Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
DRV begrüßt Stellungnahme
Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz sieht sich der DRV in seiner Kritik an den geplanten Änderungen der Umsatzsteuerpauschale bestätigt. DRV-Geschäftsführerin Buth forderte nun, dass der Bundestag die Forderung der Länderkammer ernst nehmen und das Kapitel schließen müsse.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sieht sich in seiner Kritik am Jahressteuergesetz bestätigt. DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth forderte am Dienstag (1.10.), dass der Bundestag die Forderung des Bundesrates im parlamentarischen Verfahren ernst nehmen und das Kapitel schließen müsse. "Die Planungen zur unterjährigen Steuersatzanpassung müssen endlich vom Tisch" so Buth.
Bekanntlich sieht der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor, um den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft von 9 auf 8,4% zu senken.
Am Freitag (27.9.) hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert, auf die geplante Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte noch in diesem Jahr zu verzichten. Zudem kritisierten die Länder die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes als einen "nicht zu rechtfertigenden hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Landwirte". AgE
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DRV begrüßt Stellungnahme
Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz sieht sich der DRV in seiner Kritik an den geplanten Änderungen der Umsatzsteuerpauschale bestätigt. DRV-Geschäftsführerin Buth forderte nun, dass der Bundestag die Forderung der Länderkammer ernst nehmen und das Kapitel schließen müsse.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sieht sich in seiner Kritik am Jahressteuergesetz bestätigt. DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth forderte am Dienstag (1.10.), dass der Bundestag die Forderung des Bundesrates im parlamentarischen Verfahren ernst nehmen und das Kapitel schließen müsse. "Die Planungen zur unterjährigen Steuersatzanpassung müssen endlich vom Tisch" so Buth.
Bekanntlich sieht der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor, um den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft von 9 auf 8,4% zu senken.
Am Freitag (27.9.) hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert, auf die geplante Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte noch in diesem Jahr zu verzichten. Zudem kritisierten die Länder die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes als einen "nicht zu rechtfertigenden hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Landwirte". AgE
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DRV begrüßt Stellungnahme
Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz sieht sich der DRV in seiner Kritik an den geplanten Änderungen der Umsatzsteuerpauschale bestätigt. DRV-Geschäftsführerin Buth forderte nun, dass der Bundestag die Forderung der Länderkammer ernst nehmen und das Kapitel schließen müsse.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sieht sich in seiner Kritik am Jahressteuergesetz bestätigt. DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth forderte am Dienstag (1.10.), dass der Bundestag die Forderung des Bundesrates im parlamentarischen Verfahren ernst nehmen und das Kapitel schließen müsse. "Die Planungen zur unterjährigen Steuersatzanpassung müssen endlich vom Tisch" so Buth.
Bekanntlich sieht der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor, um den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft von 9 auf 8,4% zu senken.
Am Freitag (27.9.) hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert, auf die geplante Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte noch in diesem Jahr zu verzichten. Zudem kritisierten die Länder die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes als einen "nicht zu rechtfertigenden hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Landwirte". AgE