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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Europäische Kommission macht ernst
Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat.
Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat. Der offizielle Entwurf weist im Vergleich zur vorab bekanntgewordenen Version keine grundlegenden Änderungen auf und bezieht sich ausschließlich auf Sorten, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt wurden.
Kernpunkt des Vorschlags ist die Einteilung der durch die neuen Verfahren erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien, wobei für die erste eine weitgehende Gleichstellung mit den Produkten konventioneller Züchtung vorgeschlagen wird. Maßgeblich für die Einstufung soll ein Verifizierungsverfahren auf Basis objektiver Kriterien sein. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die betreffende Pflanze beziehungsweise die fragliche Veränderung in der gleichen Form auch mit den altbekannten Methoden hätte erzeugt werden können; also beispielsweise durch Einkreuzung. Außerdem darf die Anzahl der Veränderungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Das Saatgut der Pflanzen aus der Kategorie 1 soll entsprechend gekennzeichnet werden, um die weiterhin verbotene Verwendung im Ökolandbau zu verhindern. Für Transparenz soll zudem eine Datenbank zu allen neuartigen Sorten sorgen.
Für Pflanzen der Kategorie 2 sieht der Kommissionsvorschlag eine Regulierung in Anlehnung an die derzeitigen Vorschriften vor. In Abhängigkeit von der jeweils angewandten Methode werden jedoch verschiedene Erleichterungen bei der Risikobewertung und der Kennzeichnung vorgeschlagen, wobei die Rückverfolgbarkeit weiterhin gewährleistet sein muss. Neben der Kennzeichnung als genetisch veränderter Organismus (GVO) soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, den Zweck der zugrundeliegenden Veränderung anzugeben.
Für Pflanzen in der zweiten Kategorie will die Kommission regulatorische Anreize schaffen, mit denen erwünschte Merkmale gefördert werden sollen. Damit soll insbesondere auf die Nachhaltigkeitsziele abgestellt werden. Bei Pflanzen dieser Kategorie sollen außerdem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Koexistenz der gentechnikfreien Produktion abzusichern.
Nach Einschätzung der Kommission wird der neue Rechtsrahmen den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion befördern. Als Herausforderungen explizit benannt werden neben dem Klimawandel die Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Nicht berührt werden durch den Kommissionsvorschlag Fragen des Patentrechts. Den im Vorfeld von zahlreichen Interessengruppen diesbezüglich geäußerten Bedenken will Brüssel begegnen, indem die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung genau überwacht werden sollen. 2026 soll der erste Bericht vorliegen und als Basis für den weiteren Kurs dienen. AgE/pk
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Europäische Kommission macht ernst
Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat.
Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat. Der offizielle Entwurf weist im Vergleich zur vorab bekanntgewordenen Version keine grundlegenden Änderungen auf und bezieht sich ausschließlich auf Sorten, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt wurden.
Kernpunkt des Vorschlags ist die Einteilung der durch die neuen Verfahren erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien, wobei für die erste eine weitgehende Gleichstellung mit den Produkten konventioneller Züchtung vorgeschlagen wird. Maßgeblich für die Einstufung soll ein Verifizierungsverfahren auf Basis objektiver Kriterien sein. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die betreffende Pflanze beziehungsweise die fragliche Veränderung in der gleichen Form auch mit den altbekannten Methoden hätte erzeugt werden können; also beispielsweise durch Einkreuzung. Außerdem darf die Anzahl der Veränderungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Das Saatgut der Pflanzen aus der Kategorie 1 soll entsprechend gekennzeichnet werden, um die weiterhin verbotene Verwendung im Ökolandbau zu verhindern. Für Transparenz soll zudem eine Datenbank zu allen neuartigen Sorten sorgen.
