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EFSA will Empfehlung kommende Woche vorlegen

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Der Zulassungsprozess für den Herbizidwirkstoff Glyphosat geht in die entscheidende Phase. Laut einer Sprecherin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll die Bewertung über die Sicherheit des Wirkstoffs am Donnerstag kommender Woche veröffentlicht werden. Die Behörde aus Parma ist bei der Prüfung von Glyphosat federführend. Auf Basis ihres Urteils erstellt die Europäische Kommission dann einen Vorschlag, wie mit dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff weiter verfahren werden so

Der Zulassungsprozess für den Herbizidwirkstoff Glyphosat geht in die entscheidende Phase. Laut einer Sprecherin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll die Bewertung über die Sicherheit des Wirkstoffs am Donnerstag kommender Woche veröffentlicht werden. Die Behörde aus Parma ist bei der Prüfung von Glyphosat federführend. Auf Basis ihres Urteils erstellt die Europäische Kommission dann einen Vorschlag, wie mit dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff weiter verfahren werden soll.

 

Über den Inhalt entscheiden dann die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF). Die aktuelle Zulassung läuft am 15. Dezember dieses Jahres aus. Bis dahin sollte der Gesetzgebungsprozess über eine potentielle Zulassungsverlängerung idealerweise abgeschlossen sein. In der zuletzt erfolgten Verlängerung wurde Glyphosat auf Basis der bisher gültigen Bewertung um lediglich ein weiteres Jahr zugelassen. Grund dafür war, dass die EFSA sich mehr Zeit zur abschließenden Bewertung geben wollte.



Bereits Ende Mai vorigen Jahres hatte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung klargestellt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei. Allerdings wurde die bestehende Einstufung beibehalten, derzufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist. Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die damals mit zu der fünfjährigen Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte.



Seinerzeit hatte Deutschland unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs gestimmt. Damit hatte die Bundesrepublik für eine qualitative Mehrheit der "Ja-Sager" gesorgt. AgE/kl

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EFSA will Empfehlung kommende Woche vorlegen

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Der Zulassungsprozess für den Herbizidwirkstoff Glyphosat geht in die entscheidende Phase. Laut einer Sprecherin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll die Bewertung über die Sicherheit des Wirkstoffs am Donnerstag kommender Woche veröffentlicht werden. Die Behörde aus Parma ist bei der Prüfung von Glyphosat federführend. Auf Basis ihres Urteils erstellt die Europäische Kommission dann einen Vorschlag, wie mit dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff weiter verfahren werden so

Der Zulassungsprozess für den Herbizidwirkstoff Glyphosat geht in die entscheidende Phase. Laut einer Sprecherin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll die Bewertung über die Sicherheit des Wirkstoffs am Donnerstag kommender Woche veröffentlicht werden. Die Behörde aus Parma ist bei der Prüfung von Glyphosat federführend. Auf Basis ihres Urteils erstellt die Europäische Kommission dann einen Vorschlag, wie mit dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff weiter verfahren werden soll.

 

Über den Inhalt entscheiden dann die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF). Die aktuelle Zulassung läuft am 15. Dezember dieses Jahres aus. Bis dahin sollte der Gesetzgebungsprozess über eine potentielle Zulassungsverlängerung idealerweise abgeschlossen sein. In der zuletzt erfolgten Verlängerung wurde Glyphosat auf Basis der bisher gültigen Bewertung um lediglich ein weiteres Jahr zugelassen. Grund dafür war, dass die EFSA sich mehr Zeit zur abschließenden Bewertung geben wollte.



Bereits Ende Mai vorigen Jahres hatte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung klargestellt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei. Allerdings wurde die bestehende Einstufung beibehalten, derzufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist. Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die damals mit zu der fünfjährigen Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte.



Seinerzeit hatte Deutschland unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs gestimmt. Damit hatte die Bundesrepublik für eine qualitative Mehrheit der "Ja-Sager" gesorgt. AgE/kl

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Der Zulassungsprozess für den Herbizidwirkstoff Glyphosat geht in die entscheidende Phase. Laut einer Sprecherin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll die Bewertung über die Sicherheit des Wirkstoffs am Donnerstag kommender Woche veröffentlicht werden. Die Behörde aus Parma ist bei der Prüfung von Glyphosat federführend. Auf Basis ihres Urteils erstellt die Europäische Kommission dann einen Vorschlag, wie mit dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff weiter verfahren werden soll.

 

Über den Inhalt entscheiden dann die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF). Die aktuelle Zulassung läuft am 15. Dezember dieses Jahres aus. Bis dahin sollte der Gesetzgebungsprozess über eine potentielle Zulassungsverlängerung idealerweise abgeschlossen sein. In der zuletzt erfolgten Verlängerung wurde Glyphosat auf Basis der bisher gültigen Bewertung um lediglich ein weiteres Jahr zugelassen. Grund dafür war, dass die EFSA sich mehr Zeit zur abschließenden Bewertung geben wollte.



Bereits Ende Mai vorigen Jahres hatte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung klargestellt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei. Allerdings wurde die bestehende Einstufung beibehalten, derzufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist. Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die damals mit zu der fünfjährigen Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte.



Seinerzeit hatte Deutschland unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs gestimmt. Damit hatte die Bundesrepublik für eine qualitative Mehrheit der "Ja-Sager" gesorgt. AgE/kl

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