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Mitgliedstaaten entscheiden am morgigen Dienstag

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Die Mitgliedstatten der Europäischen Union werden am morgigen Dienstag im Berufungsausschuss erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entscheiden. Die Zulassung für den Herbizidwirkstoff läuft bekanntlich am 15. Dezember aus. Die erneute Abstimmung ist notwendig, da es Mitte Oktober im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) keine Mehrheit für oder gegen die Verlängerung der Wirkstoffzulassung gegeben hatte.

Die Mitgliedstatten der Europäischen Union werden am morgigen Dienstag im Berufungsausschuss erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entscheiden. Die Zulassung für den Herbizidwirkstoff läuft bekanntlich am 15. Dezember aus. Die erneute Abstimmung ist notwendig, da es Mitte Oktober im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) keine Mehrheit für oder gegen die Verlängerung der Wirkstoffzulassung gegeben hatte. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärt hatte, ihre abschließende Neubewertung von Glyphosat voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen zu können, schlug die Kommission zunächst eine einjährige Verlängerung vor.

 

Bei der ersten Abstimmungsrunde waren die Befürworter in der Überzahl. Deutschland hatte sich enthalten. Gleiches taten Frankreich und Slowenien. Gegen den Entwurf votierten Kroatien, Luxemburg und Malta. Die erforderlichen Schwellen für eine qualifizierte Mehrheit liegen bei mindestens 55 % der Mitgliedstaaten sowie 65 % der EU-Bevölkerung. Demnach hatten insbesondere die Enthaltungen der beiden größten EU-Länder - Deutschland und Frankreich - maßgeblich Anteil an der nicht zustande gekommenen Entscheidung.

 

Zieht man die für die diesjährigen Abstimmungen zugrunde gelegten Bevölkerungszahlen heran, ergibt sich, dass die Staaten, die sich enthalten oder gegen die Zulassungsverlängerung gestimmt haben, zusammen 35,27 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Damit wurde das Quorum von 65 % der EU-Bevölkerung von den Befürwortern denkbar knapp verfehlt. Dies bedeutet aber auch, dass beispielsweise schon ein Wechsel von Slowenien, auf das 0,47 % der EU-Bevölkerung entfällt, in das Zustimmungslager für eine Verlängerung der Zulassung reichen würde.

 

Sollte es allerdings auch im Berufungsausschuss seitens der EU-Länder keine Entscheidung für oder gegen die Wiederzulassung geben, ist die Kommission am Zug. Sie kann dann ihren Zulassungsvorschlag umsetzen. Im Oktober hatte eine Kommissionsprecherin auf Anfrage erklärt, dass man die Mitgliedstaaten, die sich enthalten oder gegen eine Wiederzulassung gestimmt haben, ermuntere, ihre Entscheidung zu überdenken.

 

Bekanntlich hatte Deutschland im Jahr 2017 unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs für fünf Jahre gestimmt und damit für eine qualitative Mehrheit der "Ja-Sager" gesorgt. AgE/kl

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Mitgliedstaaten entscheiden am morgigen Dienstag

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Die Mitgliedstatten der Europäischen Union werden am morgigen Dienstag im Berufungsausschuss erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entscheiden. Die Zulassung für den Herbizidwirkstoff läuft bekanntlich am 15. Dezember aus. Die erneute Abstimmung ist notwendig, da es Mitte Oktober im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) keine Mehrheit für oder gegen die Verlängerung der Wirkstoffzulassung gegeben hatte.

Die Mitgliedstatten der Europäischen Union werden am morgigen Dienstag im Berufungsausschuss erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entscheiden. Die Zulassung für den Herbizidwirkstoff läuft bekanntlich am 15. Dezember aus. Die erneute Abstimmung ist notwendig, da es Mitte Oktober im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) keine Mehrheit für oder gegen die Verlängerung der Wirkstoffzulassung gegeben hatte. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärt hatte, ihre abschließende Neubewertung von Glyphosat voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen zu können, schlug die Kommission zunächst eine einjährige Verlängerung vor.

 

Bei der ersten Abstimmungsrunde waren die Befürworter in der Überzahl. Deutschland hatte sich enthalten. Gleiches taten Frankreich und Slowenien. Gegen den Entwurf votierten Kroatien, Luxemburg und Malta. Die erforderlichen Schwellen für eine qualifizierte Mehrheit liegen bei mindestens 55 % der Mitgliedstaaten sowie 65 % der EU-Bevölkerung. Demnach hatten insbesondere die Enthaltungen der beiden größten EU-Länder - Deutschland und Frankreich - maßgeblich Anteil an der nicht zustande gekommenen Entscheidung.

