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Ausnahmen in Wasserschutzgebieten

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Die Abstimmung im Bundesrat zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist weiter offen. Möglicherweise soll der zuständigen Behörde erlaubt werden, in Wasserschutzgebieten Glyphosat in bestimmten Fällen zu erlauben. Der Bauernverband hat an die Länder appelliert, das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten aufzuheben. Die Umweltverbände laufen Sturm.

Im Streit um Glyphosat zeichnet sich eine kleine Lösung ab.

Im Streit um eine Lockerung von Anwendungsbestimmungen für den Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat in Wasserschutzgebieten zeichnet sich eine kleine Lösung ab. Wie im Vorfeld aus Länderkreisen zu hören war, könnte es im Bundesrat bei der Abstimmung am Freitag (14.6.) über die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Mehrheit für eine Zulassung von Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten in bestimmten Ausnahmefällen geben. Danach soll die zuständige Behörde den Glyphosateinsatz in diesen Gebieten beispielsweise erlauben dürfen, wenn dies der Abwendung erheblicher land-, forst- und sonstiger wirtschaftlicher Schäden dient. Auch zur Anwendung von Direkt- und Mulchsaatverfahren sowie zum Erosionsschutz bei der Zwischenstock- und Baumstreifenbehandlung in wein- und obstbaulichen Kulturen soll die Freigabe erteilt werden dürfen.

 

Eine generelle Erlaubnis des Glyphosateinsatzes in Wasserschutzgebieten scheint hingegen ebenso wenig mehrheitsfähig zu sein wie eine Anwendung in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz. Aus Sicht der Länder würde eine solche Ausnahmeregelung für den Bund aller Voraussicht nach kein Verkündungshindernis für die Änderungsverordnung darstellen. Mit ihr sollen die Regelungen für die Anwendung von Glyphosat entfristet werden, die das Bundeslandwirtschaftsministerium als Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung Ende letzten Jahres erlassen hatte, den Wirkstoff für weitere zehn Jahre zuzulassen.



Nicht vom europäischen Recht gedeckt

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich bei den Ländern für eine Aufhebung des geltenden Anwendungsverbots für Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten eingesetzt, die nicht vom europäischen Recht gedeckt sei. Einschränkungen für Glyphosat seien in diesen Gebieten nicht erforderlich, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien. Darin verweist Krüsken auf die Position der Wasserwirtschaft, die den Nutzen des Einsatzes von Glyphosat zur Unterstützung der konservierenden Bodenbearbeitung und zum Anbau von Zwischenfrüchten betone, um Nitratausträge in das Grundwasser zu vermeiden. Darüber hinaus seien auch die vorgesehenen pauschalen Verbote des Herbizideinsatzes in verschiedenen Schutzgebietskategorien des Naturschutzes nicht mit dem kooperativen Naturschutz vereinbar und in der undifferenzierten und ausnahmslosen Ausprägung auch fachlich nicht gerechtfertigt.

 

Enormer Rückschritt

Demgegenüber warnte der Deutsche Naturschutzring (DNR) vor einer Streichung von Auflagen. "Die Erlaubnis, den Wirkstoff auch in Wasserschutzgebieten einzusetzen, wäre ein enormer Rückschritt und käme einem Kniefall vor der Agrar- und Pestizidlobby gleich", so DNR-Generalsekretär Florian Schöne am Donnerstag (13.6.) in Berlin. Glyphosat habe in diesen Gebieten nichts zu suchen. Im Wasser lebende Organismen müssten vor dem Wirkstoff konsequent geschützt werden. Schöne appellierte an die Länderkammer, diesen "rückwärtsgewandten Antrag" entschieden abzulehnen. Anstatt unverantwortliche Blankoschecks für Glyphosat zu erteilen, müsse die Ausbringung von chemischen Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich reduziert werden, so Schöne. Hierfür brauche man weitaus größere Anstrengungen, um die europäischen und nationalen Reduktionsziele verbindlich umzusetzen.

 

Blockadehaltung

Unterdessen äußerte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sein Unverständnis über die Kritik von 30 Verbänden der Land- und Forstwirtschaft an den Vorschlägen des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz". Man sei entsetzt, dass der Deutsche Bauernverband und die anderen Agrarverbände die dringenden Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes ignorierten, erklärten die Vorsitzenden des BUND und der BUNDjugend, Olaf Bandt und Moritz Trapp. Sie verweigerten damit den Dialog mit Politik und Umweltverbänden. Der DBV verrate mit dieser Blockade auch den Wunsch der eigenen Mitglieder nach größerer Unabhängigkeit von Industrieverbänden und langjähriger Planungssicherheit. Stattdessen gehe "der Ausverkauf bäuerlicher Interessen an die Agrarindustrie" ungebremst weiter. Die notwendige sozial-ökologische Transformation in der Landwirtschaft werde so verhindert, warnten Bandt und Trapp. AgE

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Die Abstimmung im Bundesrat zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist weiter offen. Möglicherweise soll der zuständigen Behörde erlaubt werden, in Wasserschutzgebieten Glyphosat in bestimmten Fällen zu erlauben. Der Bauernverband hat an die Länder appelliert, das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten aufzuheben. Die Umweltverbände laufen Sturm.

