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Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Umwelt- und Agrarministerium werben um Zustimmung im Bundesrat
Die Bundesregierung hofft auf grünes Licht des Bundesrates für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung). Die beamteten Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium appellierten heute an ihre Amtskollegen in den Bundesländern, der AVV in der Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag zuzustimmen.
Die Bundesregierung hofft auf grünes Licht des Bundesrates für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung). Die beamteten Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium, Silvia Bender und Stefan Tidow, appellierten heute an ihre Amtskollegen in den Bundesländern, der AVV in der Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag zuzustimmen.
"Mit der Zustimmung des Bundesrates zu dieser Neuregelung würden wir jetzt einen entscheidenden Schritt machen, damit die Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen kann", heißt es in dem Schreiben. Darin erinnern Bender und Tidow an die "insgesamt sehr schwierigen" Gespräche mit der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitrat-Richtlinie. Erst Ende Mai habe diese signalisiert, dass sie mit dem vorliegenden Entwurf für die Neufassung der Verwaltungsvorschrift grundsätzlich einverstanden sei.
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern müsse es nach wie vor sein, das Vertragsverletzungsverfahren so schnell wie möglich zu beenden, um die ansonsten drohenden hohen Strafzahlungen für Deutschland zu verhindern. "Dieses Ziel sollte jetzt nicht gefährdet werden", mahnen die beiden Staatssekretäre.
Eine Zustimmung des Bundesrates im Plenum an diesem Freitag gebe den Ländern genügend Zeit, um die jeweiligen Landesverordnungen fristgerecht anzupassen. Laut AVV soll das bis zum 30. November 2022 erfolgen. Die Staatssekretäre weisen in ihrem Schreiben auch darauf hin, dass die Brüsseler Administration um unverzügliche Umsetzung der Neuregelung gebeten habe. Gleichzeitig erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe damit rechtzeitig die erforderliche Planungssicherheit für die Düngung im Jahr 2023.
Sowohl der Agrarausschuss als auch der Umweltausschuss empfehlen dem Bundesrat eine Zustimmung zu der Vorlage nach Maßgabe einiger Änderungen, die jedoch als unproblematisch gelten. Allerdings fiel die Abstimmung im Agrarausschuss denkbar knapp aus. Im Bundeslandwirtschaftsministerium ist man dennoch optimistisch, dass eine Mehrheit für die AVV Gebietsausweisung zustande kommt. AgE
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Umwelt- und Agrarministerium werben um Zustimmung im Bundesrat
Die Bundesregierung hofft auf grünes Licht des Bundesrates für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung). Die beamteten Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium appellierten heute an ihre Amtskollegen in den Bundesländern, der AVV in der Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag zuzustimmen.
Die Bundesregierung hofft auf grünes Licht des Bundesrates für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung). Die beamteten Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium, Silvia Bender und Stefan Tidow, appellierten heute an ihre Amtskollegen in den Bundesländern, der AVV in der Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag zuzustimmen.
"Mit der Zustimmung des Bundesrates zu dieser Neuregelung würden wir jetzt einen entscheidenden Schritt machen, damit die Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen kann", heißt es in dem Schreiben. Darin erinnern Bender und Tidow an die "insgesamt sehr schwierigen" Gespräche mit der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitrat-Richtlinie. Erst Ende Mai habe diese signalisiert, dass sie mit dem vorliegenden Entwurf für die Neufassung der Verwaltungsvorschrift grundsätzlich einverstanden sei.
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern müsse es nach wie vor sein, das Vertragsverletzungsverfahren so schnell wie möglich zu beenden, um die ansonsten drohenden hohen Strafzahlungen für Deutschland zu verhindern. "Dieses Ziel sollte jetzt nicht gefährdet werden", mahnen die beiden Staatssekretäre.
Eine Zustimmung des Bundesrates im Plenum an diesem Freitag gebe den Ländern genügend Zeit, um die jeweiligen Landesverordnungen fristgerecht anzupassen. Laut AVV soll das bis zum 30. November 2022 erfolgen. Die Staatssekretäre weisen in ihrem Schreiben auch darauf hin, dass die Brüsseler Administration um unverzügliche Umsetzung der Neuregelung gebeten habe. Gleichzeitig erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe damit rechtzeitig die erforderliche Planungssicherheit für die Düngung im Jahr 2023.
Sowohl der Agrarausschuss als auch der Umweltausschuss empfehlen dem Bundesrat eine Zustimmung zu der Vorlage nach Maßgabe einiger Änderungen, die jedoch als unproblematisch gelten. Allerdings fiel die Abstimmung im Agrarausschuss denkbar knapp aus. Im Bundeslandwirtschaftsministerium ist man dennoch optimistisch, dass eine Mehrheit für die AVV Gebietsausweisung zustande kommt. AgE
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Umwelt- und Agrarministerium werben um Zustimmung im Bundesrat
Die Bundesregierung hofft auf grünes Licht des Bundesrates für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung). Die beamteten Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium appellierten heute an ihre Amtskollegen in den Bundesländern, der AVV in der Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag zuzustimmen.
Die Bundesregierung hofft auf grünes Licht des Bundesrates für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung). Die beamteten Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium, Silvia Bender und Stefan Tidow, appellierten heute an ihre Amtskollegen in den Bundesländern, der AVV in der Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag zuzustimmen.
"Mit der Zustimmung des Bundesrates zu dieser Neuregelung würden wir jetzt einen entscheidenden Schritt machen, damit die Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen kann", heißt es in dem Schreiben. Darin erinnern Bender und Tidow an die "insgesamt sehr schwierigen" Gespräche mit der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitrat-Richtlinie. Erst Ende Mai habe diese signalisiert, dass sie mit dem vorliegenden Entwurf für die Neufassung der Verwaltungsvorschrift grundsätzlich einverstanden sei.
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern müsse es nach wie vor sein, das Vertragsverletzungsverfahren so schnell wie möglich zu beenden, um die ansonsten drohenden hohen Strafzahlungen für Deutschland zu verhindern. "Dieses Ziel sollte jetzt nicht gefährdet werden", mahnen die beiden Staatssekretäre.
Eine Zustimmung des Bundesrates im Plenum an diesem Freitag gebe den Ländern genügend Zeit, um die jeweiligen Landesverordnungen fristgerecht anzupassen. Laut AVV soll das bis zum 30. November 2022 erfolgen. Die Staatssekretäre weisen in ihrem Schreiben auch darauf hin, dass die Brüsseler Administration um unverzügliche Umsetzung der Neuregelung gebeten habe. Gleichzeitig erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe damit rechtzeitig die erforderliche Planungssicherheit für die Düngung im Jahr 2023.
Sowohl der Agrarausschuss als auch der Umweltausschuss empfehlen dem Bundesrat eine Zustimmung zu der Vorlage nach Maßgabe einiger Änderungen, die jedoch als unproblematisch gelten. Allerdings fiel die Abstimmung im Agrarausschuss denkbar knapp aus. Im Bundeslandwirtschaftsministerium ist man dennoch optimistisch, dass eine Mehrheit für die AVV Gebietsausweisung zustande kommt. AgE