Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Bundesrat beschließt höhere Prämien
Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.
Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.
Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 Euro/ha in diesem auf 200 Euro/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - steigt der diesjährige Förderbetrag von 45 Euro/ha in den Folgejahren auf 60 Euro/ha. Für die Öko-Regelung 3 - Agroforst - sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60 Euro/ha auf 200 Euro/ha zu erhöhen.
Bei der Öko-Regelung 6 - Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen - ist ab 2024 eine Förderung von 150 Euro/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 Euro/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 Euro/ha sein. Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a - zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4% hinaus - die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1% der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 Hektar je nicht-produktivem Areal. AgE/rm
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Bundesrat beschließt höhere Prämien
Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.
Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.
Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 Euro/ha in diesem auf 200 Euro/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - steigt der diesjährige Förderbetrag von 45 Euro/ha in den Folgejahren auf 60 Euro/ha. Für die Öko-Regelung 3 - Agroforst - sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60 Euro/ha auf 200 Euro/ha zu erhöhen.
Bei der Öko-Regelung 6 - Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen - ist ab 2024 eine Förderung von 150 Euro/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 Euro/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 Euro/ha sein. Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a - zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4% hinaus - die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1% der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 Hektar je nicht-produktivem Areal. AgE/rm
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Bundesrat beschließt höhere Prämien
Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.
Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.
Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 Euro/ha in diesem auf 200 Euro/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - steigt der diesjährige Förderbetrag von 45 Euro/ha in den Folgejahren auf 60 Euro/ha. Für die Öko-Regelung 3 - Agroforst - sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60 Euro/ha auf 200 Euro/ha zu erhöhen.
Bei der Öko-Regelung 6 - Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen - ist ab 2024 eine Förderung von 150 Euro/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 Euro/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 Euro/ha sein. Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a - zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4% hinaus - die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1% der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 Hektar je nicht-produktivem Areal. AgE/rm