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Bis zu 15 000 Euro pro Betrieb zur Abmilderung von Kriegsfolgen

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Details zur Gewährung der Krisenhilfe von 180 Mio Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt. Anspruchsberechtigt sollen demnach Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein.

Details zur Gewährung der Krisenhilfe von 180 Mio Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt. Anspruchsberechtigt sollen demnach Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Einzelheiten regelt der Entwurf der "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren", der den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Vorbereitet wird daneben ein Kleinbeihilfeprogramm für Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion sowie flächenlose Tierbetriebe aus dem Geflügel- und Schweinebereich.

 

Dem Verordnungsentwurf zufolge soll die Anpassungsbeihilfe auf maximal 15 000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirte auszahlen.

 

Die Anpassungsbeihilfe ist gemäß dem Verordnungsentwurf an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Dadurch könnten der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden, erläuterte das Agrarressort. Die Höhe der Beihilfe beträgt 386 Euro/ha für Betriebe mit Freilandgemüsebau, 126 Euro/ha für Obstbau und 64 Euro/ha für Weinbau. Je 100 durchschnittlich gehaltener Tieren erhalten Schweinemastbetriebe 128 Euro und Ferkelaufzuchtbetriebe 32 Euro. Sauenhalter bekommen 99Euro je durchschnittlich gehaltener Sau. In der Gefügelmast beträgt die Beihilfe je 100 durchschnittlich gehaltener Tiere für Mastputen 135 Euro, Mastenten 57 Euro und Masthühner 48 Euro.

 

Das angekündigte Kleinbeihilfenprogramm ist vorgesehen für Betriebe, die keine Greening-Prämie erhalten haben und daher die Voraussetzung für eine Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen. Unterstützt werden sollen auch mit diesem Programm ausschließlich Betriebe aus einem Sektor, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist.

 

Von den insgesamt 180 Mio Euro, die für die Anpassungsbeihilfe und das Kleinbeihilfeprogramm bereitstehen, kommen zwei Drittel aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums. 60 Mio Euro steuert die Europäische Union bei. Das Agrarressort geht davon aus, dass mit der Fördersumme etwa 40 % der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen ausgeglichen werden können. AgE

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Bis zu 15 000 Euro pro Betrieb zur Abmilderung von Kriegsfolgen

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Details zur Gewährung der Krisenhilfe von 180 Mio Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt. Anspruchsberechtigt sollen demnach Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein.

Details zur Gewährung der Krisenhilfe von 180 Mio Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt. Anspruchsberechtigt sollen demnach Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Einzelheiten regelt der Entwurf der "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren", der den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Vorbereitet wird daneben ein Kleinbeihilfeprogramm für Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion sowie flächenlose Tierbetriebe aus dem Geflügel- und Schweinebereich.

 

Dem Verordnungsentwurf zufolge soll die Anpassungsbeihilfe auf maximal 15 000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirte auszahlen.

 

Die Anpassungsbeihilfe ist gemäß dem Verordnungsentwurf an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Dadurch könnten der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden, erläuterte das Agrarressort. Die Höhe der Beihilfe beträgt 386 Euro/ha für Betriebe mit Freilandgemüsebau, 126 Euro/ha für Obstbau und 64 Euro/ha für Weinbau. Je 100 durchschnittlich gehaltener Tieren erhalten Schweinemastbetriebe 128 Euro und Ferkelaufzuchtbetriebe 32 Euro. Sauenhalter bekommen 99Euro je durchschnittlich gehaltener Sau. In der Gefügelmast beträgt die Beihilfe je 100 durchschnittlich gehaltener Tiere für Mastputen 135 Euro, Mastenten 57 Euro und Masthühner 48 Euro.

 

Das angekündigte Kleinbeihilfenprogramm ist vorgesehen für Betriebe, die keine Greening-Prämie erhalten haben und daher die Voraussetzung für eine Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen. Unterstützt werden sollen auch mit diesem Programm ausschließlich Betriebe aus einem Sektor, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist.

 

Von den insgesamt 180 Mio Euro, die für die Anpassungsbeihilfe und das Kleinbeihilfeprogramm bereitstehen, kommen zwei Drittel aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums. 60 Mio Euro steuert die Europäische Union bei. Das Agrarressort geht davon aus, dass mit der Fördersumme etwa 40 % der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen ausgeglichen werden können. AgE

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Bis zu 15 000 Euro pro Betrieb zur Abmilderung von Kriegsfolgen

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Details zur Gewährung der Krisenhilfe von 180 Mio Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt. Anspruchsberechtigt sollen demnach Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein.

Details zur Gewährung der Krisenhilfe von 180 Mio Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt. Anspruchsberechtigt sollen demnach Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Einzelheiten regelt der Entwurf der "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren", der den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Vorbereitet wird daneben ein Kleinbeihilfeprogramm für Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion sowie flächenlose Tierbetriebe aus dem Geflügel- und Schweinebereich.

 

Dem Verordnungsentwurf zufolge soll die Anpassungsbeihilfe auf maximal 15 000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirte auszahlen.

 

Die Anpassungsbeihilfe ist gemäß dem Verordnungsentwurf an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Dadurch könnten der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden, erläuterte das Agrarressort. Die Höhe der Beihilfe beträgt 386 Euro/ha für Betriebe mit Freilandgemüsebau, 126 Euro/ha für Obstbau und 64 Euro/ha für Weinbau. Je 100 durchschnittlich gehaltener Tieren erhalten Schweinemastbetriebe 128 Euro und Ferkelaufzuchtbetriebe 32 Euro. Sauenhalter bekommen 99Euro je durchschnittlich gehaltener Sau. In der Gefügelmast beträgt die Beihilfe je 100 durchschnittlich gehaltener Tiere für Mastputen 135 Euro, Mastenten 57 Euro und Masthühner 48 Euro.

 

Das angekündigte Kleinbeihilfenprogramm ist vorgesehen für Betriebe, die keine Greening-Prämie erhalten haben und daher die Voraussetzung für eine Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen. Unterstützt werden sollen auch mit diesem Programm ausschließlich Betriebe aus einem Sektor, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist.

 

Von den insgesamt 180 Mio Euro, die für die Anpassungsbeihilfe und das Kleinbeihilfeprogramm bereitstehen, kommen zwei Drittel aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums. 60 Mio Euro steuert die Europäische Union bei. Das Agrarressort geht davon aus, dass mit der Fördersumme etwa 40 % der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen ausgeglichen werden können. AgE

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