Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel verkauft
Mehr als ein Drittel der 2021 kontrollierten Handelsunternehmen hat mindestens ein nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel verkauft. Das geht aus dem jüngsten "Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm" hervor, der heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegt wurde. Danach wurden im Berichtsjahr insgesamt 1 878 Handelsunternehmen kontrolliert; das waren 18 % der in Frage kommenden Firmen.
Mehr als ein Drittel der 2021 kontrollierten Handelsunternehmen hat mindestens ein nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel verkauft. Das geht aus dem jüngsten "Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm" hervor, der heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegt wurde. Danach wurden im Berichtsjahr insgesamt 1 878 Handelsunternehmen kontrolliert; das waren 18 % der in Frage kommenden Firmen. Von den überprüften Unternehmen verstießen 39 % gegen das Pflanzenschutzrecht. Bei 10 % lag ein Verstoß gegen die Anzeigenpflicht vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals wurden bei 7 % der Kontrollen festgestellt. In 6 % der Fälle wurde nicht erkannt, dass das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet wurde.
In einem bundesweiten Kontrollschwerpunkt wurde laut BVL-Bericht die Beratung an Privatpersonen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zur nichtberuflichen Verwendung überwacht. In 44 Kontrollen wurde über Testkäufe, die Verfolgung von Verkaufsgesprächen oder die Befragung des Personals überprüft, ob eine fachkundige Beratung der Kundschaft erfolgte. Dabei wurden bei 20 % der Betriebe Mängel festgestellt.
Zudemkontrollierten die Landesbehörden laut Jahresbericht 3 939 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft durch; dies entspricht einer Kontrollquote von 1,5 %. Außerdem gab es Überprüfungen bei 548 sonstigen Betrieben oder Unternehmen und bei 321 Privatpersonen, die Pflanzenschutzmittel vor allem auf befestigten Flächen oder sonstigen Flächen angewendet haben, die nicht zu landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Arealen gezählt werden. AgE/fl
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Nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel verkauft
Mehr als ein Drittel der 2021 kontrollierten Handelsunternehmen hat mindestens ein nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel verkauft. Das geht aus dem jüngsten "Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm" hervor, der heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegt wurde. Danach wurden im Berichtsjahr insgesamt 1 878 Handelsunternehmen kontrolliert; das waren 18 % der in Frage kommenden Firmen.
Mehr als ein Drittel der 2021 kontrollierten Handelsunternehmen hat mindestens ein nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel verkauft. Das geht aus dem jüngsten "Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm" hervor, der heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegt wurde. Danach wurden im Berichtsjahr insgesamt 1 878 Handelsunternehmen kontrolliert; das waren 18 % der in Frage kommenden Firmen. Von den überprüften Unternehmen verstießen 39 % gegen das Pflanzenschutzrecht. Bei 10 % lag ein Verstoß gegen die Anzeigenpflicht vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals wurden bei 7 % der Kontrollen festgestellt. In 6 % der Fälle wurde nicht erkannt, dass das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet wurde.
In einem bundesweiten Kontrollschwerpunkt wurde laut BVL-Bericht die Beratung an Privatpersonen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zur nichtberuflichen Verwendung überwacht. In 44 Kontrollen wurde über Testkäufe, die Verfolgung von Verkaufsgesprächen oder die Befragung des Personals überprüft, ob eine fachkundige Beratung der Kundschaft erfolgte. Dabei wurden bei 20 % der Betriebe Mängel festgestellt.
Zudemkontrollierten die Landesbehörden laut Jahresbericht 3 939 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft durch; dies entspricht einer Kontrollquote von 1,5 %. Außerdem gab es Überprüfungen bei 548 sonstigen Betrieben oder Unternehmen und bei 321 Privatpersonen, die Pflanzenschutzmittel vor allem auf befestigten Flächen oder sonstigen Flächen angewendet haben, die nicht zu landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Arealen gezählt werden. AgE/fl
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Nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel verkauft
Mehr als ein Drittel der 2021 kontrollierten Handelsunternehmen hat mindestens ein nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel verkauft. Das geht aus dem jüngsten "Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm" hervor, der heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegt wurde. Danach wurden im Berichtsjahr insgesamt 1 878 Handelsunternehmen kontrolliert; das waren 18 % der in Frage kommenden Firmen.
Mehr als ein Drittel der 2021 kontrollierten Handelsunternehmen hat mindestens ein nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel verkauft. Das geht aus dem jüngsten "Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm" hervor, der heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegt wurde. Danach wurden im Berichtsjahr insgesamt 1 878 Handelsunternehmen kontrolliert; das waren 18 % der in Frage kommenden Firmen. Von den überprüften Unternehmen verstießen 39 % gegen das Pflanzenschutzrecht. Bei 10 % lag ein Verstoß gegen die Anzeigenpflicht vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals wurden bei 7 % der Kontrollen festgestellt. In 6 % der Fälle wurde nicht erkannt, dass das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet wurde.
In einem bundesweiten Kontrollschwerpunkt wurde laut BVL-Bericht die Beratung an Privatpersonen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zur nichtberuflichen Verwendung überwacht. In 44 Kontrollen wurde über Testkäufe, die Verfolgung von Verkaufsgesprächen oder die Befragung des Personals überprüft, ob eine fachkundige Beratung der Kundschaft erfolgte. Dabei wurden bei 20 % der Betriebe Mängel festgestellt.
Zudemkontrollierten die Landesbehörden laut Jahresbericht 3 939 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft durch; dies entspricht einer Kontrollquote von 1,5 %. Außerdem gab es Überprüfungen bei 548 sonstigen Betrieben oder Unternehmen und bei 321 Privatpersonen, die Pflanzenschutzmittel vor allem auf befestigten Flächen oder sonstigen Flächen angewendet haben, die nicht zu landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Arealen gezählt werden. AgE/fl