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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Niedersachsen pocht auf eigene Regelungen
Mit Erleichterung ist in der niedersächsischen Landesregierung die Zustimmung der EU-Kommission zum Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung aufgenommen worden. "Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt", erklärten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies.
Mit Erleichterung ist in der niedersächsischen Landesregierung die Zustimmung der EU-Kommission zum Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung aufgenommen worden. "Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt", erklärten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies nach einer Unterredung der Länderressortchefs mit den zuständigen Bundesministern Cem Özdemir und Steffi Lemke über das weitere Vorgehen. Ausdrücklich begrüßten die beiden Landesminister, dass in Niedersachsen die Kulisse der Roten Gebiete auf Basis der neuen AVV insgesamt nur geringfügig größer werde.
Den vom Bund vorgelegten Zeitplan bis Ende Juni bewerten Otte-Kinast und Lies als straff. Umso wichtiger sei es, nun mit der Arbeit zu beginnen. Die beiden Landespolitiker betonten das gemeinsame Ziel, ein weiteres Vertragsverletzungserfahren gegen Deutschland abzuwenden. Die EU-Kommission erwartet, dass die neue Verwaltungsvorschrift zügig verabschiedet wird. Die Bundesregierung strebt einen Bundesratsbeschluss noch vor der Sommerpause an.
"Mit ENNI steht in Niedersachsen ein bundesweit einmaliges Meldeprogramm zur Verfügung, das den Nährstoffverbrauch und den Düngebedarf völlig transparent macht", erklärte Otte-Kinast. Aus ihrer Sicht wäre eine Überführung dieses erfolgreichen Systems in das Bundesrecht "angemessen". Allerdings komme auf die Landwirte erneut eine veränderte Ausweisung der Roten Gebiete zu, da die Kommission die Forderung weiterhin aufrecht halte, dass alle roten Messstellen in Roten Gebieten liegen müssten. Betroffene Betriebe müssten sich darauf einstellen, dass auf diesen Flächen weiterhin Einschränkungen bei der Düngung kommen würden.
Aus Sicht von Lies muss der Bund den Ländern über eine Änderung der Düngeverordnung eine entsprechende Ermächtigung erteilen, um Maßnahmen zielgerichtet und verursachergerecht umsetzen zu können: "Wir müssen zu einem echten Verursacherprinzip kommen", so der SPD-Politiker. Wer wenig dünge, dürfe nicht mit abgestraft werden, stellte Lies klar. Pauschale, weitreichende Einschränkungen der Bewirtschaftung in den Roten Gebieten seien nicht gerecht. Ländern wie Niedersachsen, die bereits ein differenziertes System vorweisen könnten, müssten über die Bundesgesetzgebung Möglichkeiten eingeräumt werden, von den Bundesregelungen abzuweichen. Dafür werde man im weiteren Verfahren gegenüber dem Bund kämpfen. AgE
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Niedersachsen pocht auf eigene Regelungen
Mit Erleichterung ist in der niedersächsischen Landesregierung die Zustimmung der EU-Kommission zum Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung aufgenommen worden. "Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt", erklärten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies.
Mit Erleichterung ist in der niedersächsischen Landesregierung die Zustimmung der EU-Kommission zum Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung aufgenommen worden. "Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt", erklärten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies nach einer Unterredung der Länderressortchefs mit den zuständigen Bundesministern Cem Özdemir und Steffi Lemke über das weitere Vorgehen. Ausdrücklich begrüßten die beiden Landesminister, dass in Niedersachsen die Kulisse der Roten Gebiete auf Basis der neuen AVV insgesamt nur geringfügig größer werde.
Den vom Bund vorgelegten Zeitplan bis Ende Juni bewerten Otte-Kinast und Lies als straff. Umso wichtiger sei es, nun mit der Arbeit zu beginnen. Die beiden Landespolitiker betonten das gemeinsame Ziel, ein weiteres Vertragsverletzungserfahren gegen Deutschland abzuwenden. Die EU-Kommission erwartet, dass die neue Verwaltungsvorschrift zügig verabschiedet wird. Die Bundesregierung strebt einen Bundesratsbeschluss noch vor der Sommerpause an.
