Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Erschwernisausgleich von 382 Euro pro Hektar
In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt einen Erschwernisausgleich für landwirtschaftliche Betriebe, die in Naturschutzgebieten bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr nutzen dürfen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf heute hingewiesen. Für jeden Hektar produktiv genutzter Ackerfläche werden als Ausgleich pro Jahr 382 Euro gezahlt.
In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt einen Erschwernisausgleich für landwirtschaftliche Betriebe, die in Naturschutzgebieten bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr nutzen dürfen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf heute hingewiesen. Für jeden Hektar produktiv genutzter Ackerfläche werden als Ausgleich pro Jahr 382 Euro gezahlt. Nordrhein-Westfalen ist laut eigenen Angaben neben Brandenburg das einzige Bundesland, das diesen Ausgleich bereits rückwirkend für das Jahr 2022 leistet.
Ressortchefin Silke Gorißen sieht darin einen wichtigen Beitrag, das Engagement der heimischen Landwirte für eine gute und nachhaltige Versorgung mit Agrarprodukten zu sichern. Die von den Umweltschutzauflagen betroffenen Betriebe sorgten dafür, "dass wir mit hochwertigen und schmackhaften Lebensmitteln sicher versorgt werden".
Der Erschwernisausgleich greift laut den Erläuterungen des Ministeriums bei Beeinträchtigungen aufgrund des sogenannten Insektenschutzpaketes der Bundesregierung. In dessen Rahmen hatte Berlin durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Nutzungsverbote für Herbizide und bestimmte Insektizide in Naturschutzgebieten beschlossen, die im September 2021 in Kraft getreten sind.
Anpassungen meldete das Ressort in dem Zusammenhang auch beim Härtefallerlass. Mit diesem werden in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen vom Nutzungsverbot geregelt, etwa im Fall "erheblicher landwirtschaftlicher Schäden". Bisher konnte die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen den Höfen Ausnahmen genehmigen, wenn ihr Ackerflächenanteil im Naturschutzgebiet mehr als 30 % betrug.
Künftig fordert das Ministerium für eine Genehmigung von Ausnahmen eine individuellere Berechnung der zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden für den jeweiligen Betrieb. Hierbei werde die Zahlung des Erschwernisausgleichs angerechnet. AgE/lu
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Erschwernisausgleich von 382 Euro pro Hektar
In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt einen Erschwernisausgleich für landwirtschaftliche Betriebe, die in Naturschutzgebieten bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr nutzen dürfen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf heute hingewiesen. Für jeden Hektar produktiv genutzter Ackerfläche werden als Ausgleich pro Jahr 382 Euro gezahlt.
In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt einen Erschwernisausgleich für landwirtschaftliche Betriebe, die in Naturschutzgebieten bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr nutzen dürfen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf heute hingewiesen. Für jeden Hektar produktiv genutzter Ackerfläche werden als Ausgleich pro Jahr 382 Euro gezahlt. Nordrhein-Westfalen ist laut eigenen Angaben neben Brandenburg das einzige Bundesland, das diesen Ausgleich bereits rückwirkend für das Jahr 2022 leistet.
Ressortchefin Silke Gorißen sieht darin einen wichtigen Beitrag, das Engagement der heimischen Landwirte für eine gute und nachhaltige Versorgung mit Agrarprodukten zu sichern. Die von den Umweltschutzauflagen betroffenen Betriebe sorgten dafür, "dass wir mit hochwertigen und schmackhaften Lebensmitteln sicher versorgt werden".
Der Erschwernisausgleich greift laut den Erläuterungen des Ministeriums bei Beeinträchtigungen aufgrund des sogenannten Insektenschutzpaketes der Bundesregierung. In dessen Rahmen hatte Berlin durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Nutzungsverbote für Herbizide und bestimmte Insektizide in Naturschutzgebieten beschlossen, die im September 2021 in Kraft getreten sind.
Anpassungen meldete das Ressort in dem Zusammenhang auch beim Härtefallerlass. Mit diesem werden in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen vom Nutzungsverbot geregelt, etwa im Fall "erheblicher landwirtschaftlicher Schäden". Bisher konnte die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen den Höfen Ausnahmen genehmigen, wenn ihr Ackerflächenanteil im Naturschutzgebiet mehr als 30 % betrug.
Künftig fordert das Ministerium für eine Genehmigung von Ausnahmen eine individuellere Berechnung der zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden für den jeweiligen Betrieb. Hierbei werde die Zahlung des Erschwernisausgleichs angerechnet. AgE/lu
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Erschwernisausgleich von 382 Euro pro Hektar
In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt einen Erschwernisausgleich für landwirtschaftliche Betriebe, die in Naturschutzgebieten bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr nutzen dürfen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf heute hingewiesen. Für jeden Hektar produktiv genutzter Ackerfläche werden als Ausgleich pro Jahr 382 Euro gezahlt.
In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt einen Erschwernisausgleich für landwirtschaftliche Betriebe, die in Naturschutzgebieten bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr nutzen dürfen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf heute hingewiesen. Für jeden Hektar produktiv genutzter Ackerfläche werden als Ausgleich pro Jahr 382 Euro gezahlt. Nordrhein-Westfalen ist laut eigenen Angaben neben Brandenburg das einzige Bundesland, das diesen Ausgleich bereits rückwirkend für das Jahr 2022 leistet.
Ressortchefin Silke Gorißen sieht darin einen wichtigen Beitrag, das Engagement der heimischen Landwirte für eine gute und nachhaltige Versorgung mit Agrarprodukten zu sichern. Die von den Umweltschutzauflagen betroffenen Betriebe sorgten dafür, "dass wir mit hochwertigen und schmackhaften Lebensmitteln sicher versorgt werden".
Der Erschwernisausgleich greift laut den Erläuterungen des Ministeriums bei Beeinträchtigungen aufgrund des sogenannten Insektenschutzpaketes der Bundesregierung. In dessen Rahmen hatte Berlin durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Nutzungsverbote für Herbizide und bestimmte Insektizide in Naturschutzgebieten beschlossen, die im September 2021 in Kraft getreten sind.
Anpassungen meldete das Ressort in dem Zusammenhang auch beim Härtefallerlass. Mit diesem werden in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen vom Nutzungsverbot geregelt, etwa im Fall "erheblicher landwirtschaftlicher Schäden". Bisher konnte die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen den Höfen Ausnahmen genehmigen, wenn ihr Ackerflächenanteil im Naturschutzgebiet mehr als 30 % betrug.
Künftig fordert das Ministerium für eine Genehmigung von Ausnahmen eine individuellere Berechnung der zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden für den jeweiligen Betrieb. Hierbei werde die Zahlung des Erschwernisausgleichs angerechnet. AgE/lu