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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Abstimmung der Mitgliedstaaten frühestens Ende der Woche
Der Vorschlag der Kommission, mit dem Ausnahmen von der Stilllegungspflicht zugelassen werden sollen, ist kein Selbstläufer. Der Mehrheit der Mitgliedstaaten gehen die Pläne der Brüsseler Behörde offenbar nicht weit genug. Eine endgültige Abstimmung wird frühestens gegen Ende dieser Woche erwartet. In einem ersten, nicht offiziellen Stimmungstest ist der Entwurf der Kommission durchgefallen.
Der Vorschlag der Kommission, mit dem Ausnahmen von der Stilllegungspflicht zugelassen werden sollen, ist kein Selbstläufer. Der Mehrheit der Mitgliedstaaten gehen die Pläne der Brüsseler Behörde offenbar nicht weit genug. Eine endgültige Abstimmung wird frühestens gegen Ende dieser Woche erwartet. In einem ersten, nicht offiziellen Stimmungstest ist der Entwurf der Kommission durchgefallen. Teilnehmerkreise berichteten gegenüber AGRA-EUROPE, dass am Montag (5.2.) insgesamt 17 Mitgliedstaaten gegen den Vorschlag gestimmt hätten, darunter Italien, Spanien, Griechenland und Rumänien. Deutschland habe neben Frankreich zu den neun EU-Staaten gehört, die für den Vorschlag votiert hätten. Enthalte habe sich Polen.
Von spanischer Seite war zu hören, dass die Vorschläge der Kommission nicht weit genug gehen würden. Vor allem für die südlichen Länder käme der Vorschlag für dieses Jahr zu spät, da die Aussaat beziehungsweise Anbauplanung in der Regel schon abgeschlossen sei. Madrid fordert daher weitere Lockerungen bei den Konditionalitätsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
"Leichte" Anpassungen geplant
Aus Kommissionskreisen ist derweil zu hören, dass es "leichte" Anpassungen geben soll. Details wurden nicht genannt. Verschiedene Ratskreise berichteten derweil übereinstimmend, dass ein nachgebesserter Vorschlag bis Dienstagnachmittag (6.2.) noch nicht eingegangen sei. Es wird daher damit gerechnet, dass eine offizielle Abstimmung "allerfrühestens" am Donnerstag (8.2.) abgehalten werden kann. Bekanntlich haben die Mitgliedstaaten dann 15 Tage Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob sie von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen oder nicht.
Mit ihrem aktuell vorliegenden Entwurf ist die Kommission der Forderung verschiedener Mitgliedsländer nach einer Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung - der GLÖZ 8 - nur teilweise nachgekommen. Statt der verpflichtenden Stilllegung von 4% der Ackerflächen soll rückwirkend zur Ernte 2024 auf 7% der Areale der Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen möglich sein. Chemischer Pflanzenschutz soll auf diesen Flächen allerdings nicht erlaubt werden. AgE/kl
News
Abstimmung der Mitgliedstaaten frühestens Ende der Woche
Der Vorschlag der Kommission, mit dem Ausnahmen von der Stilllegungspflicht zugelassen werden sollen, ist kein Selbstläufer. Der Mehrheit der Mitgliedstaaten gehen die Pläne der Brüsseler Behörde offenbar nicht weit genug. Eine endgültige Abstimmung wird frühestens gegen Ende dieser Woche erwartet. In einem ersten, nicht offiziellen Stimmungstest ist der Entwurf der Kommission durchgefallen.
Der Vorschlag der Kommission, mit dem Ausnahmen von der Stilllegungspflicht zugelassen werden sollen, ist kein Selbstläufer. Der Mehrheit der Mitgliedstaaten gehen die Pläne der Brüsseler Behörde offenbar nicht weit genug. Eine endgültige Abstimmung wird frühestens gegen Ende dieser Woche erwartet. In einem ersten, nicht offiziellen Stimmungstest ist der Entwurf der Kommission durchgefallen. Teilnehmerkreise berichteten gegenüber AGRA-EUROPE, dass am Montag (5.2.) insgesamt 17 Mitgliedstaaten gegen den Vorschlag gestimmt hätten, darunter Italien, Spanien, Griechenland und Rumänien. Deutschland habe neben Frankreich zu den neun EU-Staaten gehört, die für den Vorschlag votiert hätten. Enthalte habe sich Polen.
