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Kaniber: Düngedaten für Befreiungen von Auflagen anerkennen

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Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber macht sich erneut für eine Differenzierung der Düngeregeln in Roten Gebieten stark. "Wir brauchen verursachergerechte Lösungen", erklärte die CSU-Politikerin diese Woche in München. In einem Schreiben hat Kaniber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgefordert, seine im Juli vergangenen Jahres im Bundesrat gegebene Zusage einzuhalten, ein verursachergerechteres System in den nitratbelasteten Gebieten zu entwickeln.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber macht sich erneut für eine Differenzierung der Düngeregeln in Roten Gebieten stark. "Wir brauchen verursachergerechte Lösungen", erklärte die CSU-Politikerin diese Woche in München. In einem Schreiben hat Kaniber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgefordert, seine im Juli vergangenen Jahres im Bundesrat gegebene Zusage einzuhalten, ein verursachergerechteres System in den nitratbelasteten Gebieten zu entwickeln. Dies müsse er "endlich mit Hochdruck angehen".

 

"Der Bund muss jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit einzelbetriebliche Düngedaten für Befreiungen anerkannt werden", betonte die Ministerin. Honoriert werden müsse vor allem ein erfolgreiches freiwilliges Engagement von Wasserversorgern und Landwirten. "Wenn die Wasserversorger bescheinigen, dass die freiwilligen Vereinbarungen mindestens den gleichen Grundwasserschutz bieten oder erwarten lassen wie die vom Bund vorgeschriebenen Maßnahmen, müssen Landwirte von zusätzlichen Auflagen des Roten Gebiets ausgenommen werden können", erläuterte Kaniber. Diese Forderung werde auch von Wasserversorgern und kommunalen Vertretern unterstützt.

 

Nach Angaben der Ministerin haben die neuen Vorgaben des Bundes für die nitratbelasteten Gebiete zur Folge, dass auch unbelastete Teilgebiete von Trinkwasserentnahmestellen vollständig als Rotes Gebiet ausgewiesen werden mussten, sobald auch nur an einer Messstelle in einem Wassereinzugsgebiet erhöhte Nitratgehalte vorlagen. "Damit werden auch Landwirte mit zusätzlichen Auflagen belastet, die sich seit Jahren erfolgreich in freiwilligen Kooperationen engagiert haben", kritisierte Kaniber. Diese Verschärfung könne zum Bumerang für den Grundwasserschutz werden und gefährde die oft jahrelangen freiwilligen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten. AgE/rm

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Kaniber: Düngedaten für Befreiungen von Auflagen anerkennen

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Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber macht sich erneut für eine Differenzierung der Düngeregeln in Roten Gebieten stark. "Wir brauchen verursachergerechte Lösungen", erklärte die CSU-Politikerin diese Woche in München. In einem Schreiben hat Kaniber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgefordert, seine im Juli vergangenen Jahres im Bundesrat gegebene Zusage einzuhalten, ein verursachergerechteres System in den nitratbelasteten Gebieten zu entwickeln.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber macht sich erneut für eine Differenzierung der Düngeregeln in Roten Gebieten stark. "Wir brauchen verursachergerechte Lösungen", erklärte die CSU-Politikerin diese Woche in München. In einem Schreiben hat Kaniber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgefordert, seine im Juli vergangenen Jahres im Bundesrat gegebene Zusage einzuhalten, ein verursachergerechteres System in den nitratbelasteten Gebieten zu entwickeln. Dies müsse er "endlich mit Hochdruck angehen".

 

"Der Bund muss jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit einzelbetriebliche Düngedaten für Befreiungen anerkannt werden", betonte die Ministerin. Honoriert werden müsse vor allem ein erfolgreiches freiwilliges Engagement von Wasserversorgern und Landwirten. "Wenn die Wasserversorger bescheinigen, dass die freiwilligen Vereinbarungen mindestens den gleichen Grundwasserschutz bieten oder erwarten lassen wie die vom Bund vorgeschriebenen Maßnahmen, müssen Landwirte von zusätzlichen Auflagen des Roten Gebiets ausgenommen werden können", erläuterte Kaniber. Diese Forderung werde auch von Wasserversorgern und kommunalen Vertretern unterstützt.

 

Nach Angaben der Ministerin haben die neuen Vorgaben des Bundes für die nitratbelasteten Gebiete zur Folge, dass auch unbelastete Teilgebiete von Trinkwasserentnahmestellen vollständig als Rotes Gebiet ausgewiesen werden mussten, sobald auch nur an einer Messstelle in einem Wassereinzugsgebiet erhöhte Nitratgehalte vorlagen. "Damit werden auch Landwirte mit zusätzlichen Auflagen belastet, die sich seit Jahren erfolgreich in freiwilligen Kooperationen engagiert haben", kritisierte Kaniber. Diese Verschärfung könne zum Bumerang für den Grundwasserschutz werden und gefährde die oft jahrelangen freiwilligen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten. AgE/rm

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Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber macht sich erneut für eine Differenzierung der Düngeregeln in Roten Gebieten stark. "Wir brauchen verursachergerechte Lösungen", erklärte die CSU-Politikerin diese Woche in München. In einem Schreiben hat Kaniber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgefordert, seine im Juli vergangenen Jahres im Bundesrat gegebene Zusage einzuhalten, ein verursachergerechteres System in den nitratbelasteten Gebieten zu entwickeln.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber macht sich erneut für eine Differenzierung der Düngeregeln in Roten Gebieten stark. "Wir brauchen verursachergerechte Lösungen", erklärte die CSU-Politikerin diese Woche in München. In einem Schreiben hat Kaniber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgefordert, seine im Juli vergangenen Jahres im Bundesrat gegebene Zusage einzuhalten, ein verursachergerechteres System in den nitratbelasteten Gebieten zu entwickeln. Dies müsse er "endlich mit Hochdruck angehen".

 

"Der Bund muss jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit einzelbetriebliche Düngedaten für Befreiungen anerkannt werden", betonte die Ministerin. Honoriert werden müsse vor allem ein erfolgreiches freiwilliges Engagement von Wasserversorgern und Landwirten. "Wenn die Wasserversorger bescheinigen, dass die freiwilligen Vereinbarungen mindestens den gleichen Grundwasserschutz bieten oder erwarten lassen wie die vom Bund vorgeschriebenen Maßnahmen, müssen Landwirte von zusätzlichen Auflagen des Roten Gebiets ausgenommen werden können", erläuterte Kaniber. Diese Forderung werde auch von Wasserversorgern und kommunalen Vertretern unterstützt.

 

Nach Angaben der Ministerin haben die neuen Vorgaben des Bundes für die nitratbelasteten Gebiete zur Folge, dass auch unbelastete Teilgebiete von Trinkwasserentnahmestellen vollständig als Rotes Gebiet ausgewiesen werden mussten, sobald auch nur an einer Messstelle in einem Wassereinzugsgebiet erhöhte Nitratgehalte vorlagen. "Damit werden auch Landwirte mit zusätzlichen Auflagen belastet, die sich seit Jahren erfolgreich in freiwilligen Kooperationen engagiert haben", kritisierte Kaniber. Diese Verschärfung könne zum Bumerang für den Grundwasserschutz werden und gefährde die oft jahrelangen freiwilligen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten. AgE/rm

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