Im Streit um Glyphosat zeichnet sich eine kleine Lösung ab.

Im Streit um eine Lockerung von Anwendungsbestimmungen für den Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat in Wasserschutzgebieten zeichnet sich eine kleine Lösung ab. Wie im Vorfeld aus Länderkreisen zu hören war, könnte es im Bundesrat bei der Abstimmung am Freitag (14.6.) über die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Mehrheit für eine Zulassung von Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten in bestimmten Ausnahmefällen geben. Danach soll die zuständige Behörde den Glyphosateinsatz in diesen Gebieten beispielsweise erlauben dürfen, wenn dies der Abwendung erheblicher land-, forst- und sonstiger wirtschaftlicher Schäden dient. Auch zur Anwendung von Direkt- und Mulchsaatverfahren sowie zum Erosionsschutz bei der Zwischenstock- und Baumstreifenbehandlung in wein- und obstbaulichen Kulturen soll die Freigabe erteilt werden dürfen.

 

Eine generelle Erlaubnis des Glyphosateinsatzes in Wasserschutzgebieten scheint hingegen ebenso wenig mehrheitsfähig zu sein wie eine Anwendung in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz. Aus Sicht der Länder würde eine solche Ausnahmeregelung für den Bund aller Voraussicht nach kein Verkündungshindernis für die Änderungsverordnung darstellen. Mit ihr sollen die Regelungen für die Anwendung von Glyphosat entfristet werden, die das Bundeslandwirtschaftsministerium als Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung Ende letzten Jahres erlassen hatte, den Wirkstoff für weitere zehn Jahre zuzulassen.



Nicht vom europäischen Recht gedeckt

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich bei den Ländern für eine Aufhebung des geltenden Anwendungsverbots für Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten eingesetzt, die nicht vom europäischen Recht gedeckt sei. Einschränkungen für Glyphosat seien in diesen Gebieten nicht erforderlich, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien. Darin verweist Krüsken auf die Position der Wasserwirtschaft, die den Nutzen des Einsatzes von Glyphosat zur Unterstützung der konservierenden Bodenbearbeitung und zum Anbau von Zwischenfrüchten betone, um Nitratausträge in das Grundwasser zu vermeiden. Darüber hinaus seien auch die vorgesehenen pauschalen Verbote des Herbizideinsatzes in verschiedenen Schutzgebietskategorien des Naturschutzes nicht mit dem kooperativen Naturschutz vereinbar und in der undifferenzierten und ausnahmslosen Ausprägung auch fachlich nicht gerechtfertigt.

 

Enormer Rückschritt

Demgegenüber warnte der Deutsche Naturschutzring (DNR) vor einer Streichung von Auflagen. "Die Erlaubnis, den Wirkstoff auch in Wasserschutzgebieten einzusetzen, wäre ein enormer Rückschritt und käme einem Kniefall vor der Agrar- und Pestizidlobby gleich", so DNR-Generalsekretär Florian Schöne am Donnerstag (13.6.) in Berlin. Glyphosat habe in diesen Gebieten nichts zu suchen. Im Wasser lebende Organismen müssten vor dem Wirkstoff konsequent geschützt werden. Schöne appellierte an die Länderkammer, diesen "rückwärtsgewandten Antrag" entschieden abzulehnen. Anstatt unverantwortliche Blankoschecks für Glyphosat zu erteilen, müsse die Ausbringung von chemischen Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich reduziert werden, so Schöne. Hierfür brauche man weitaus größere Anstrengungen, um die europäischen und nationalen Reduktionsziele verbindlich umzusetzen.

 

Blockadehaltung

Unterdessen äußerte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sein Unverständnis über die Kritik von 30 Verbänden der Land- und Forstwirtschaft an den Vorschlägen des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz". Man sei entsetzt, dass der Deutsche Bauernverband und die anderen Agrarverbände die dringenden Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes ignorierten, erklärten die Vorsitzenden des BUND und der BUNDjugend, Olaf Bandt und Moritz Trapp. Sie verweigerten damit den Dialog mit Politik und Umweltverbänden. Der DBV verrate mit dieser Blockade auch den Wunsch der eigenen Mitglieder nach größerer Unabhängigkeit von Industrieverbänden und langjähriger Planungssicherheit. Stattdessen gehe "der Ausverkauf bäuerlicher Interessen an die Agrarindustrie" ungebremst weiter. Die notwendige sozial-ökologische Transformation in der Landwirtschaft werde so verhindert, warnten Bandt und Trapp. AgE

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Die Abstimmung im Bundesrat zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist weiter offen. Möglicherweise soll der zuständigen Behörde erlaubt werden, in Wasserschutzgebieten Glyphosat in bestimmten Fällen zu erlauben. Der Bauernverband hat an die Länder appelliert, das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten aufzuheben. Die Umweltverbände laufen Sturm.

