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Lins will Stilllegungspflicht bis 2027 aussetzen

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Für eine deutliche Abschwächung der Auflagen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) plädiert der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins. In einem Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vom Dienstag (20.2.), fordert der EVP-Politiker eine Aussetzung der 4%-Stilllegungsverpflichtung gemäß dem Standard 8.

Für eine deutliche Abschwächung der Auflagen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) plädiert der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins. In einem Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vom Dienstag (20.2.), fordert der EVP-Politiker eine Aussetzung der 4%-Stilllegungsverpflichtung gemäß dem Standard 8 zum "Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ) bis einschließlich 2027. Flexibilisiert werden müssen nach Ansicht von Lins außerdem GLÖZ 6 zur Mindestbodenbedeckung und GLÖZ 7 zum Fruchtwechsel. Bei Verstößen gegen die GLÖZ-Auflagen sollten den Mitgliedstaaten zudem mehr Freiraum bei Sanktionen eingeräumt werden, so der CDU-Politiker. Auch sollte es den Mitgliedsländern leichter gemacht werden, ihre GAP-Strategiepläne zu ändern. Nachdrücklich pocht Lins auf weniger Kontrollen durch die Kommission. Der Ausschussvorsitzende begründet die von ihm geforderten Erleichterungen als notwendigen Beitrag zur Krisenbewältigung. Er wird darin von der Mehrheit der Ausschussmitglieder unterstützt.

Für Spiegelklauseln bei Freihandelsabkommen

Des Weiteren fordert Lins, Spiegelklauseln bei Freihandelsabkommen durchzusetzen. Diese sehen vor, dass importierte Agrarprodukte unter vergleichbaren Standards wie EU-Erzeugnisse produziert werden sollen. Auch müsse die erst 2021 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) weiterentwickelt werden. Es brauche Mechanismen, die eine "faire" Weitergabe der Erzeugerkosten ermöglichten, erklärt der Ausschussvorsitzende. Die EU-Kommission soll mit Blick auf den Green Deal zudem Ausnahmen, Übergangsfristen oder alternative Vorschläge, einschließlich der Beibehaltung des Status quo prüfen. AgE/nr

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Lins will Stilllegungspflicht bis 2027 aussetzen

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Für eine deutliche Abschwächung der Auflagen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) plädiert der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins. In einem Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vom Dienstag (20.2.), fordert der EVP-Politiker eine Aussetzung der 4%-Stilllegungsverpflichtung gemäß dem Standard 8.

Für eine deutliche Abschwächung der Auflagen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) plädiert der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins. In einem Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vom Dienstag (20.2.), fordert der EVP-Politiker eine Aussetzung der 4%-Stilllegungsverpflichtung gemäß dem Standard 8 zum "Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ) bis einschließlich 2027. Flexibilisiert werden müssen nach Ansicht von Lins außerdem GLÖZ 6 zur Mindestbodenbedeckung und GLÖZ 7 zum Fruchtwechsel. Bei Verstößen gegen die GLÖZ-Auflagen sollten den Mitgliedstaaten zudem mehr Freiraum bei Sanktionen eingeräumt werden, so der CDU-Politiker. Auch sollte es den Mitgliedsländern leichter gemacht werden, ihre GAP-Strategiepläne zu ändern. Nachdrücklich pocht Lins auf weniger Kontrollen durch die Kommission. Der Ausschussvorsitzende begründet die von ihm geforderten Erleichterungen als notwendigen Beitrag zur Krisenbewältigung. Er wird darin von der Mehrheit der Ausschussmitglieder unterstützt.

Für Spiegelklauseln bei Freihandelsabkommen

Des Weiteren fordert Lins, Spiegelklauseln bei Freihandelsabkommen durchzusetzen. Diese sehen vor, dass importierte Agrarprodukte unter vergleichbaren Standards wie EU-Erzeugnisse produziert werden sollen. Auch müsse die erst 2021 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) weiterentwickelt werden. Es brauche Mechanismen, die eine "faire" Weitergabe der Erzeugerkosten ermöglichten, erklärt der Ausschussvorsitzende. Die EU-Kommission soll mit Blick auf den Green Deal zudem Ausnahmen, Übergangsfristen oder alternative Vorschläge, einschließlich der Beibehaltung des Status quo prüfen. AgE/nr

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Für eine deutliche Abschwächung der Auflagen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) plädiert der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins. In einem Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vom Dienstag (20.2.), fordert der EVP-Politiker eine Aussetzung der 4%-Stilllegungsverpflichtung gemäß dem Standard 8.

Für eine deutliche Abschwächung der Auflagen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) plädiert der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins. In einem Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vom Dienstag (20.2.), fordert der EVP-Politiker eine Aussetzung der 4%-Stilllegungsverpflichtung gemäß dem Standard 8 zum "Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ) bis einschließlich 2027. Flexibilisiert werden müssen nach Ansicht von Lins außerdem GLÖZ 6 zur Mindestbodenbedeckung und GLÖZ 7 zum Fruchtwechsel. Bei Verstößen gegen die GLÖZ-Auflagen sollten den Mitgliedstaaten zudem mehr Freiraum bei Sanktionen eingeräumt werden, so der CDU-Politiker. Auch sollte es den Mitgliedsländern leichter gemacht werden, ihre GAP-Strategiepläne zu ändern. Nachdrücklich pocht Lins auf weniger Kontrollen durch die Kommission. Der Ausschussvorsitzende begründet die von ihm geforderten Erleichterungen als notwendigen Beitrag zur Krisenbewältigung. Er wird darin von der Mehrheit der Ausschussmitglieder unterstützt.

Für Spiegelklauseln bei Freihandelsabkommen

Des Weiteren fordert Lins, Spiegelklauseln bei Freihandelsabkommen durchzusetzen. Diese sehen vor, dass importierte Agrarprodukte unter vergleichbaren Standards wie EU-Erzeugnisse produziert werden sollen. Auch müsse die erst 2021 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) weiterentwickelt werden. Es brauche Mechanismen, die eine "faire" Weitergabe der Erzeugerkosten ermöglichten, erklärt der Ausschussvorsitzende. Die EU-Kommission soll mit Blick auf den Green Deal zudem Ausnahmen, Übergangsfristen oder alternative Vorschläge, einschließlich der Beibehaltung des Status quo prüfen. AgE/nr

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