"Mit ENNI steht in Niedersachsen ein bundesweit einmaliges Meldeprogramm zur Verfügung, das den Nährstoffverbrauch und den Düngebedarf völlig transparent macht", erklärte Otte-Kinast. Aus ihrer Sicht wäre eine Überführung dieses erfolgreichen Systems in das Bundesrecht "angemessen". Allerdings komme auf die Landwirte erneut eine veränderte Ausweisung der Roten Gebiete zu, da die Kommission die Forderung weiterhin aufrecht halte, dass alle roten Messstellen in Roten Gebieten liegen müssten. Betroffene Betriebe müssten sich darauf einstellen, dass auf diesen Flächen weiterhin Einschränkungen bei der Düngung kommen würden.
Aus Sicht von Lies muss der Bund den Ländern über eine Änderung der Düngeverordnung eine entsprechende Ermächtigung erteilen, um Maßnahmen zielgerichtet und verursachergerecht umsetzen zu können: "Wir müssen zu einem echten Verursacherprinzip kommen", so der SPD-Politiker. Wer wenig dünge, dürfe nicht mit abgestraft werden, stellte Lies klar. Pauschale, weitreichende Einschränkungen der Bewirtschaftung in den Roten Gebieten seien nicht gerecht. Ländern wie Niedersachsen, die bereits ein differenziertes System vorweisen könnten, müssten über die Bundesgesetzgebung Möglichkeiten eingeräumt werden, von den Bundesregelungen abzuweichen. Dafür werde man im weiteren Verfahren gegenüber dem Bund kämpfen. AgE
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Niedersachsen pocht auf eigene Regelungen
Mit Erleichterung ist in der niedersächsischen Landesregierung die Zustimmung der EU-Kommission zum Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung aufgenommen worden. "Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt", erklärten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies.
Mit Erleichterung ist in der niedersächsischen Landesregierung die Zustimmung der EU-Kommission zum Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung aufgenommen worden. "Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt", erklärten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies nach einer Unterredung der Länderressortchefs mit den zuständigen Bundesministern Cem Özdemir und Steffi Lemke über das weitere Vorgehen. Ausdrücklich begrüßten die beiden Landesminister, dass in Niedersachsen die Kulisse der Roten Gebiete auf Basis der neuen AVV insgesamt nur geringfügig größer werde.
Den vom Bund vorgelegten Zeitplan bis Ende Juni bewerten Otte-Kinast und Lies als straff. Umso wichtiger sei es, nun mit der Arbeit zu beginnen. Die beiden Landespolitiker betonten das gemeinsame Ziel, ein weiteres Vertragsverletzungserfahren gegen Deutschland abzuwenden. Die EU-Kommission erwartet, dass die neue Verwaltungsvorschrift zügig verabschiedet wird. Die Bundesregierung strebt einen Bundesratsbeschluss noch vor der Sommerpause an.
"Mit ENNI steht in Niedersachsen ein bundesweit einmaliges Meldeprogramm zur Verfügung, das den Nährstoffverbrauch und den Düngebedarf völlig transparent macht", erklärte Otte-Kinast. Aus ihrer Sicht wäre eine Überführung dieses erfolgreichen Systems in das Bundesrecht "angemessen". Allerdings komme auf die Landwirte erneut eine veränderte Ausweisung der Roten Gebiete zu, da die Kommission die Forderung weiterhin aufrecht halte, dass alle roten Messstellen in Roten Gebieten liegen müssten. Betroffene Betriebe müssten sich darauf einstellen, dass auf diesen Flächen weiterhin Einschränkungen bei der Düngung kommen würden.
Aus Sicht von Lies muss der Bund den Ländern über eine Änderung der Düngeverordnung eine entsprechende Ermächtigung erteilen, um Maßnahmen zielgerichtet und verursachergerecht umsetzen zu können: "Wir müssen zu einem echten Verursacherprinzip kommen", so der SPD-Politiker. Wer wenig dünge, dürfe nicht mit abgestraft werden, stellte Lies klar. Pauschale, weitreichende Einschränkungen der Bewirtschaftung in den Roten Gebieten seien nicht gerecht. Ländern wie Niedersachsen, die bereits ein differenziertes System vorweisen könnten, müssten über die Bundesgesetzgebung Möglichkeiten eingeräumt werden, von den Bundesregelungen abzuweichen. Dafür werde man im weiteren Verfahren gegenüber dem Bund kämpfen. AgE