Von spanischer Seite war zu hören, dass die Vorschläge der Kommission nicht weit genug gehen würden. Vor allem für die südlichen Länder käme der Vorschlag für dieses Jahr zu spät, da die Aussaat beziehungsweise Anbauplanung in der Regel schon abgeschlossen sei. Madrid fordert daher weitere Lockerungen bei den Konditionalitätsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
"Leichte" Anpassungen geplant
Aus Kommissionskreisen ist derweil zu hören, dass es "leichte" Anpassungen geben soll. Details wurden nicht genannt. Verschiedene Ratskreise berichteten derweil übereinstimmend, dass ein nachgebesserter Vorschlag bis Dienstagnachmittag (6.2.) noch nicht eingegangen sei. Es wird daher damit gerechnet, dass eine offizielle Abstimmung "allerfrühestens" am Donnerstag (8.2.) abgehalten werden kann. Bekanntlich haben die Mitgliedstaaten dann 15 Tage Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob sie von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen oder nicht.
Mit ihrem aktuell vorliegenden Entwurf ist die Kommission der Forderung verschiedener Mitgliedsländer nach einer Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung - der GLÖZ 8 - nur teilweise nachgekommen. Statt der verpflichtenden Stilllegung von 4% der Ackerflächen soll rückwirkend zur Ernte 2024 auf 7% der Areale der Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen möglich sein. Chemischer Pflanzenschutz soll auf diesen Flächen allerdings nicht erlaubt werden. AgE/kl
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Abstimmung der Mitgliedstaaten frühestens Ende der Woche
Der Vorschlag der Kommission, mit dem Ausnahmen von der Stilllegungspflicht zugelassen werden sollen, ist kein Selbstläufer. Der Mehrheit der Mitgliedstaaten gehen die Pläne der Brüsseler Behörde offenbar nicht weit genug. Eine endgültige Abstimmung wird frühestens gegen Ende dieser Woche erwartet. In einem ersten, nicht offiziellen Stimmungstest ist der Entwurf der Kommission durchgefallen.
Der Vorschlag der Kommission, mit dem Ausnahmen von der Stilllegungspflicht zugelassen werden sollen, ist kein Selbstläufer. Der Mehrheit der Mitgliedstaaten gehen die Pläne der Brüsseler Behörde offenbar nicht weit genug. Eine endgültige Abstimmung wird frühestens gegen Ende dieser Woche erwartet. In einem ersten, nicht offiziellen Stimmungstest ist der Entwurf der Kommission durchgefallen. Teilnehmerkreise berichteten gegenüber AGRA-EUROPE, dass am Montag (5.2.) insgesamt 17 Mitgliedstaaten gegen den Vorschlag gestimmt hätten, darunter Italien, Spanien, Griechenland und Rumänien. Deutschland habe neben Frankreich zu den neun EU-Staaten gehört, die für den Vorschlag votiert hätten. Enthalte habe sich Polen.
Von spanischer Seite war zu hören, dass die Vorschläge der Kommission nicht weit genug gehen würden. Vor allem für die südlichen Länder käme der Vorschlag für dieses Jahr zu spät, da die Aussaat beziehungsweise Anbauplanung in der Regel schon abgeschlossen sei. Madrid fordert daher weitere Lockerungen bei den Konditionalitätsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
"Leichte" Anpassungen geplant
Aus Kommissionskreisen ist derweil zu hören, dass es "leichte" Anpassungen geben soll. Details wurden nicht genannt. Verschiedene Ratskreise berichteten derweil übereinstimmend, dass ein nachgebesserter Vorschlag bis Dienstagnachmittag (6.2.) noch nicht eingegangen sei. Es wird daher damit gerechnet, dass eine offizielle Abstimmung "allerfrühestens" am Donnerstag (8.2.) abgehalten werden kann. Bekanntlich haben die Mitgliedstaaten dann 15 Tage Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob sie von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen oder nicht.
Mit ihrem aktuell vorliegenden Entwurf ist die Kommission der Forderung verschiedener Mitgliedsländer nach einer Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung - der GLÖZ 8 - nur teilweise nachgekommen. Statt der verpflichtenden Stilllegung von 4% der Ackerflächen soll rückwirkend zur Ernte 2024 auf 7% der Areale der Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen möglich sein. Chemischer Pflanzenschutz soll auf diesen Flächen allerdings nicht erlaubt werden. AgE/kl