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Konsultation zu besonderen Solaranlagen gestartet

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Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf zu den Anforderungen von sogenannten "besonderen Solaranlagen" auf Grünland und wieder zu vernässenden Moorböden vorgelegt. Damit soll geregelt werden, welche Bedingungen eingehalten werden müssen, um für solche Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können.

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf zu den Anforderungen von sogenannten "besonderen Solaranlagen" auf Grünland und wieder zu vernässenden Moorböden vorgelegt. Damit soll geregelt werden, welche Bedingungen eingehalten werden müssen, um für solche Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können. Laut Bundesnetzagentur soll die Regelung am 1. Juli 2023 erlassen werden.

 

Gleichzeitig gab die Bonner Behörde bekannt, dass sie im Rahmen eines Konsultationsprozesses nun bis zum 17. März Stellungnahmen zu dem Entwurf entgegennehme. Die Konsultation ist öffentlich. Es werden Stellungnahmen zu den veröffentlichten Anforderungen und zu den dort aufgeworfenen Fragen erbeten. Diese können ausschließlich als PDF per E-Mail an ee-ausschreibungen@bnetza.de eingereicht werden.

 

Unter besonderen Solaranlagen auf Grünland werden solche Anlagen verstanden, bei denen neben der Energieproduktion eine dauerhafte Grünlandbewirtschaftung stattfindet. Ein Anforderungskatalog soll auch für Solaranlagen auf Moorböden erarbeitet werden, die entwässert sowie landwirtschaftlich genutzt wurden und wiedervernässt werden. Die Bonner Behörde betonte, dass hier die dauerhafte Wiedervernässung im Vordergrund stehe, die dem Klimaschutz diene.

 

Besondere Solaranlagen können seit 2023 über die Ausschreibungen für Solaranalgen des ersten Segments gefördert werden. Die geplante Festlegung umfasst der Bundesnetzagentur zufolge keine baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Aspekte. Diese seien von den dafür zuständigen Behörden im Rahmen ihrer kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten zu prüfen. AgE/np

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Konsultation zu besonderen Solaranlagen gestartet

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Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf zu den Anforderungen von sogenannten "besonderen Solaranlagen" auf Grünland und wieder zu vernässenden Moorböden vorgelegt. Damit soll geregelt werden, welche Bedingungen eingehalten werden müssen, um für solche Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können.

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf zu den Anforderungen von sogenannten "besonderen Solaranlagen" auf Grünland und wieder zu vernässenden Moorböden vorgelegt. Damit soll geregelt werden, welche Bedingungen eingehalten werden müssen, um für solche Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können. Laut Bundesnetzagentur soll die Regelung am 1. Juli 2023 erlassen werden.

 

Gleichzeitig gab die Bonner Behörde bekannt, dass sie im Rahmen eines Konsultationsprozesses nun bis zum 17. März Stellungnahmen zu dem Entwurf entgegennehme. Die Konsultation ist öffentlich. Es werden Stellungnahmen zu den veröffentlichten Anforderungen und zu den dort aufgeworfenen Fragen erbeten. Diese können ausschließlich als PDF per E-Mail an ee-ausschreibungen@bnetza.de eingereicht werden.

 

Unter besonderen Solaranlagen auf Grünland werden solche Anlagen verstanden, bei denen neben der Energieproduktion eine dauerhafte Grünlandbewirtschaftung stattfindet. Ein Anforderungskatalog soll auch für Solaranlagen auf Moorböden erarbeitet werden, die entwässert sowie landwirtschaftlich genutzt wurden und wiedervernässt werden. Die Bonner Behörde betonte, dass hier die dauerhafte Wiedervernässung im Vordergrund stehe, die dem Klimaschutz diene.

 

Besondere Solaranlagen können seit 2023 über die Ausschreibungen für Solaranalgen des ersten Segments gefördert werden. Die geplante Festlegung umfasst der Bundesnetzagentur zufolge keine baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Aspekte. Diese seien von den dafür zuständigen Behörden im Rahmen ihrer kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten zu prüfen. AgE/np

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Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf zu den Anforderungen von sogenannten "besonderen Solaranlagen" auf Grünland und wieder zu vernässenden Moorböden vorgelegt. Damit soll geregelt werden, welche Bedingungen eingehalten werden müssen, um für solche Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können.

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf zu den Anforderungen von sogenannten "besonderen Solaranlagen" auf Grünland und wieder zu vernässenden Moorböden vorgelegt. Damit soll geregelt werden, welche Bedingungen eingehalten werden müssen, um für solche Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können. Laut Bundesnetzagentur soll die Regelung am 1. Juli 2023 erlassen werden.

 

Gleichzeitig gab die Bonner Behörde bekannt, dass sie im Rahmen eines Konsultationsprozesses nun bis zum 17. März Stellungnahmen zu dem Entwurf entgegennehme. Die Konsultation ist öffentlich. Es werden Stellungnahmen zu den veröffentlichten Anforderungen und zu den dort aufgeworfenen Fragen erbeten. Diese können ausschließlich als PDF per E-Mail an ee-ausschreibungen@bnetza.de eingereicht werden.

 

Unter besonderen Solaranlagen auf Grünland werden solche Anlagen verstanden, bei denen neben der Energieproduktion eine dauerhafte Grünlandbewirtschaftung stattfindet. Ein Anforderungskatalog soll auch für Solaranlagen auf Moorböden erarbeitet werden, die entwässert sowie landwirtschaftlich genutzt wurden und wiedervernässt werden. Die Bonner Behörde betonte, dass hier die dauerhafte Wiedervernässung im Vordergrund stehe, die dem Klimaschutz diene.

 

Besondere Solaranlagen können seit 2023 über die Ausschreibungen für Solaranalgen des ersten Segments gefördert werden. Die geplante Festlegung umfasst der Bundesnetzagentur zufolge keine baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Aspekte. Diese seien von den dafür zuständigen Behörden im Rahmen ihrer kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten zu prüfen. AgE/np

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