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Erneutes Patt im EU-Umweltausschuss

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Der Umweltausschuss im Europaparlament hat sich nicht auf eine gemeinsame Position zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Beim heute zu Ende geführten Votum in dem federführenden Gremium entschieden sich jeweils 44 Abgeordnete für beziehungsweise gegen den Bericht an das Plenum. Damit gibt es bei den EU-Umweltpolitikern keine Mehrheit für eine gemeinsame Verhandlungsposition.

Der Umweltausschuss im Europaparlament hat sich nicht auf eine gemeinsame Position zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Beim heute zu Ende geführten Votum in dem federführenden Gremium entschieden sich jeweils 44 Abgeordnete für beziehungsweise gegen den Bericht an das Plenum. Damit gibt es bei den EU-Umweltpolitikern keine Mehrheit für eine gemeinsame Verhandlungsposition.

 

Nun obliegt es allen Europaabgeordneten, in der Woche um den 10. Juli in Straßburg eine Entscheidung über eine Fortführung der Verhandlungen zu dem NRL-Vorschlag der Kommission zu fällen. Zunächst wird dann über die vor allem von der Europäischen Volkspartei (EVP) geforderte Zurückweisung entschieden. Diese war Mitte des Monats im Ausschuss bereits mit ebenfalls 44 gegen 44 Stimmen gescheitert. Sollte es hierfür auch im Plenum keine Mehrheit geben, wird anschließend über Detailfragen zu dem geplanten Gesetz zur Wiederherstellung der Natur entschieden.



Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission können im Plenum allerdings nicht mehr von einzelnen Abgeordneten eingereicht werden. Für entsprechende Änderungsanträge müssen sich mindestens 5 % der Europaabgeordneten zusammenfinden, oder eine Fraktion legt einen solchen Antrag vor. Die Chancen, dass Trilog-Verhandlungen über das NRL geführt werden, werden als denkbar knapp eingestuft.



Als Befürworter des NRL gelten die Fraktionen der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), der Grünen/EFA und der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken (GUE/NGL). Gespalten scheint in dieser Frage die liberale Fraktion Renew Europe (RE) zu sein. Als erklärte Gegner des Kommissionsvorschlags haben sich neben der EVP auch die EU-Skeptiker der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) sowie der rechtspopulistischen Identität und Demokratie (ID) zu erkennen gegeben.



Der von der Kommission im Juni vorigen Jahres vorgelegte NRL-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 10 % der Agrarflächen in der Europäischen Union mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden sollen. Dies bedeutet laut der Brüsseler Behörde aber nicht zwangsläufig eine Stilllegung.



Zugleich wurde von der Kommission mehrfach betont, dass es sich hierbei zunächst um einen Richtwert handele, um die von den Mitgliedstaaten zu erbringenden Maßnahmen zu bewerten. Als gesetzliche Zielmarke verankert werden solle der Wert nicht. Insgesamt sollen nach dem Willen der Brüsseler Behörde bis einschließlich 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchgeführt werden. AgE/kl

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Erneutes Patt im EU-Umweltausschuss

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Der Umweltausschuss im Europaparlament hat sich nicht auf eine gemeinsame Position zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Beim heute zu Ende geführten Votum in dem federführenden Gremium entschieden sich jeweils 44 Abgeordnete für beziehungsweise gegen den Bericht an das Plenum. Damit gibt es bei den EU-Umweltpolitikern keine Mehrheit für eine gemeinsame Verhandlungsposition.

Der Umweltausschuss im Europaparlament hat sich nicht auf eine gemeinsame Position zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Beim heute zu Ende geführten Votum in dem federführenden Gremium entschieden sich jeweils 44 Abgeordnete für beziehungsweise gegen den Bericht an das Plenum. Damit gibt es bei den EU-Umweltpolitikern keine Mehrheit für eine gemeinsame Verhandlungsposition.

 

Nun obliegt es allen Europaabgeordneten, in der Woche um den 10. Juli in Straßburg eine Entscheidung über eine Fortführung der Verhandlungen zu dem NRL-Vorschlag der Kommission zu fällen. Zunächst wird dann über die vor allem von der Europäischen Volkspartei (EVP) geforderte Zurückweisung entschieden. Diese war Mitte des Monats im Ausschuss bereits mit ebenfalls 44 gegen 44 Stimmen gescheitert. Sollte es hierfür auch im Plenum keine Mehrheit geben, wird anschließend über Detailfragen zu dem geplanten Gesetz zur Wiederherstellung der Natur entschieden.



Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission können im Plenum allerdings nicht mehr von einzelnen Abgeordneten eingereicht werden. Für entsprechende Änderungsanträge müssen sich mindestens 5 % der Europaabgeordneten zusammenfinden, oder eine Fraktion legt einen solchen Antrag vor. Die Chancen, dass Trilog-Verhandlungen über das NRL geführt werden, werden als denkbar knapp eingestuft.



Als Befürworter des NRL gelten die Fraktionen der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), der Grünen/EFA und der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken (GUE/NGL). Gespalten scheint in dieser Frage die liberale Fraktion Renew Europe (RE) zu sein. Als erklärte Gegner des Kommissionsvorschlags haben sich neben der EVP auch die EU-Skeptiker der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) sowie der rechtspopulistischen Identität und Demokratie (ID) zu erkennen gegeben.



Der von der Kommission im Juni vorigen Jahres vorgelegte NRL-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 10 % der Agrarflächen in der Europäischen Union mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden sollen. Dies bedeutet laut der Brüsseler Behörde aber nicht zwangsläufig eine Stilllegung.



Zugleich wurde von der Kommission mehrfach betont, dass es sich hierbei zunächst um einen Richtwert handele, um die von den Mitgliedstaaten zu erbringenden Maßnahmen zu bewerten. Als gesetzliche Zielmarke verankert werden solle der Wert nicht. Insgesamt sollen nach dem Willen der Brüsseler Behörde bis einschließlich 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchgeführt werden. AgE/kl

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Der Umweltausschuss im Europaparlament hat sich nicht auf eine gemeinsame Position zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Beim heute zu Ende geführten Votum in dem federführenden Gremium entschieden sich jeweils 44 Abgeordnete für beziehungsweise gegen den Bericht an das Plenum. Damit gibt es bei den EU-Umweltpolitikern keine Mehrheit für eine gemeinsame Verhandlungsposition.

Der Umweltausschuss im Europaparlament hat sich nicht auf eine gemeinsame Position zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Beim heute zu Ende geführten Votum in dem federführenden Gremium entschieden sich jeweils 44 Abgeordnete für beziehungsweise gegen den Bericht an das Plenum. Damit gibt es bei den EU-Umweltpolitikern keine Mehrheit für eine gemeinsame Verhandlungsposition.

 

Nun obliegt es allen Europaabgeordneten, in der Woche um den 10. Juli in Straßburg eine Entscheidung über eine Fortführung der Verhandlungen zu dem NRL-Vorschlag der Kommission zu fällen. Zunächst wird dann über die vor allem von der Europäischen Volkspartei (EVP) geforderte Zurückweisung entschieden. Diese war Mitte des Monats im Ausschuss bereits mit ebenfalls 44 gegen 44 Stimmen gescheitert. Sollte es hierfür auch im Plenum keine Mehrheit geben, wird anschließend über Detailfragen zu dem geplanten Gesetz zur Wiederherstellung der Natur entschieden.



Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission können im Plenum allerdings nicht mehr von einzelnen Abgeordneten eingereicht werden. Für entsprechende Änderungsanträge müssen sich mindestens 5 % der Europaabgeordneten zusammenfinden, oder eine Fraktion legt einen solchen Antrag vor. Die Chancen, dass Trilog-Verhandlungen über das NRL geführt werden, werden als denkbar knapp eingestuft.



Als Befürworter des NRL gelten die Fraktionen der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), der Grünen/EFA und der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken (GUE/NGL). Gespalten scheint in dieser Frage die liberale Fraktion Renew Europe (RE) zu sein. Als erklärte Gegner des Kommissionsvorschlags haben sich neben der EVP auch die EU-Skeptiker der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) sowie der rechtspopulistischen Identität und Demokratie (ID) zu erkennen gegeben.



Der von der Kommission im Juni vorigen Jahres vorgelegte NRL-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 10 % der Agrarflächen in der Europäischen Union mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden sollen. Dies bedeutet laut der Brüsseler Behörde aber nicht zwangsläufig eine Stilllegung.



Zugleich wurde von der Kommission mehrfach betont, dass es sich hierbei zunächst um einen Richtwert handele, um die von den Mitgliedstaaten zu erbringenden Maßnahmen zu bewerten. Als gesetzliche Zielmarke verankert werden solle der Wert nicht. Insgesamt sollen nach dem Willen der Brüsseler Behörde bis einschließlich 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchgeführt werden. AgE/kl

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