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Anhebung des Förderzuschusses für tierwohlgerechtere Ställe aufs Maximum

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Bayern wird die Zuchtsauenhalter und Milchviehbetriebe, die in tierwohlgerechtere Ställe investieren, im kommenden Jahr nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber "kraftvoll" unterstützen. Für diese beiden Bereiche werde der Zuschusssatz im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) auf 40 % angehoben, teilte die Ministerin heute in München mit.

Bayern wird die Zuchtsauenhalter und Milchviehbetriebe, die in tierwohlgerechtere Ställe investieren, im kommenden Jahr nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber "kraftvoll" unterstützen. Für diese beiden Bereiche werde der Zuschusssatz im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) auf 40 % angehoben, teilte die Ministerin heute in München mit. "Damit schöpfen wir das Maximum aus, mehr ist nach EU-Beihilferecht nicht möglich. Unser Ziel ist klar: Die Ställe der Zukunft sollen in Bayern stehen", so Kaniber.

Bei den Milchviehbetrieben geht es um die Umstellung von der Anbindehaltung auf Laufstallhaltung. Die Ressortchefin verwies hierbei auf die zunehmend kritische Einstellung der Öffentlichkeit und der Vermarkter gegenüber der Anbindehaltung von Milchkühen. Mit der Förderung von Laufställen in der Milchviehwirtschaft "zeigen wir, dass wir die ernst nehmen", sagte Kaniber. Anfang 2018 war die Anbindehaltung laut Bayerischem Bauernverband (BBV) noch bei mehr als der Hälfte der damals gut 30 000 Milchviehbetriebe im Freistaat üblich gewesen.

 

Bei der Zuchtsauenhaltung steht dem Münchener Agrarressort zufolge die Umsetzung der neuen Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Mittelpunkt. Die Tiere bekämen mehr Platz, denn das Ende der Kastenstandhaltung sei beschlossen, stellte die Ministerin dazu fest. Mit der Novellierung der Verordnung im Juli sei Rechtssicherheit bei den Haltungsvorgaben geschaffen worden. Für die notwendigen Umstellungen während der Übergangsfristen könnten die Zuchtsauenhalter nun mit der bestmöglichen Unterstützung rechnen, betonte Kaniber.

 

Die Betriebe litten seit Jahren unter schwierigen Rahmenbedingungen: "Schlechte Erzeugerpreise einerseits und fehlende Haltungsvorgaben andererseits", erklärte die Ministerin. Nun hätten sie Planungssicherheit und "wir helfen ihnen bei den anstehenden Investitionen". AgE

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Anhebung des Förderzuschusses für tierwohlgerechtere Ställe aufs Maximum

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Bayern wird die Zuchtsauenhalter und Milchviehbetriebe, die in tierwohlgerechtere Ställe investieren, im kommenden Jahr nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber "kraftvoll" unterstützen. Für diese beiden Bereiche werde der Zuschusssatz im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) auf 40 % angehoben, teilte die Ministerin heute in München mit.

Bayern wird die Zuchtsauenhalter und Milchviehbetriebe, die in tierwohlgerechtere Ställe investieren, im kommenden Jahr nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber "kraftvoll" unterstützen. Für diese beiden Bereiche werde der Zuschusssatz im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) auf 40 % angehoben, teilte die Ministerin heute in München mit. "Damit schöpfen wir das Maximum aus, mehr ist nach EU-Beihilferecht nicht möglich. Unser Ziel ist klar: Die Ställe der Zukunft sollen in Bayern stehen", so Kaniber.

Bei den Milchviehbetrieben geht es um die Umstellung von der Anbindehaltung auf Laufstallhaltung. Die Ressortchefin verwies hierbei auf die zunehmend kritische Einstellung der Öffentlichkeit und der Vermarkter gegenüber der Anbindehaltung von Milchkühen. Mit der Förderung von Laufställen in der Milchviehwirtschaft "zeigen wir, dass wir die ernst nehmen", sagte Kaniber. Anfang 2018 war die Anbindehaltung laut Bayerischem Bauernverband (BBV) noch bei mehr als der Hälfte der damals gut 30 000 Milchviehbetriebe im Freistaat üblich gewesen.

 

Bei der Zuchtsauenhaltung steht dem Münchener Agrarressort zufolge die Umsetzung der neuen Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Mittelpunkt. Die Tiere bekämen mehr Platz, denn das Ende der Kastenstandhaltung sei beschlossen, stellte die Ministerin dazu fest. Mit der Novellierung der Verordnung im Juli sei Rechtssicherheit bei den Haltungsvorgaben geschaffen worden. Für die notwendigen Umstellungen während der Übergangsfristen könnten die Zuchtsauenhalter nun mit der bestmöglichen Unterstützung rechnen, betonte Kaniber.

 

Die Betriebe litten seit Jahren unter schwierigen Rahmenbedingungen: "Schlechte Erzeugerpreise einerseits und fehlende Haltungsvorgaben andererseits", erklärte die Ministerin. Nun hätten sie Planungssicherheit und "wir helfen ihnen bei den anstehenden Investitionen". AgE

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Bayern wird die Zuchtsauenhalter und Milchviehbetriebe, die in tierwohlgerechtere Ställe investieren, im kommenden Jahr nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber "kraftvoll" unterstützen. Für diese beiden Bereiche werde der Zuschusssatz im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) auf 40 % angehoben, teilte die Ministerin heute in München mit.

Bayern wird die Zuchtsauenhalter und Milchviehbetriebe, die in tierwohlgerechtere Ställe investieren, im kommenden Jahr nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber "kraftvoll" unterstützen. Für diese beiden Bereiche werde der Zuschusssatz im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) auf 40 % angehoben, teilte die Ministerin heute in München mit. "Damit schöpfen wir das Maximum aus, mehr ist nach EU-Beihilferecht nicht möglich. Unser Ziel ist klar: Die Ställe der Zukunft sollen in Bayern stehen", so Kaniber.

Bei den Milchviehbetrieben geht es um die Umstellung von der Anbindehaltung auf Laufstallhaltung. Die Ressortchefin verwies hierbei auf die zunehmend kritische Einstellung der Öffentlichkeit und der Vermarkter gegenüber der Anbindehaltung von Milchkühen. Mit der Förderung von Laufställen in der Milchviehwirtschaft "zeigen wir, dass wir die ernst nehmen", sagte Kaniber. Anfang 2018 war die Anbindehaltung laut Bayerischem Bauernverband (BBV) noch bei mehr als der Hälfte der damals gut 30 000 Milchviehbetriebe im Freistaat üblich gewesen.

 

Bei der Zuchtsauenhaltung steht dem Münchener Agrarressort zufolge die Umsetzung der neuen Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Mittelpunkt. Die Tiere bekämen mehr Platz, denn das Ende der Kastenstandhaltung sei beschlossen, stellte die Ministerin dazu fest. Mit der Novellierung der Verordnung im Juli sei Rechtssicherheit bei den Haltungsvorgaben geschaffen worden. Für die notwendigen Umstellungen während der Übergangsfristen könnten die Zuchtsauenhalter nun mit der bestmöglichen Unterstützung rechnen, betonte Kaniber.

 

Die Betriebe litten seit Jahren unter schwierigen Rahmenbedingungen: "Schlechte Erzeugerpreise einerseits und fehlende Haltungsvorgaben andererseits", erklärte die Ministerin. Nun hätten sie Planungssicherheit und "wir helfen ihnen bei den anstehenden Investitionen". AgE

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