Für Pflanzen der Kategorie 2 sieht der Kommissionsvorschlag eine Regulierung in Anlehnung an die derzeitigen Vorschriften vor. In Abhängigkeit von der jeweils angewandten Methode werden jedoch verschiedene Erleichterungen bei der Risikobewertung und der Kennzeichnung vorgeschlagen, wobei die Rückverfolgbarkeit weiterhin gewährleistet sein muss. Neben der Kennzeichnung als genetisch veränderter Organismus (GVO) soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, den Zweck der zugrundeliegenden Veränderung anzugeben.
Für Pflanzen in der zweiten Kategorie will die Kommission regulatorische Anreize schaffen, mit denen erwünschte Merkmale gefördert werden sollen. Damit soll insbesondere auf die Nachhaltigkeitsziele abgestellt werden. Bei Pflanzen dieser Kategorie sollen außerdem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Koexistenz der gentechnikfreien Produktion abzusichern.
Nach Einschätzung der Kommission wird der neue Rechtsrahmen den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion befördern. Als Herausforderungen explizit benannt werden neben dem Klimawandel die Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Nicht berührt werden durch den Kommissionsvorschlag Fragen des Patentrechts. Den im Vorfeld von zahlreichen Interessengruppen diesbezüglich geäußerten Bedenken will Brüssel begegnen, indem die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung genau überwacht werden sollen. 2026 soll der erste Bericht vorliegen und als Basis für den weiteren Kurs dienen. AgE/pk
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Europäische Kommission macht ernst
Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat.
Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat. Der offizielle Entwurf weist im Vergleich zur vorab bekanntgewordenen Version keine grundlegenden Änderungen auf und bezieht sich ausschließlich auf Sorten, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt wurden.
Kernpunkt des Vorschlags ist die Einteilung der durch die neuen Verfahren erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien, wobei für die erste eine weitgehende Gleichstellung mit den Produkten konventioneller Züchtung vorgeschlagen wird. Maßgeblich für die Einstufung soll ein Verifizierungsverfahren auf Basis objektiver Kriterien sein. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die betreffende Pflanze beziehungsweise die fragliche Veränderung in der gleichen Form auch mit den altbekannten Methoden hätte erzeugt werden können; also beispielsweise durch Einkreuzung. Außerdem darf die Anzahl der Veränderungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Das Saatgut der Pflanzen aus der Kategorie 1 soll entsprechend gekennzeichnet werden, um die weiterhin verbotene Verwendung im Ökolandbau zu verhindern. Für Transparenz soll zudem eine Datenbank zu allen neuartigen Sorten sorgen.
Für Pflanzen der Kategorie 2 sieht der Kommissionsvorschlag eine Regulierung in Anlehnung an die derzeitigen Vorschriften vor. In Abhängigkeit von der jeweils angewandten Methode werden jedoch verschiedene Erleichterungen bei der Risikobewertung und der Kennzeichnung vorgeschlagen, wobei die Rückverfolgbarkeit weiterhin gewährleistet sein muss. Neben der Kennzeichnung als genetisch veränderter Organismus (GVO) soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, den Zweck der zugrundeliegenden Veränderung anzugeben.
Für Pflanzen in der zweiten Kategorie will die Kommission regulatorische Anreize schaffen, mit denen erwünschte Merkmale gefördert werden sollen. Damit soll insbesondere auf die Nachhaltigkeitsziele abgestellt werden. Bei Pflanzen dieser Kategorie sollen außerdem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Koexistenz der gentechnikfreien Produktion abzusichern.
Nach Einschätzung der Kommission wird der neue Rechtsrahmen den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion befördern. Als Herausforderungen explizit benannt werden neben dem Klimawandel die Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Nicht berührt werden durch den Kommissionsvorschlag Fragen des Patentrechts. Den im Vorfeld von zahlreichen Interessengruppen diesbezüglich geäußerten Bedenken will Brüssel begegnen, indem die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung genau überwacht werden sollen. 2026 soll der erste Bericht vorliegen und als Basis für den weiteren Kurs dienen. AgE/pk