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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Krüsken erwartet zügige Entscheidung der Bundesregierung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass die von der EU-Kommission beschlossene Ausnahmeregel zu GLÖZ 8 schnell umgesetzt wird. Das konstatierte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Dienstag (13.2.) in Berlin. Kurz zuvor war im Amtsblatt die entsprechende Durchführungsverordnung veröffentlicht worden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass die von der EU-Kommission beschlossene Ausnahmeregel zu GLÖZ 8 schnell umgesetzt wird. Das konstatierte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Dienstag (13.2.) in Berlin. Kurz zuvor war im Amtsblatt die entsprechende Durchführungsverordnung veröffentlicht worden. Danach können die Mitgliedsländer die Stilllegungsverpflichtung von 4% - die GLÖZ 8 - in diesem Jahr aussetzen. Dabei gilt, dass alternativ aber nur der Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten erlaubt ist.
Laut Krüsken sind bei den Änderungen an der Konditionalitätsverpflichtung GLÖZ 8 im laufenden GAP-Antragsjahr 2024 für die Landwirte zügige Entscheidungen sowie eine klare und verlässliche Kommunikation der neuen Regelungen sehr wichtig. "Hier kommt es auf jeden früheren Tag der Bekanntgabe an, der helfen kann, dass sich die Landwirte noch mit ihren Anbauentscheidungen kurzfristig auch im Sinne einer verbesserten Beantragung von Öko-Regelungen darauf einstellen können".
Der DBV-Generalsekretär appellierte daher an die Entscheidungsträger von Bund und Ländern, rasch eine vollständige sowie uneingeschränkte Umsetzung des EU-Rahmens auf den Weg zu bringen. Zudem müsse spätestens Ende Februar über sämtliche Regelungen zur geänderten Erfüllung von GLÖZ 8 in Verbindung mit den Öko-Regelungen und den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) entschieden worden sein. "Dazu gehört auch, praktische Umsetzungsfragen zu klären und an die Landwirte zu kommunizieren."
Keine Antwort auf die Herausforderungen
Unterdessen übte der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzringes (DNR), Florian Schöne, scharfe Kritik an der Brüsseler Kommission. "Im Alleingang vollzieht die EU-Kommission eine doppelte Rolle rückwärts auf Kosten der Natur", so Schöne. Ohne sachliche Legitimation und ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten untergrabe der Kommissionsbeschluss selbst die minimalsten Anforderungen zum Schutz der Biodiversität in der EU-Agrarförderung. Schöne appellierte an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, die Regeln in Deutschland nicht aufzuweichen. Er erinnerte daran, dass Özdemir zum zweiten Kommissionsvorschlag festgestellt habe, dass dieser keine Antworten auf die Herausforderungen in der Landwirtschaft liefere und dem Schutz der Agrarökosysteme widerspreche. Bekanntlich hatte sich Deutschland in der Abstimmung zum zweiten Vorschlag enthalten, während es der ursprünglichen Vorlage noch zugestimmt hatte. AgE/kl
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Krüsken erwartet zügige Entscheidung der Bundesregierung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass die von der EU-Kommission beschlossene Ausnahmeregel zu GLÖZ 8 schnell umgesetzt wird. Das konstatierte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Dienstag (13.2.) in Berlin. Kurz zuvor war im Amtsblatt die entsprechende Durchführungsverordnung veröffentlicht worden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass die von der EU-Kommission beschlossene Ausnahmeregel zu GLÖZ 8 schnell umgesetzt wird. Das konstatierte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Dienstag (13.2.) in Berlin. Kurz zuvor war im Amtsblatt die entsprechende Durchführungsverordnung veröffentlicht worden. Danach können die Mitgliedsländer die Stilllegungsverpflichtung von 4% - die GLÖZ 8 - in diesem Jahr aussetzen. Dabei gilt, dass alternativ aber nur der Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten erlaubt ist.
Laut Krüsken sind bei den Änderungen an der Konditionalitätsverpflichtung GLÖZ 8 im laufenden GAP-Antragsjahr 2024 für die Landwirte zügige Entscheidungen sowie eine klare und verlässliche Kommunikation der neuen Regelungen sehr wichtig. "Hier kommt es auf jeden früheren Tag der Bekanntgabe an, der helfen kann, dass sich die Landwirte noch mit ihren Anbauentscheidungen kurzfristig auch im Sinne einer verbesserten Beantragung von Öko-Regelungen darauf einstellen können".
