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Brandenburg stellt Hoferben besser

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In Brandenburg soll die Abfindung weichender Erben geringer ausfallen als in den westdeutschen Ländern mit Höfeordnung. SPD-Agrarsprecher Funke begründet die Entscheidung mit mehr Erbgerechtigkeit. Der Landesbauernverband ist zufrieden.

Die Regierungskoalition einigt sich zur Höfeordnung.

Brandenburg geht bei der Novellierung der Höfeordnung einen eigenen Weg. Der Landwirtschaftsausschuss des Landestags spricht sich dafür aus, als Bemessungsgrundlage für die Abfindung weichender Erben das 0,5-Fache des Grundsteuerwerts heranzuziehen. Die nordwestdeutschen Bauernverbände schlagen hingegen den Faktor 0,6 vor, der auch Eingang in den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung gefunden hat.

 

Die jetzt gefundene Regelung mit dem Faktor 0,5 des Grundsteuerwerts gebe den übernehmenden Erben die Möglichkeit, den Betrieb fortzuführen und stelle zugleich sicher, dass die weichenden Erben nicht leer ausgehen, sagte der agrarpolitische Sprecher der SPD im Potsdamer Landtag, Johannes Funke, gegenüber AGRA Europe.



Auch im Land Brandenburg gebe es eine beachtliche Anzahl von Hofstellen, die seit Jahrhunderten im Eigentum einer Verwandschaftslinie seien und im Haupt- und Nebenerwerb als aktive landwirtschaftliche Hofstellen betrieben würden, erläuterte Funke. Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Boden- und Immobilienpreise machten es daher schwieriger, bei Hofübergaben eine "Erbgerechtigkeit" innerhalb von Familien herzustellen. Mit der Neuregelung komme man diesem Ziel wieder näher.

 

Echt ostdeutscher Weg

Der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg begrüßte die Entscheidung des Ausschusses. Der angepasste Faktor orientiere sich sowohl an der realen Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, die nach einem Gutachten von Prof. Enno Bahrs im Auftrag der nordwestdeutschen Bauernverbände 40% des Hofwerts ausmache, als auch an der realen Flächenstruktur im Land Brandenburg. Die westdeutschen Höfeordnungsländer schlagen vor, diesen 0,4-fachen Grundsteuerwertes auf den Faktor 0,6 anzuheben. Begründet wird dies damit, dass sich Betriebsgebäude und Wohnhaus auf einem seit Generationen von einer Familie bewirtschafteten Betrieb befinden und gemeinsam als Vermögen im Abfindungswert aufgehen sollten. Die dem zugrundeliegende Struktur - Wohnhaus plus Betriebsgebäude ist gleich Hof - decke sich jedoch kaum mit Brandenburger Verhältnissen, argumentiert der LBV.

 

Verbandspräsident Henrik Wendorff lobte den Beschluss des Ausschusses als "echt ostdeutschen Weg im Umgang mit dem Hoferbe". Damit würden gewachsene Agrarstrukturen berücksichtigt und dem Hofnachfolger die Chance eingeräumt, die Abfindung weichender Erben finanziell leistbar zu machen. AgE

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In Brandenburg soll die Abfindung weichender Erben geringer ausfallen als in den westdeutschen Ländern mit Höfeordnung. SPD-Agrarsprecher Funke begründet die Entscheidung mit mehr Erbgerechtigkeit. Der Landesbauernverband ist zufrieden.

Die Regierungskoalition einigt sich zur Höfeordnung.

Brandenburg geht bei der Novellierung der Höfeordnung einen eigenen Weg. Der Landwirtschaftsausschuss des Landestags spricht sich dafür aus, als Bemessungsgrundlage für die Abfindung weichender Erben das 0,5-Fache des Grundsteuerwerts heranzuziehen. Die nordwestdeutschen Bauernverbände schlagen hingegen den Faktor 0,6 vor, der auch Eingang in den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung gefunden hat.

 

Die jetzt gefundene Regelung mit dem Faktor 0,5 des Grundsteuerwerts gebe den übernehmenden Erben die Möglichkeit, den Betrieb fortzuführen und stelle zugleich sicher, dass die weichenden Erben nicht leer ausgehen, sagte der agrarpolitische Sprecher der SPD im Potsdamer Landtag, Johannes Funke, gegenüber AGRA Europe.



