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EU-Staaten stimmen für deutlichen Ausbau erneuerbarer Energieträger
Die Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) bestätigte am vergangenen Freitag in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission. Demnach soll im Rahmen der Richtlinie beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %.
Die Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) bestätigte am vergangenen Freitag in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission. Demnach soll im Rahmen der Richtlinie beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %.
Nach der bisher geltenden Gesetzgebung laut RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Laut Kommission ist es das oberste Ziel dieser neuen Wegmarken, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen zu leisten. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen bekanntlich 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 eingespart werden.
Deutlich weniger Einschränkungen als zunächst befürchtet soll es auch bei der Nutzung von Brennholz geben. Konkret heißt dies, dass Brennholz grundsätzlich auch weiterhin als erneuerbare Energie eingestuft wird und deren Nutzung weiterhin subventioniert werden darf. Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist gemäß der kommenden RED III künftig verboten.
Darüber hinaus darf Waldbiomasse künftig nur noch aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestandes besonders wichtig sind. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass das Holzsubstrat entsprechend des höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss. Konkret bedeutet dies unter anderem eine verpflichtende Kaskadennutzung. Hier sehen allerdings vor allem die Waldbewirtschafter ein Problem. Gerade für Kleinbetriebe sei dies ein enormer bürokratischer Mehraufwand.
Zufrieden über die Zustimmung der Mitgliedstaaten zeigte sich Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: "Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32 % auf 45 % an." Laut dem Grünen-Politiker werden insbesondere Wind- und Solarenergie "doppelt so schnell wie bislang vorgesehen" ausgebaut. Habeck erwartet, dass die neuen europäischen Regeln "einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren" auslösen werden und dies auch rechtsverbindlich machen. AgE/kl
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EU-Staaten stimmen für deutlichen Ausbau erneuerbarer Energieträger
Die Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) bestätigte am vergangenen Freitag in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission. Demnach soll im Rahmen der Richtlinie beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %.
Die Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) bestätigte am vergangenen Freitag in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission. Demnach soll im Rahmen der Richtlinie beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %.
Nach der bisher geltenden Gesetzgebung laut RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Laut Kommission ist es das oberste Ziel dieser neuen Wegmarken, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen zu leisten. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen bekanntlich 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 eingespart werden.
Deutlich weniger Einschränkungen als zunächst befürchtet soll es auch bei der Nutzung von Brennholz geben. Konkret heißt dies, dass Brennholz grundsätzlich auch weiterhin als erneuerbare Energie eingestuft wird und deren Nutzung weiterhin subventioniert werden darf. Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist gemäß der kommenden RED III künftig verboten.
Darüber hinaus darf Waldbiomasse künftig nur noch aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestandes besonders wichtig sind. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass das Holzsubstrat entsprechend des höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss. Konkret bedeutet dies unter anderem eine verpflichtende Kaskadennutzung. Hier sehen allerdings vor allem die Waldbewirtschafter ein Problem. Gerade für Kleinbetriebe sei dies ein enormer bürokratischer Mehraufwand.
Zufrieden über die Zustimmung der Mitgliedstaaten zeigte sich Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: "Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32 % auf 45 % an." Laut dem Grünen-Politiker werden insbesondere Wind- und Solarenergie "doppelt so schnell wie bislang vorgesehen" ausgebaut. Habeck erwartet, dass die neuen europäischen Regeln "einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren" auslösen werden und dies auch rechtsverbindlich machen. AgE/kl
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EU-Staaten stimmen für deutlichen Ausbau erneuerbarer Energieträger
Die Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) bestätigte am vergangenen Freitag in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission. Demnach soll im Rahmen der Richtlinie beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %.
Die Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) bestätigte am vergangenen Freitag in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission. Demnach soll im Rahmen der Richtlinie beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %.
Nach der bisher geltenden Gesetzgebung laut RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Laut Kommission ist es das oberste Ziel dieser neuen Wegmarken, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen zu leisten. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen bekanntlich 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 eingespart werden.
Deutlich weniger Einschränkungen als zunächst befürchtet soll es auch bei der Nutzung von Brennholz geben. Konkret heißt dies, dass Brennholz grundsätzlich auch weiterhin als erneuerbare Energie eingestuft wird und deren Nutzung weiterhin subventioniert werden darf. Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist gemäß der kommenden RED III künftig verboten.
Darüber hinaus darf Waldbiomasse künftig nur noch aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestandes besonders wichtig sind. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass das Holzsubstrat entsprechend des höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss. Konkret bedeutet dies unter anderem eine verpflichtende Kaskadennutzung. Hier sehen allerdings vor allem die Waldbewirtschafter ein Problem. Gerade für Kleinbetriebe sei dies ein enormer bürokratischer Mehraufwand.
Zufrieden über die Zustimmung der Mitgliedstaaten zeigte sich Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: "Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32 % auf 45 % an." Laut dem Grünen-Politiker werden insbesondere Wind- und Solarenergie "doppelt so schnell wie bislang vorgesehen" ausgebaut. Habeck erwartet, dass die neuen europäischen Regeln "einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren" auslösen werden und dies auch rechtsverbindlich machen. AgE/kl