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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Waldeigentümer begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass Windkraft in den thüringischen Wäldern nicht grundsätzlich verboten werden darf, ist von Seiten der Waldbesitzer begrüßt worden. Die "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer" sieht mit dem Urteil die Eigentümerautonomie der Waldbesitzenden gestärkt.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass Windkraft in den thüringischen Wäldern nicht grundsätzlich verboten werden darf, ist von Seiten der Waldbesitzer begrüßt worden. Die "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer" sieht mit dem Urteil die Eigentümerautonomie der Waldbesitzenden gestärkt. Zudem werde ein Hindernis für eine marktwirtschaftliche Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes beseitigt, erklärte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter Freitag in Berlin.
Bitter appellierte an alle Bundesländer, bestehende Verbote von Windenergieanlagen zu überprüfen und den Weg für neue Windkraftanlagen freizumachen. Die Waldbesitzer seien durch die Klimakrise finanziell bereits mehr als gebeutelt. Regenerative Energien aus dem Wald seien Teil der vielfältigen Ökosystemleistungen, die der Wald zum Nutzen der Gesellschaft und Klimas erbringen könne.
Die Familienbetriebe Land und Forst sprachen von einem "Meilenstein für Windkraft im Wald". Jetzt müssten alle Regelungen in Bund und Ländern, die gegenwärtig den Ausbau der Windkraft im Wald verbieten würden, auf den Prüfstand, so der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt. Seiner Einschätzung nach ist das Urteil darüber hinaus eine "Warnung an den Gesetzgeber, auch in anderen Bereichen der Umweltgesetzgebung den Eigentumsschutz zu achten". Auch der EU Green Deal greife rücksichtslos in die Rechte der Eigentümer und Bewirtschafter ein. Dabei kenne die EU-Grundrechtecharta ein eigenes Eigentumsgrundrecht wie das Grundgesetz.
Der thüringische Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hält es laut Medienberichten für wichtig, dass eine Aufhebung des pauschalen Verbotes von Windrädern im Wald mit konkreten Ausschlusskriterien für besonders wertvolle Wälder verbunden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat das seit Ende 2020 in Thüringen geltende Verbot von Windkraft im Wald als einen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht der Waldeigentümer gewertet. Dieser Eingriff ist den Richtern zufolge nicht gerechtfertigt, weil das Gesetz formell verfassungswidrig ist. Dem Freistaat Thüringen fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz.
Die Errichtung einer Windkraftanlage im Wald ist in den meisten Flächenländern Deutschlands zulässig oder zumindest eingeschränkt zulässig. Neben Thüringen gibt es aber auch weitere Flächenländer, so zum Beispiel Sachsen, mit einem pauschalen Verbot von Windkraft im Wald. AgE/lu
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Waldeigentümer begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass Windkraft in den thüringischen Wäldern nicht grundsätzlich verboten werden darf, ist von Seiten der Waldbesitzer begrüßt worden. Die "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer" sieht mit dem Urteil die Eigentümerautonomie der Waldbesitzenden gestärkt.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass Windkraft in den thüringischen Wäldern nicht grundsätzlich verboten werden darf, ist von Seiten der Waldbesitzer begrüßt worden. Die "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer" sieht mit dem Urteil die Eigentümerautonomie der Waldbesitzenden gestärkt. Zudem werde ein Hindernis für eine marktwirtschaftliche Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes beseitigt, erklärte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter Freitag in Berlin.
Bitter appellierte an alle Bundesländer, bestehende Verbote von Windenergieanlagen zu überprüfen und den Weg für neue Windkraftanlagen freizumachen. Die Waldbesitzer seien durch die Klimakrise finanziell bereits mehr als gebeutelt. Regenerative Energien aus dem Wald seien Teil der vielfältigen Ökosystemleistungen, die der Wald zum Nutzen der Gesellschaft und Klimas erbringen könne.