Auch im Land Brandenburg gebe es eine beachtliche Anzahl von Hofstellen, die seit Jahrhunderten im Eigentum einer Verwandschaftslinie seien und im Haupt- und Nebenerwerb als aktive landwirtschaftliche Hofstellen betrieben würden, erläuterte Funke. Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Boden- und Immobilienpreise machten es daher schwieriger, bei Hofübergaben eine "Erbgerechtigkeit" innerhalb von Familien herzustellen. Mit der Neuregelung komme man diesem Ziel wieder näher.

 

Echt ostdeutscher Weg

Der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg begrüßte die Entscheidung des Ausschusses. Der angepasste Faktor orientiere sich sowohl an der realen Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, die nach einem Gutachten von Prof. Enno Bahrs im Auftrag der nordwestdeutschen Bauernverbände 40% des Hofwerts ausmache, als auch an der realen Flächenstruktur im Land Brandenburg. Die westdeutschen Höfeordnungsländer schlagen vor, diesen 0,4-fachen Grundsteuerwertes auf den Faktor 0,6 anzuheben. Begründet wird dies damit, dass sich Betriebsgebäude und Wohnhaus auf einem seit Generationen von einer Familie bewirtschafteten Betrieb befinden und gemeinsam als Vermögen im Abfindungswert aufgehen sollten. Die dem zugrundeliegende Struktur - Wohnhaus plus Betriebsgebäude ist gleich Hof - decke sich jedoch kaum mit Brandenburger Verhältnissen, argumentiert der LBV.

 

Verbandspräsident Henrik Wendorff lobte den Beschluss des Ausschusses als "echt ostdeutschen Weg im Umgang mit dem Hoferbe". Damit würden gewachsene Agrarstrukturen berücksichtigt und dem Hofnachfolger die Chance eingeräumt, die Abfindung weichender Erben finanziell leistbar zu machen. AgE

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Die Regierungskoalition einigt sich zur Höfeordnung.

Brandenburg geht bei der Novellierung der Höfeordnung einen eigenen Weg. Der Landwirtschaftsausschuss des Landestags spricht sich dafür aus, als Bemessungsgrundlage für die Abfindung weichender Erben das 0,5-Fache des Grundsteuerwerts heranzuziehen. Die nordwestdeutschen Bauernverbände schlagen hingegen den Faktor 0,6 vor, der auch Eingang in den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung gefunden hat.

 

Die jetzt gefundene Regelung mit dem Faktor 0,5 des Grundsteuerwerts gebe den übernehmenden Erben die Möglichkeit, den Betrieb fortzuführen und stelle zugleich sicher, dass die weichenden Erben nicht leer ausgehen, sagte der agrarpolitische Sprecher der SPD im Potsdamer Landtag, Johannes Funke, gegenüber AGRA Europe.



Auch im Land Brandenburg gebe es eine beachtliche Anzahl von Hofstellen, die seit Jahrhunderten im Eigentum einer Verwandschaftslinie seien und im Haupt- und Nebenerwerb als aktive landwirtschaftliche Hofstellen betrieben würden, erläuterte Funke. Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Boden- und Immobilienpreise machten es daher schwieriger, bei Hofübergaben eine "Erbgerechtigkeit" innerhalb von Familien herzustellen. Mit der Neuregelung komme man diesem Ziel wieder näher.

 

Echt ostdeutscher Weg

Der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg begrüßte die Entscheidung des Ausschusses. Der angepasste Faktor orientiere sich sowohl an der realen Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, die nach einem Gutachten von Prof. Enno Bahrs im Auftrag der nordwestdeutschen Bauernverbände 40% des Hofwerts ausmache, als auch an der realen Flächenstruktur im Land Brandenburg. Die westdeutschen Höfeordnungsländer schlagen vor, diesen 0,4-fachen Grundsteuerwertes auf den Faktor 0,6 anzuheben. Begründet wird dies damit, dass sich Betriebsgebäude und Wohnhaus auf einem seit Generationen von einer Familie bewirtschafteten Betrieb befinden und gemeinsam als Vermögen im Abfindungswert aufgehen sollten. Die dem zugrundeliegende Struktur - Wohnhaus plus Betriebsgebäude ist gleich Hof - decke sich jedoch kaum mit Brandenburger Verhältnissen, argumentiert der LBV.

 

Verbandspräsident Henrik Wendorff lobte den Beschluss des Ausschusses als "echt ostdeutschen Weg im Umgang mit dem Hoferbe". Damit würden gewachsene Agrarstrukturen berücksichtigt und dem Hofnachfolger die Chance eingeräumt, die Abfindung weichender Erben finanziell leistbar zu machen. AgE

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