Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Grünes Licht zur Kleinbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe
Nach dem Anlaufen der Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun auch der Weg für den zweiten Baustein des insgesamt 180 Mio Euro umfassenden Hilfspakets frei. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern mitteilte, wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe anschreiben und informieren, wie und wo die sogenannte Kleinbeihilfe beantragt werden kann.
Nach dem Anlaufen der Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun auch der Weg für den zweiten Baustein des insgesamt 180 Mio Euro umfassenden Hilfspakets frei. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern mitteilte, wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe anschreiben und informieren, wie und wo die sogenannte Kleinbeihilfe beantragt werden kann.
Die Kleinbeihilfe sollen die Betriebe in Anspruch nehmen können, für die die bereits begonnene Anpassungsbeihilfe nicht greift. Anders als die Anpassungsbeihilfe muss die Kleinbeihilfe bei der BLE beantragt werden, die auch die Auszahlung vornimmt. Anträge können in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden. Für diese Maßnahme stehen rund 45 Mio Euro zur Verfügung.
Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Zusätzlich ist im Kleinbeihilfeprogramm der Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion einbezogen. Von der Kleinbeihilfe profitieren nur diejenigen Betriebszweige, für die die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger sowie Betriebe bis ausschließlich 10 ha Ackerfläche. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- oder Tierzahlen eines Betriebs. Damit möglichst viele Höfe profitieren können, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15 000 Euro pro Unternehmen begrenzt. AgE
News
Grünes Licht zur Kleinbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe
Nach dem Anlaufen der Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun auch der Weg für den zweiten Baustein des insgesamt 180 Mio Euro umfassenden Hilfspakets frei. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern mitteilte, wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe anschreiben und informieren, wie und wo die sogenannte Kleinbeihilfe beantragt werden kann.
Nach dem Anlaufen der Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun auch der Weg für den zweiten Baustein des insgesamt 180 Mio Euro umfassenden Hilfspakets frei. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern mitteilte, wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe anschreiben und informieren, wie und wo die sogenannte Kleinbeihilfe beantragt werden kann.
Die Kleinbeihilfe sollen die Betriebe in Anspruch nehmen können, für die die bereits begonnene Anpassungsbeihilfe nicht greift. Anders als die Anpassungsbeihilfe muss die Kleinbeihilfe bei der BLE beantragt werden, die auch die Auszahlung vornimmt. Anträge können in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden. Für diese Maßnahme stehen rund 45 Mio Euro zur Verfügung.
Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Zusätzlich ist im Kleinbeihilfeprogramm der Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion einbezogen. Von der Kleinbeihilfe profitieren nur diejenigen Betriebszweige, für die die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger sowie Betriebe bis ausschließlich 10 ha Ackerfläche. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- oder Tierzahlen eines Betriebs. Damit möglichst viele Höfe profitieren können, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15 000 Euro pro Unternehmen begrenzt. AgE
Markttipps
Grünes Licht zur Kleinbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe
Nach dem Anlaufen der Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun auch der Weg für den zweiten Baustein des insgesamt 180 Mio Euro umfassenden Hilfspakets frei. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern mitteilte, wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe anschreiben und informieren, wie und wo die sogenannte Kleinbeihilfe beantragt werden kann.
Nach dem Anlaufen der Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun auch der Weg für den zweiten Baustein des insgesamt 180 Mio Euro umfassenden Hilfspakets frei. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern mitteilte, wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe anschreiben und informieren, wie und wo die sogenannte Kleinbeihilfe beantragt werden kann.
Die Kleinbeihilfe sollen die Betriebe in Anspruch nehmen können, für die die bereits begonnene Anpassungsbeihilfe nicht greift. Anders als die Anpassungsbeihilfe muss die Kleinbeihilfe bei der BLE beantragt werden, die auch die Auszahlung vornimmt. Anträge können in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden. Für diese Maßnahme stehen rund 45 Mio Euro zur Verfügung.
Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Zusätzlich ist im Kleinbeihilfeprogramm der Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion einbezogen. Von der Kleinbeihilfe profitieren nur diejenigen Betriebszweige, für die die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger sowie Betriebe bis ausschließlich 10 ha Ackerfläche. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- oder Tierzahlen eines Betriebs. Damit möglichst viele Höfe profitieren können, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15 000 Euro pro Unternehmen begrenzt. AgE