Die Familienbetriebe Land und Forst sprachen von einem "Meilenstein für Windkraft im Wald". Jetzt müssten alle Regelungen in Bund und Ländern, die gegenwärtig den Ausbau der Windkraft im Wald verbieten würden, auf den Prüfstand, so der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt. Seiner Einschätzung nach ist das Urteil darüber hinaus eine "Warnung an den Gesetzgeber, auch in anderen Bereichen der Umweltgesetzgebung den Eigentumsschutz zu achten". Auch der EU Green Deal greife rücksichtslos in die Rechte der Eigentümer und Bewirtschafter ein. Dabei kenne die EU-Grundrechtecharta ein eigenes Eigentumsgrundrecht wie das Grundgesetz.
Der thüringische Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hält es laut Medienberichten für wichtig, dass eine Aufhebung des pauschalen Verbotes von Windrädern im Wald mit konkreten Ausschlusskriterien für besonders wertvolle Wälder verbunden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat das seit Ende 2020 in Thüringen geltende Verbot von Windkraft im Wald als einen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht der Waldeigentümer gewertet. Dieser Eingriff ist den Richtern zufolge nicht gerechtfertigt, weil das Gesetz formell verfassungswidrig ist. Dem Freistaat Thüringen fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz.
Die Errichtung einer Windkraftanlage im Wald ist in den meisten Flächenländern Deutschlands zulässig oder zumindest eingeschränkt zulässig. Neben Thüringen gibt es aber auch weitere Flächenländer, so zum Beispiel Sachsen, mit einem pauschalen Verbot von Windkraft im Wald. AgE/lu
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Waldeigentümer begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass Windkraft in den thüringischen Wäldern nicht grundsätzlich verboten werden darf, ist von Seiten der Waldbesitzer begrüßt worden. Die "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer" sieht mit dem Urteil die Eigentümerautonomie der Waldbesitzenden gestärkt.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass Windkraft in den thüringischen Wäldern nicht grundsätzlich verboten werden darf, ist von Seiten der Waldbesitzer begrüßt worden. Die "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer" sieht mit dem Urteil die Eigentümerautonomie der Waldbesitzenden gestärkt. Zudem werde ein Hindernis für eine marktwirtschaftliche Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes beseitigt, erklärte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter Freitag in Berlin.
Bitter appellierte an alle Bundesländer, bestehende Verbote von Windenergieanlagen zu überprüfen und den Weg für neue Windkraftanlagen freizumachen. Die Waldbesitzer seien durch die Klimakrise finanziell bereits mehr als gebeutelt. Regenerative Energien aus dem Wald seien Teil der vielfältigen Ökosystemleistungen, die der Wald zum Nutzen der Gesellschaft und Klimas erbringen könne.
Die Familienbetriebe Land und Forst sprachen von einem "Meilenstein für Windkraft im Wald". Jetzt müssten alle Regelungen in Bund und Ländern, die gegenwärtig den Ausbau der Windkraft im Wald verbieten würden, auf den Prüfstand, so der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt. Seiner Einschätzung nach ist das Urteil darüber hinaus eine "Warnung an den Gesetzgeber, auch in anderen Bereichen der Umweltgesetzgebung den Eigentumsschutz zu achten". Auch der EU Green Deal greife rücksichtslos in die Rechte der Eigentümer und Bewirtschafter ein. Dabei kenne die EU-Grundrechtecharta ein eigenes Eigentumsgrundrecht wie das Grundgesetz.
Der thüringische Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hält es laut Medienberichten für wichtig, dass eine Aufhebung des pauschalen Verbotes von Windrädern im Wald mit konkreten Ausschlusskriterien für besonders wertvolle Wälder verbunden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat das seit Ende 2020 in Thüringen geltende Verbot von Windkraft im Wald als einen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht der Waldeigentümer gewertet. Dieser Eingriff ist den Richtern zufolge nicht gerechtfertigt, weil das Gesetz formell verfassungswidrig ist. Dem Freistaat Thüringen fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz.
Die Errichtung einer Windkraftanlage im Wald ist in den meisten Flächenländern Deutschlands zulässig oder zumindest eingeschränkt zulässig. Neben Thüringen gibt es aber auch weitere Flächenländer, so zum Beispiel Sachsen, mit einem pauschalen Verbot von Windkraft im Wald. AgE/lu