Der DBV-Generalsekretär appellierte daher an die Entscheidungsträger von Bund und Ländern, rasch eine vollständige sowie uneingeschränkte Umsetzung des EU-Rahmens auf den Weg zu bringen. Zudem müsse spätestens Ende Februar über sämtliche Regelungen zur geänderten Erfüllung von GLÖZ 8 in Verbindung mit den Öko-Regelungen und den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) entschieden worden sein. "Dazu gehört auch, praktische Umsetzungsfragen zu klären und an die Landwirte zu kommunizieren."
Keine Antwort auf die Herausforderungen
Unterdessen übte der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzringes (DNR), Florian Schöne, scharfe Kritik an der Brüsseler Kommission. "Im Alleingang vollzieht die EU-Kommission eine doppelte Rolle rückwärts auf Kosten der Natur", so Schöne. Ohne sachliche Legitimation und ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten untergrabe der Kommissionsbeschluss selbst die minimalsten Anforderungen zum Schutz der Biodiversität in der EU-Agrarförderung. Schöne appellierte an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, die Regeln in Deutschland nicht aufzuweichen. Er erinnerte daran, dass Özdemir zum zweiten Kommissionsvorschlag festgestellt habe, dass dieser keine Antworten auf die Herausforderungen in der Landwirtschaft liefere und dem Schutz der Agrarökosysteme widerspreche. Bekanntlich hatte sich Deutschland in der Abstimmung zum zweiten Vorschlag enthalten, während es der ursprünglichen Vorlage noch zugestimmt hatte. AgE/kl
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Krüsken erwartet zügige Entscheidung der Bundesregierung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass die von der EU-Kommission beschlossene Ausnahmeregel zu GLÖZ 8 schnell umgesetzt wird. Das konstatierte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Dienstag (13.2.) in Berlin. Kurz zuvor war im Amtsblatt die entsprechende Durchführungsverordnung veröffentlicht worden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass die von der EU-Kommission beschlossene Ausnahmeregel zu GLÖZ 8 schnell umgesetzt wird. Das konstatierte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Dienstag (13.2.) in Berlin. Kurz zuvor war im Amtsblatt die entsprechende Durchführungsverordnung veröffentlicht worden. Danach können die Mitgliedsländer die Stilllegungsverpflichtung von 4% - die GLÖZ 8 - in diesem Jahr aussetzen. Dabei gilt, dass alternativ aber nur der Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten erlaubt ist.
Laut Krüsken sind bei den Änderungen an der Konditionalitätsverpflichtung GLÖZ 8 im laufenden GAP-Antragsjahr 2024 für die Landwirte zügige Entscheidungen sowie eine klare und verlässliche Kommunikation der neuen Regelungen sehr wichtig. "Hier kommt es auf jeden früheren Tag der Bekanntgabe an, der helfen kann, dass sich die Landwirte noch mit ihren Anbauentscheidungen kurzfristig auch im Sinne einer verbesserten Beantragung von Öko-Regelungen darauf einstellen können".
Der DBV-Generalsekretär appellierte daher an die Entscheidungsträger von Bund und Ländern, rasch eine vollständige sowie uneingeschränkte Umsetzung des EU-Rahmens auf den Weg zu bringen. Zudem müsse spätestens Ende Februar über sämtliche Regelungen zur geänderten Erfüllung von GLÖZ 8 in Verbindung mit den Öko-Regelungen und den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) entschieden worden sein. "Dazu gehört auch, praktische Umsetzungsfragen zu klären und an die Landwirte zu kommunizieren."
Keine Antwort auf die Herausforderungen
Unterdessen übte der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzringes (DNR), Florian Schöne, scharfe Kritik an der Brüsseler Kommission. "Im Alleingang vollzieht die EU-Kommission eine doppelte Rolle rückwärts auf Kosten der Natur", so Schöne. Ohne sachliche Legitimation und ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten untergrabe der Kommissionsbeschluss selbst die minimalsten Anforderungen zum Schutz der Biodiversität in der EU-Agrarförderung. Schöne appellierte an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, die Regeln in Deutschland nicht aufzuweichen. Er erinnerte daran, dass Özdemir zum zweiten Kommissionsvorschlag festgestellt habe, dass dieser keine Antworten auf die Herausforderungen in der Landwirtschaft liefere und dem Schutz der Agrarökosysteme widerspreche. Bekanntlich hatte sich Deutschland in der Abstimmung zum zweiten Vorschlag enthalten, während es der ursprünglichen Vorlage noch zugestimmt hatte. AgE/kl