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Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten
Für die Erst- und Wiederaufforstung sowie beim Waldumbau gibt es in Deutschland keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten, die gefördert werden können, oder Kriterien, nach denen eine solche Förderentscheidung ausgerichtet werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Für die Erst- und Wiederaufforstung sowie beim Waldumbau gibt es in Deutschland keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten, die gefördert werden können, oder Kriterien, nach denen eine solche Förderentscheidung ausgerichtet werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Demnach macht der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) keine Vorgaben zur Wahl einzelner Baumarten, lediglich zu Anteilen von Nadel- und Laubbäumen.
Wie die Bundesregierung außerdem feststellt, ist ihr auch keine Abstufung des Fördersatzes für einzelne Baumarten durch die für die Ausgestaltung der Förderung zuständigen Bundesländer bekannt. Bei der Frage, ob Waldstilllegungen ein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept darstellen, ist aus Sicht der Bundesregierung zu differenzieren. Für sich allein genommen stelle die Nichtnutzung kein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept dar, weil keine Maßnahmen zur direkten Steuerung der Waldentwicklung stattfänden.
Die Nichtnutzung bestimmter Teilflächen in einem nachhaltig genutzten Wirtschaftswald könne aber einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität im Wald leisten sowie Referenzflächen und spezifische Naturerfahrungsräume schaffen, erklärt die Bundesregierung. Die von ihr gewährten Waldhilfen könne es auch für Waldstilllegungsflächen geben.
Ziel der Hilfen sei es, durch die Unterstützung einer über den gesetzlichen Standard hinausgehenden nachhaltigen Bewirtschaftung der Forstbetriebe einen Beitrag zum Walderhalt zu leisten, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Dieser Standard sei über den Nachweis einer forstlichen Zertifizierung zu erbringen. Die Zertifizierungssysteme umfassten in der Regel nachhaltig bewirtschaftete Wälder, schlössen aber auch Waldflächen mit ein, die aus der Nutzung genommen seien. AgE
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Keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten
Für die Erst- und Wiederaufforstung sowie beim Waldumbau gibt es in Deutschland keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten, die gefördert werden können, oder Kriterien, nach denen eine solche Förderentscheidung ausgerichtet werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Für die Erst- und Wiederaufforstung sowie beim Waldumbau gibt es in Deutschland keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten, die gefördert werden können, oder Kriterien, nach denen eine solche Förderentscheidung ausgerichtet werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Demnach macht der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) keine Vorgaben zur Wahl einzelner Baumarten, lediglich zu Anteilen von Nadel- und Laubbäumen.
Wie die Bundesregierung außerdem feststellt, ist ihr auch keine Abstufung des Fördersatzes für einzelne Baumarten durch die für die Ausgestaltung der Förderung zuständigen Bundesländer bekannt. Bei der Frage, ob Waldstilllegungen ein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept darstellen, ist aus Sicht der Bundesregierung zu differenzieren. Für sich allein genommen stelle die Nichtnutzung kein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept dar, weil keine Maßnahmen zur direkten Steuerung der Waldentwicklung stattfänden.
Die Nichtnutzung bestimmter Teilflächen in einem nachhaltig genutzten Wirtschaftswald könne aber einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität im Wald leisten sowie Referenzflächen und spezifische Naturerfahrungsräume schaffen, erklärt die Bundesregierung. Die von ihr gewährten Waldhilfen könne es auch für Waldstilllegungsflächen geben.
Ziel der Hilfen sei es, durch die Unterstützung einer über den gesetzlichen Standard hinausgehenden nachhaltigen Bewirtschaftung der Forstbetriebe einen Beitrag zum Walderhalt zu leisten, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Dieser Standard sei über den Nachweis einer forstlichen Zertifizierung zu erbringen. Die Zertifizierungssysteme umfassten in der Regel nachhaltig bewirtschaftete Wälder, schlössen aber auch Waldflächen mit ein, die aus der Nutzung genommen seien. AgE
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Keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten
Für die Erst- und Wiederaufforstung sowie beim Waldumbau gibt es in Deutschland keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten, die gefördert werden können, oder Kriterien, nach denen eine solche Förderentscheidung ausgerichtet werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Für die Erst- und Wiederaufforstung sowie beim Waldumbau gibt es in Deutschland keine Positiv- oder Negativliste von Baumarten, die gefördert werden können, oder Kriterien, nach denen eine solche Förderentscheidung ausgerichtet werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Demnach macht der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) keine Vorgaben zur Wahl einzelner Baumarten, lediglich zu Anteilen von Nadel- und Laubbäumen.
Wie die Bundesregierung außerdem feststellt, ist ihr auch keine Abstufung des Fördersatzes für einzelne Baumarten durch die für die Ausgestaltung der Förderung zuständigen Bundesländer bekannt. Bei der Frage, ob Waldstilllegungen ein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept darstellen, ist aus Sicht der Bundesregierung zu differenzieren. Für sich allein genommen stelle die Nichtnutzung kein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept dar, weil keine Maßnahmen zur direkten Steuerung der Waldentwicklung stattfänden.
Die Nichtnutzung bestimmter Teilflächen in einem nachhaltig genutzten Wirtschaftswald könne aber einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität im Wald leisten sowie Referenzflächen und spezifische Naturerfahrungsräume schaffen, erklärt die Bundesregierung. Die von ihr gewährten Waldhilfen könne es auch für Waldstilllegungsflächen geben.
Ziel der Hilfen sei es, durch die Unterstützung einer über den gesetzlichen Standard hinausgehenden nachhaltigen Bewirtschaftung der Forstbetriebe einen Beitrag zum Walderhalt zu leisten, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Dieser Standard sei über den Nachweis einer forstlichen Zertifizierung zu erbringen. Die Zertifizierungssysteme umfassten in der Regel nachhaltig bewirtschaftete Wälder, schlössen aber auch Waldflächen mit ein, die aus der Nutzung genommen seien. AgE