Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Bundesregierung für Pflanzenschutzverbot
In Schutzgebieten von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung befürwortet die Bundesregierung ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel. Konkret stellt die Regierung klar, dass sie weiterhin die betreffende Aussage des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2019 vertrete.
In Schutzgebieten von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung befürwortet die Bundesregierung ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel. Konkret stellt die Regierung klar, dass sie weiterhin die betreffende Aussage des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2019 vertrete. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, in der nach den Auswirkungen der Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gefragt wird.
Die Auswirkungen der Vorschläge der EU-Kommission sind derweil nach Einschätzung der Bundesregierung noch nicht abzusehen. Es handele sich um einen Verordnungsvorschlag, an dem es im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene noch weitere Anpassungen geben werde, heißt es unter anderem zur Begründung. Aufgrund dessen könnten keine Angaben beispielsweise zur Art und zum Umfang der betroffenen Flächen, den Auswirkungen auf Ernten und die Ertragssicherheit oder die Lebensmittelpreise getroffen werden.
Die Erstellung einer Folgenabschätzung zu einer Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist gemäß der Antwort zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht vorgesehen und wird von der Bundesregierung aufgrund der "nicht absehbaren Fortentwicklung" des Rechtstextes auch nicht für sinnvoll gehalten.
Hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen der öffentlichen Hand, also etwa in Parks oder auf Spiel- und Sportplätzen, erwartet die Regierung von einem grundsätzlichen Verbot einen positiven ökologischen Effekt, aber keine negativen ökonomischen Auswirkungen. Auch in diesem Zusammenhang ist laut der Antwort keine Folgenabschätzung geplant. AgE/pk
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Bundesregierung für Pflanzenschutzverbot
In Schutzgebieten von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung befürwortet die Bundesregierung ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel. Konkret stellt die Regierung klar, dass sie weiterhin die betreffende Aussage des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2019 vertrete.
In Schutzgebieten von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung befürwortet die Bundesregierung ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel. Konkret stellt die Regierung klar, dass sie weiterhin die betreffende Aussage des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2019 vertrete. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, in der nach den Auswirkungen der Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gefragt wird.
Die Auswirkungen der Vorschläge der EU-Kommission sind derweil nach Einschätzung der Bundesregierung noch nicht abzusehen. Es handele sich um einen Verordnungsvorschlag, an dem es im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene noch weitere Anpassungen geben werde, heißt es unter anderem zur Begründung. Aufgrund dessen könnten keine Angaben beispielsweise zur Art und zum Umfang der betroffenen Flächen, den Auswirkungen auf Ernten und die Ertragssicherheit oder die Lebensmittelpreise getroffen werden.
Die Erstellung einer Folgenabschätzung zu einer Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist gemäß der Antwort zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht vorgesehen und wird von der Bundesregierung aufgrund der "nicht absehbaren Fortentwicklung" des Rechtstextes auch nicht für sinnvoll gehalten.
Hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen der öffentlichen Hand, also etwa in Parks oder auf Spiel- und Sportplätzen, erwartet die Regierung von einem grundsätzlichen Verbot einen positiven ökologischen Effekt, aber keine negativen ökonomischen Auswirkungen. Auch in diesem Zusammenhang ist laut der Antwort keine Folgenabschätzung geplant. AgE/pk
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Bundesregierung für Pflanzenschutzverbot
In Schutzgebieten von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung befürwortet die Bundesregierung ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel. Konkret stellt die Regierung klar, dass sie weiterhin die betreffende Aussage des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2019 vertrete.
In Schutzgebieten von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung befürwortet die Bundesregierung ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel. Konkret stellt die Regierung klar, dass sie weiterhin die betreffende Aussage des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2019 vertrete. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, in der nach den Auswirkungen der Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gefragt wird.
Die Auswirkungen der Vorschläge der EU-Kommission sind derweil nach Einschätzung der Bundesregierung noch nicht abzusehen. Es handele sich um einen Verordnungsvorschlag, an dem es im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene noch weitere Anpassungen geben werde, heißt es unter anderem zur Begründung. Aufgrund dessen könnten keine Angaben beispielsweise zur Art und zum Umfang der betroffenen Flächen, den Auswirkungen auf Ernten und die Ertragssicherheit oder die Lebensmittelpreise getroffen werden.
Die Erstellung einer Folgenabschätzung zu einer Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist gemäß der Antwort zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht vorgesehen und wird von der Bundesregierung aufgrund der "nicht absehbaren Fortentwicklung" des Rechtstextes auch nicht für sinnvoll gehalten.
Hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen der öffentlichen Hand, also etwa in Parks oder auf Spiel- und Sportplätzen, erwartet die Regierung von einem grundsätzlichen Verbot einen positiven ökologischen Effekt, aber keine negativen ökonomischen Auswirkungen. Auch in diesem Zusammenhang ist laut der Antwort keine Folgenabschätzung geplant. AgE/pk