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Bundeskartellamt erwirkt Abschaffung des Tierwohlentgelts

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Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte "Tierwohlentgelt", zum Jahresbeginn 2024 abschaffen. Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW gestern in Bonn mit.

Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte "Tierwohlentgelt", zum Jahresbeginn 2024 abschaffen. Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW gestern in Bonn mit. Mit dieser Entscheidung reagiert die Initiative auf wettbewerbliche Bedenken, die das Bundeskartellamt geäußert hatte. Aus Sicht der Bonner Wettbewerbshüter ist die Unerlässlichkeit des verbindlichen Tierwohlentgelts aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW, ihres hohen Verbreitungsgrades sowie der Existenz von Konkurrenzlabeln ohne verbindliche Preiselemente zu bezweifeln.

 

"Ein einheitlicher Aufschlag für Tierwohl erscheint nicht als unerlässlich für die Durchsetzung der Initiative und die Einhaltung von Tierwohlkriterien", betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Ende des Aufschlags und die Einführung eines Empfehlungssystems illustrierten, dass es an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Wettbewerb möglich sei, eine ausbalancierte Lösung für die wettbewerbliche Finanzierung von Mehrkosten zu finden.

 

Das Bundeskartellamt ist seit 2014 mit der Initiative Tierwohl befasst. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den einheitlichen Preisaufschlag trotz gewisser wettbewerblicher Bedenken in der Einführungsphase der Initiative toleriert und der ITW seinerzeit bereits aufgegeben, das Finanzierungsmodells perspektivisch wettbewerblicher auszugestalten.

 

"Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können", erklärte jetzt ITW-Geschäftsführer Robert Römer. Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 würden in den kommenden Wochen in den hauseigenen Gremien beraten.

 

Nach Angaben von Römer soll für die Ferkelerzeuger weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 werde es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrages geben. Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster lieferten, erhielten mehr Geld.

 

Mit dieser Differenzierung sollen Römer zufolge zusätzliche Anreize für Ferkelerzeuger gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen. "Wir glauben, dass wir die ITW mit diesen Eckpfeilern fit für die Zukunft machen können", hob der Geschäftsführer hervor. Die Initiative arbeite mit allen Beteiligten daran, dass diese Eckpfeiler zeitnah beschossen werden können. Weitere Details würden bekanntgeben, sobald einschlägige Beschlüsse erfolgt seien. AgE/jo

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Bundeskartellamt erwirkt Abschaffung des Tierwohlentgelts

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Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte "Tierwohlentgelt", zum Jahresbeginn 2024 abschaffen. Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW gestern in Bonn mit.

Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte "Tierwohlentgelt", zum Jahresbeginn 2024 abschaffen. Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW gestern in Bonn mit. Mit dieser Entscheidung reagiert die Initiative auf wettbewerbliche Bedenken, die das Bundeskartellamt geäußert hatte. Aus Sicht der Bonner Wettbewerbshüter ist die Unerlässlichkeit des verbindlichen Tierwohlentgelts aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW, ihres hohen Verbreitungsgrades sowie der Existenz von Konkurrenzlabeln ohne verbindliche Preiselemente zu bezweifeln.

 

"Ein einheitlicher Aufschlag für Tierwohl erscheint nicht als unerlässlich für die Durchsetzung der Initiative und die Einhaltung von Tierwohlkriterien", betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Ende des Aufschlags und die Einführung eines Empfehlungssystems illustrierten, dass es an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Wettbewerb möglich sei, eine ausbalancierte Lösung für die wettbewerbliche Finanzierung von Mehrkosten zu finden.

 

Das Bundeskartellamt ist seit 2014 mit der Initiative Tierwohl befasst. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den einheitlichen Preisaufschlag trotz gewisser wettbewerblicher Bedenken in der Einführungsphase der Initiative toleriert und der ITW seinerzeit bereits aufgegeben, das Finanzierungsmodells perspektivisch wettbewerblicher auszugestalten.

 

"Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können", erklärte jetzt ITW-Geschäftsführer Robert Römer. Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 würden in den kommenden Wochen in den hauseigenen Gremien beraten.

 

Nach Angaben von Römer soll für die Ferkelerzeuger weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 werde es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrages geben. Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster lieferten, erhielten mehr Geld.

 

Mit dieser Differenzierung sollen Römer zufolge zusätzliche Anreize für Ferkelerzeuger gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen. "Wir glauben, dass wir die ITW mit diesen Eckpfeilern fit für die Zukunft machen können", hob der Geschäftsführer hervor. Die Initiative arbeite mit allen Beteiligten daran, dass diese Eckpfeiler zeitnah beschossen werden können. Weitere Details würden bekanntgeben, sobald einschlägige Beschlüsse erfolgt seien. AgE/jo

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Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte "Tierwohlentgelt", zum Jahresbeginn 2024 abschaffen. Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW gestern in Bonn mit.

Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte "Tierwohlentgelt", zum Jahresbeginn 2024 abschaffen. Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW gestern in Bonn mit. Mit dieser Entscheidung reagiert die Initiative auf wettbewerbliche Bedenken, die das Bundeskartellamt geäußert hatte. Aus Sicht der Bonner Wettbewerbshüter ist die Unerlässlichkeit des verbindlichen Tierwohlentgelts aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW, ihres hohen Verbreitungsgrades sowie der Existenz von Konkurrenzlabeln ohne verbindliche Preiselemente zu bezweifeln.

 

"Ein einheitlicher Aufschlag für Tierwohl erscheint nicht als unerlässlich für die Durchsetzung der Initiative und die Einhaltung von Tierwohlkriterien", betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Ende des Aufschlags und die Einführung eines Empfehlungssystems illustrierten, dass es an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Wettbewerb möglich sei, eine ausbalancierte Lösung für die wettbewerbliche Finanzierung von Mehrkosten zu finden.

 

Das Bundeskartellamt ist seit 2014 mit der Initiative Tierwohl befasst. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den einheitlichen Preisaufschlag trotz gewisser wettbewerblicher Bedenken in der Einführungsphase der Initiative toleriert und der ITW seinerzeit bereits aufgegeben, das Finanzierungsmodells perspektivisch wettbewerblicher auszugestalten.

 

"Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können", erklärte jetzt ITW-Geschäftsführer Robert Römer. Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 würden in den kommenden Wochen in den hauseigenen Gremien beraten.

 

Nach Angaben von Römer soll für die Ferkelerzeuger weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 werde es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrages geben. Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster lieferten, erhielten mehr Geld.

 

Mit dieser Differenzierung sollen Römer zufolge zusätzliche Anreize für Ferkelerzeuger gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen. "Wir glauben, dass wir die ITW mit diesen Eckpfeilern fit für die Zukunft machen können", hob der Geschäftsführer hervor. Die Initiative arbeite mit allen Beteiligten daran, dass diese Eckpfeiler zeitnah beschossen werden können. Weitere Details würden bekanntgeben, sobald einschlägige Beschlüsse erfolgt seien. AgE/jo

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