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Düngelandesverordnung verabschiedet

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In Mecklenburg-Vorpommern ist gestern die neue Düngelandesverordnung offiziell verabschiedet worden. Künftig dürfen die Landwirte in dem Bundesland auf 429 218 ha nur noch eingeschränkt düngen; dies entspricht einem Anteil von rund 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF). Das Schweriner Landwirtschaftsministerium betonte abermals, dass die Novellierung unumgänglich gewesen sei.

In Mecklenburg-Vorpommern ist gestern die neue Düngelandesverordnung offiziell verabschiedet worden. Künftig dürfen die Landwirte in dem Bundesland auf 429 218 ha nur noch eingeschränkt düngen; dies entspricht einem Anteil von rund 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF). Das Schweriner Landwirtschaftsministerium betonte abermals, dass die Novellierung unumgänglich gewesen sei. Als Begründung verwies Ressortchef Dr. Till Backhaus auf die Anforderungen der EU-Kommission an den Gewässerschutz, was den Druck auf die einzelnen Mitgliedstaaten nochmals drastisch erhöht habe.

 

Dem Minister zufolge ist künftig die Düngemenge auf 20 % unter dem Bedarf der Kultur zu senken. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausbringen, und davon nicht mehr als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln. Zudem dürfen schlagbezogen nicht mehr als 170 kg N/ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden.

 

Laut der Novelle dürfen Landwirte Wintergerste generell und Winterraps bei mehr als 45 kg N/ha im Boden im Herbst nicht mehr düngen. Kulturen, die nach dem 1. Februar ausgesät oder gepflanzt werden, dürfen nur dann gedüngt werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde. Darüber hinaus werden die Sperrfristen für Acker- und Grünland jeweils verlängert und eine Sperrfrist für Festmist eingeführt. Außerdem müssen die Landwirte vor dem Ausbringen von Wirtschaftsdünger die Stickstoffgehalte feststellen. Vor der N-Ausbringung ist der im Boden verfügbare Stickstoff durch Untersuchung zu ermitteln.

 

Backhaus räumte ein, dass die Gesundung des Grundwassers nicht von heute auf morgen gelingen werde. "Umso wichtiger ist es, dass wir uns nicht an Begriffen wie Verursachergerechtigkeit festbeißen", so der Minister. Aus seiner Sicht ist das eine "Scheindebatte", die zum einen darüber hinwegtäusche, dass hier eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung getragen werde. Zum anderen werde suggeriert, dass die "wahren" Verursacher wirklich ausgemacht werden könnten. Backhaus bezeichnete dies mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge als "schlichtweg unmöglich". Zudem werde dieses Prinzip bei der Gebietsfestlegung von der EU "ganz klar abgelehnt". "Hier zählt allein das Vorsorgeprinzip, und alle sind gefordert mitzuziehen", hob der Minister hervor.

 

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern bekräftigte seine Kritik an der neuen Düngelandesverordnung. Nach Auffassung von Verbandspräsident Detlef Kurreck stützt sich diese weiter auf eine "fachlich nicht begründbare Methodik" und weist nach gutachterlicher Einschätzung Mängel auf. Dabei entstehe der Eindruck willkürlicher Gebietsausweisungen, wenn landwirtschaftliche Flächen unter Berücksichtigung aller bisherigen Düngelandesverordnungen einmal als nitratbelastet gelten und einmal nicht. "Wenn man eine verursachergerechte und möglichst genaue, dem Gewässerschutz zuträgliche Ausweisung vornehmen möchte, hilft ein derartiges zufälliges Ping-Pong-Spiel nicht", monierte Kurreck. AgE/fl

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Düngelandesverordnung verabschiedet

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In Mecklenburg-Vorpommern ist gestern die neue Düngelandesverordnung offiziell verabschiedet worden. Künftig dürfen die Landwirte in dem Bundesland auf 429 218 ha nur noch eingeschränkt düngen; dies entspricht einem Anteil von rund 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF). Das Schweriner Landwirtschaftsministerium betonte abermals, dass die Novellierung unumgänglich gewesen sei.

In Mecklenburg-Vorpommern ist gestern die neue Düngelandesverordnung offiziell verabschiedet worden. Künftig dürfen die Landwirte in dem Bundesland auf 429 218 ha nur noch eingeschränkt düngen; dies entspricht einem Anteil von rund 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF). Das Schweriner Landwirtschaftsministerium betonte abermals, dass die Novellierung unumgänglich gewesen sei. Als Begründung verwies Ressortchef Dr. Till Backhaus auf die Anforderungen der EU-Kommission an den Gewässerschutz, was den Druck auf die einzelnen Mitgliedstaaten nochmals drastisch erhöht habe.

 

Dem Minister zufolge ist künftig die Düngemenge auf 20 % unter dem Bedarf der Kultur zu senken. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausbringen, und davon nicht mehr als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln. Zudem dürfen schlagbezogen nicht mehr als 170 kg N/ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden.

 

Laut der Novelle dürfen Landwirte Wintergerste generell und Winterraps bei mehr als 45 kg N/ha im Boden im Herbst nicht mehr düngen. Kulturen, die nach dem 1. Februar ausgesät oder gepflanzt werden, dürfen nur dann gedüngt werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde. Darüber hinaus werden die Sperrfristen für Acker- und Grünland jeweils verlängert und eine Sperrfrist für Festmist eingeführt. Außerdem müssen die Landwirte vor dem Ausbringen von Wirtschaftsdünger die Stickstoffgehalte feststellen. Vor der N-Ausbringung ist der im Boden verfügbare Stickstoff durch Untersuchung zu ermitteln.

