich vergrößert. "Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht", ergänzte seine für Umweltthemen zuständige Kabinettskollegin Steffi Lemke. Die Einigung der beiden Ministerien ermögliche effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und richte ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ein.
Laut dem Eckpunktepapier wollen das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium das Repowering von Windenergieanlagen erleichtern, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit würden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfalle.
Vorgaben macht das gemeinsame Papier auch zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von 2 % der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von LSG zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliege dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden. AgE
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Wirtschafts- und Umweltressort erzielen Einigung zum naturverträglichen Ausbau
Die beiden grün geführten Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft verständigt, die "noch im Frühjahr" in Gesetze gegossen werden sollen. Im Kern sollen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden. Abweichende Regelungen der Länder soll es künftig - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr geben.
Die beiden grün geführten Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft verständigt, die "noch im Frühjahr" in Gesetze gegossen werden sollen. Im Kern sollen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden. Abweichende Regelungen der Länder soll es künftig - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr geben. Gleichzeitig sind bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geplant, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht.
Daneben ist vorgesehen, die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten vorzunehmen. Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische "Tabubereiche" in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden. Ferner sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land einfacher und rechtssicher erwirkt werden können.
"In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck die ressortübergreifende Verständigung heute vor Journalisten in Berlin. Aus Sicht des Vizekanzlers ist damit der Weg frei für mehr Windenergieflächen an Land. Der Suchraum für geeignete Standorte werde nun erheblich vergrößert. "Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht", ergänzte seine für Umweltthemen zuständige Kabinettskollegin Steffi Lemke. Die Einigung der beiden Ministerien ermögliche effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und richte ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ein.
Laut dem Eckpunktepapier wollen das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium das Repowering von Windenergieanlagen erleichtern, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit würden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfalle.
Vorgaben macht das gemeinsame Papier auch zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von 2 % der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von LSG zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliege dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden. AgE
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Wirtschafts- und Umweltressort erzielen Einigung zum naturverträglichen Ausbau
Die beiden grün geführten Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft verständigt, die "noch im Frühjahr" in Gesetze gegossen werden sollen. Im Kern sollen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden. Abweichende Regelungen der Länder soll es künftig - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr geben.
Die beiden grün geführten Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft verständigt, die "noch im Frühjahr" in Gesetze gegossen werden sollen. Im Kern sollen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden. Abweichende Regelungen der Länder soll es künftig - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr geben. Gleichzeitig sind bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geplant, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht.
Daneben ist vorgesehen, die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten vorzunehmen. Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische "Tabubereiche" in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden. Ferner sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land einfacher und rechtssicher erwirkt werden können.
"In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck die ressortübergreifende Verständigung heute vor Journalisten in Berlin. Aus Sicht des Vizekanzlers ist damit der Weg frei für mehr Windenergieflächen an Land. Der Suchraum für geeignete Standorte werde nun erheblich vergrößert. "Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht", ergänzte seine für Umweltthemen zuständige Kabinettskollegin Steffi Lemke. Die Einigung der beiden Ministerien ermögliche effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und richte ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ein.
Laut dem Eckpunktepapier wollen das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium das Repowering von Windenergieanlagen erleichtern, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit würden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfalle.
Vorgaben macht das gemeinsame Papier auch zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von 2 % der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von LSG zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliege dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden. AgE