Im Streit um Glyphosat zeichnet sich eine kleine Lösung ab.

Im Streit um eine Lockerung von Anwendungsbestimmungen für den Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat in Wasserschutzgebieten zeichnet sich eine kleine Lösung ab. Wie im Vorfeld aus Länderkreisen zu hören war, könnte es im Bundesrat bei der Abstimmung am Freitag (14.6.) über die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Mehrheit für eine Zulassung von Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten in bestimmten Ausnahmefällen geben. Danach soll die zuständige Behörde den Glyphosateinsatz in diesen Gebieten beispielsweise erlauben dürfen, wenn dies der Abwendung erheblicher land-, forst- und sonstiger wirtschaftlicher Schäden dient. Auch zur Anwendung von Direkt- und Mulchsaatverfahren sowie zum Erosionsschutz bei der Zwischenstock- und Baumstreifenbehandlung in wein- und obstbaulichen Kulturen soll die Freigabe erteilt werden dürfen.

 

Eine generelle Erlaubnis des Glyphosateinsatzes in Wasserschutzgebieten scheint hingegen ebenso wenig mehrheitsfähig zu sein wie eine Anwendung in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz. Aus Sicht der Länder würde eine solche Ausnahmeregelung für den Bund aller Voraussicht nach kein Verkündungshindernis für die Änderungsverordnung darstellen. Mit ihr sollen die Regelungen für die Anwendung von Glyphosat entfristet werden, die das Bundeslandwirtschaftsministerium als Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung Ende letzten Jahres erlassen hatte, den Wirkstoff für weitere zehn Jahre zuzulassen.



Nicht vom europäischen Recht gedeckt

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich bei den Ländern für eine Aufhebung des geltenden Anwendungsverbots für Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten eingesetzt, die nicht vom europäischen Recht gedeckt sei. Einschränkungen für Glyphosat seien in diesen Gebieten nicht erforderlich, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien. Darin verweist Krüsken auf die Position der Wasserwirtschaft, die den Nutzen des Einsatzes von Glyphosat zur Unterstützung der konservierenden Bodenbearbeitung und zum Anbau von Zwischenfrüchten betone, um Nitratausträge in das Grundwasser zu vermeiden. Darüber hinaus seien auch die vorgesehenen pauschalen Verbote des Herbizideinsatzes in verschiedenen Schutzgebietskategorien des Naturschutzes nicht mit dem kooperativen Naturschutz vereinbar und in der undifferenzierten und ausnahmslosen Ausprägung auch fachlich nicht gerechtfertigt.

 

Enormer Rückschritt

Demgegenüber warnte der Deutsche Naturschutzring (DNR) vor einer Streichung von Auflagen. "Die Erlaubnis, den Wirkstoff auch in Wasserschutzgebieten einzusetzen, wäre ein enormer Rückschritt und käme einem Kniefall vor der Agrar- und Pestizidlobby gleich", so DNR-Generalsekretär Florian Schöne am Donnerstag (13.6.) in Berlin. Glyphosat habe in diesen Gebieten nichts zu suchen. Im Wasser lebende Organismen müssten vor dem Wirkstoff konsequent geschützt werden. Schöne appellierte an die Länderkammer, diesen "rückwärtsgewandten Antrag" entschieden abzulehnen. Anstatt unverantwortliche Blankoschecks für Glyphosat zu erteilen, müsse die Ausbringung von chemischen Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich reduziert werden, so Schöne. Hierfür brauche man weitaus größere Anstrengungen, um die europäischen und nationalen Reduktionsziele verbindlich umzusetzen.

 

Blockadehaltung

Unterdessen äußerte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sein Unverständnis über die Kritik von 30 Verbänden der Land- und Forstwirtschaft an den Vorschlägen des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz". Man sei entsetzt, dass der Deutsche Bauernverband und die anderen Agrarverbände die dringenden Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes ignorierten, erklärten die Vorsitzenden des BUND und der BUNDjugend, Olaf Bandt und Moritz Trapp. Sie verweigerten damit den Dialog mit Politik und Umweltverbänden. Der DBV verrate mit dieser Blockade auch den Wunsch der eigenen Mitglieder nach größerer Unabhängigkeit von Industrieverbänden und langjähriger Planungssicherheit. Stattdessen gehe "der Ausverkauf bäuerlicher Interessen an die Agrarindustrie" ungebremst weiter. Die notwendige sozial-ökologische Transformation in der Landwirtschaft werde so verhindert, warnten Bandt und Trapp. AgE

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