 

Backhaus räumte ein, dass die Gesundung des Grundwassers nicht von heute auf morgen gelingen werde. "Umso wichtiger ist es, dass wir uns nicht an Begriffen wie Verursachergerechtigkeit festbeißen", so der Minister. Aus seiner Sicht ist das eine "Scheindebatte", die zum einen darüber hinwegtäusche, dass hier eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung getragen werde. Zum anderen werde suggeriert, dass die "wahren" Verursacher wirklich ausgemacht werden könnten. Backhaus bezeichnete dies mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge als "schlichtweg unmöglich". Zudem werde dieses Prinzip bei der Gebietsfestlegung von der EU "ganz klar abgelehnt". "Hier zählt allein das Vorsorgeprinzip, und alle sind gefordert mitzuziehen", hob der Minister hervor.

 

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern bekräftigte seine Kritik an der neuen Düngelandesverordnung. Nach Auffassung von Verbandspräsident Detlef Kurreck stützt sich diese weiter auf eine "fachlich nicht begründbare Methodik" und weist nach gutachterlicher Einschätzung Mängel auf. Dabei entstehe der Eindruck willkürlicher Gebietsausweisungen, wenn landwirtschaftliche Flächen unter Berücksichtigung aller bisherigen Düngelandesverordnungen einmal als nitratbelastet gelten und einmal nicht. "Wenn man eine verursachergerechte und möglichst genaue, dem Gewässerschutz zuträgliche Ausweisung vornehmen möchte, hilft ein derartiges zufälliges Ping-Pong-Spiel nicht", monierte Kurreck. AgE/fl

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In Mecklenburg-Vorpommern ist gestern die neue Düngelandesverordnung offiziell verabschiedet worden. Künftig dürfen die Landwirte in dem Bundesland auf 429 218 ha nur noch eingeschränkt düngen; dies entspricht einem Anteil von rund 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF). Das Schweriner Landwirtschaftsministerium betonte abermals, dass die Novellierung unumgänglich gewesen sei.

In Mecklenburg-Vorpommern ist gestern die neue Düngelandesverordnung offiziell verabschiedet worden. Künftig dürfen die Landwirte in dem Bundesland auf 429 218 ha nur noch eingeschränkt düngen; dies entspricht einem Anteil von rund 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF). Das Schweriner Landwirtschaftsministerium betonte abermals, dass die Novellierung unumgänglich gewesen sei. Als Begründung verwies Ressortchef Dr. Till Backhaus auf die Anforderungen der EU-Kommission an den Gewässerschutz, was den Druck auf die einzelnen Mitgliedstaaten nochmals drastisch erhöht habe.

 

Dem Minister zufolge ist künftig die Düngemenge auf 20 % unter dem Bedarf der Kultur zu senken. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausbringen, und davon nicht mehr als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln. Zudem dürfen schlagbezogen nicht mehr als 170 kg N/ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden.

 

Laut der Novelle dürfen Landwirte Wintergerste generell und Winterraps bei mehr als 45 kg N/ha im Boden im Herbst nicht mehr düngen. Kulturen, die nach dem 1. Februar ausgesät oder gepflanzt werden, dürfen nur dann gedüngt werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde. Darüber hinaus werden die Sperrfristen für Acker- und Grünland jeweils verlängert und eine Sperrfrist für Festmist eingeführt. Außerdem müssen die Landwirte vor dem Ausbringen von Wirtschaftsdünger die Stickstoffgehalte feststellen. Vor der N-Ausbringung ist der im Boden verfügbare Stickstoff durch Untersuchung zu ermitteln.

 

Backhaus räumte ein, dass die Gesundung des Grundwassers nicht von heute auf morgen gelingen werde. "Umso wichtiger ist es, dass wir uns nicht an Begriffen wie Verursachergerechtigkeit festbeißen", so der Minister. Aus seiner Sicht ist das eine "Scheindebatte", die zum einen darüber hinwegtäusche, dass hier eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung getragen werde. Zum anderen werde suggeriert, dass die "wahren" Verursacher wirklich ausgemacht werden könnten. Backhaus bezeichnete dies mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge als "schlichtweg unmöglich". Zudem werde dieses Prinzip bei der Gebietsfestlegung von der EU "ganz klar abgelehnt". "Hier zählt allein das Vorsorgeprinzip, und alle sind gefordert mitzuziehen", hob der Minister hervor.

 

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern bekräftigte seine Kritik an der neuen Düngelandesverordnung. Nach Auffassung von Verbandspräsident Detlef Kurreck stützt sich diese weiter auf eine "fachlich nicht begründbare Methodik" und weist nach gutachterlicher Einschätzung Mängel auf. Dabei entstehe der Eindruck willkürlicher Gebietsausweisungen, wenn landwirtschaftliche Flächen unter Berücksichtigung aller bisherigen Düngelandesverordnungen einmal als nitratbelastet gelten und einmal nicht. "Wenn man eine verursachergerechte und möglichst genaue, dem Gewässerschutz zuträgliche Ausweisung vornehmen möchte, hilft ein derartiges zufälliges Ping-Pong-Spiel nicht", monierte Kurreck. AgE/fl

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