 

Zieht man die für die diesjährigen Abstimmungen zugrunde gelegten Bevölkerungszahlen heran, ergibt sich, dass die Staaten, die sich enthalten oder gegen die Zulassungsverlängerung gestimmt haben, zusammen 35,27 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Damit wurde das Quorum von 65 % der EU-Bevölkerung von den Befürwortern denkbar knapp verfehlt. Dies bedeutet aber auch, dass beispielsweise schon ein Wechsel von Slowenien, auf das 0,47 % der EU-Bevölkerung entfällt, in das Zustimmungslager für eine Verlängerung der Zulassung reichen würde.

 

Sollte es allerdings auch im Berufungsausschuss seitens der EU-Länder keine Entscheidung für oder gegen die Wiederzulassung geben, ist die Kommission am Zug. Sie kann dann ihren Zulassungsvorschlag umsetzen. Im Oktober hatte eine Kommissionsprecherin auf Anfrage erklärt, dass man die Mitgliedstaaten, die sich enthalten oder gegen eine Wiederzulassung gestimmt haben, ermuntere, ihre Entscheidung zu überdenken.

 

Bekanntlich hatte Deutschland im Jahr 2017 unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs für fünf Jahre gestimmt und damit für eine qualitative Mehrheit der "Ja-Sager" gesorgt. AgE/kl

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Die Mitgliedstatten der Europäischen Union werden am morgigen Dienstag im Berufungsausschuss erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entscheiden. Die Zulassung für den Herbizidwirkstoff läuft bekanntlich am 15. Dezember aus. Die erneute Abstimmung ist notwendig, da es Mitte Oktober im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) keine Mehrheit für oder gegen die Verlängerung der Wirkstoffzulassung gegeben hatte.

Die Mitgliedstatten der Europäischen Union werden am morgigen Dienstag im Berufungsausschuss erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entscheiden. Die Zulassung für den Herbizidwirkstoff läuft bekanntlich am 15. Dezember aus. Die erneute Abstimmung ist notwendig, da es Mitte Oktober im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) keine Mehrheit für oder gegen die Verlängerung der Wirkstoffzulassung gegeben hatte. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärt hatte, ihre abschließende Neubewertung von Glyphosat voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen zu können, schlug die Kommission zunächst eine einjährige Verlängerung vor.

 

Bei der ersten Abstimmungsrunde waren die Befürworter in der Überzahl. Deutschland hatte sich enthalten. Gleiches taten Frankreich und Slowenien. Gegen den Entwurf votierten Kroatien, Luxemburg und Malta. Die erforderlichen Schwellen für eine qualifizierte Mehrheit liegen bei mindestens 55 % der Mitgliedstaaten sowie 65 % der EU-Bevölkerung. Demnach hatten insbesondere die Enthaltungen der beiden größten EU-Länder - Deutschland und Frankreich - maßgeblich Anteil an der nicht zustande gekommenen Entscheidung.

 

Zieht man die für die diesjährigen Abstimmungen zugrunde gelegten Bevölkerungszahlen heran, ergibt sich, dass die Staaten, die sich enthalten oder gegen die Zulassungsverlängerung gestimmt haben, zusammen 35,27 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Damit wurde das Quorum von 65 % der EU-Bevölkerung von den Befürwortern denkbar knapp verfehlt. Dies bedeutet aber auch, dass beispielsweise schon ein Wechsel von Slowenien, auf das 0,47 % der EU-Bevölkerung entfällt, in das Zustimmungslager für eine Verlängerung der Zulassung reichen würde.

 

Sollte es allerdings auch im Berufungsausschuss seitens der EU-Länder keine Entscheidung für oder gegen die Wiederzulassung geben, ist die Kommission am Zug. Sie kann dann ihren Zulassungsvorschlag umsetzen. Im Oktober hatte eine Kommissionsprecherin auf Anfrage erklärt, dass man die Mitgliedstaaten, die sich enthalten oder gegen eine Wiederzulassung gestimmt haben, ermuntere, ihre Entscheidung zu überdenken.

 

Bekanntlich hatte Deutschland im Jahr 2017 unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs für fünf Jahre gestimmt und damit für eine qualitative Mehrheit der "Ja-Sager" gesorgt. AgE/kl

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