Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Vermittlungsverfahren kommt
Die Bundesregierung ruft für das Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Das hat das Kabinett entschieden. DBV-Präsident Rukwied begrüßte diesen Schritt und bekräftigte den aus seiner Sicht erheblichen Korrekturbedarf. Entscheidend ist für ihn, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht wird. Der Fokus müsse auf der Verursachergerechtigkeit liegen.
Das Düngegesetz geht in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das hat am Mittwoch (2.10.) das Bundeskabinett beschlossen. Hauptstreitpunkt zwischen Bund und Ländern ist bekanntlich die Stoffstrombilanz. Das Angebot der Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung auszusetzen, um anschließend gemeinsam mit den Ländern eine Neuauflage zu erarbeiten, konnte die meisten Länder seinerzeit nicht überzeugen.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte die Entscheidung. Offensichtlich bestehe politischer Konsens darüber, die Stoffstrombilanz zu streichen. Insgesamt sieht der DBV nach seinen Worten erheblichen Korrekturbedarf am Entwurf des neuen Düngegesetzes.
Für die deutsche Landwirtschaft ist nach Rukwieds Worten entscheidend, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht und auf nationale Alleingänge verzichtet wird. "Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission", betonte der DBV-Präsident. Die Stoffstrombilanz müsse daher ersatzlos gestrichen werden.
Rukwied zufolge müssen nun im Vermittlungsausschuss die Grundlage und erste Festlegungen für mehr Verursachergerechtigkeit gelegt werden. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssten von den strengen Regelungen in den Roten Gebieten befreit werden beziehungsweise Erleichterungen von der Düngeverordnung nutzen können. AgE
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Vermittlungsverfahren kommt
Die Bundesregierung ruft für das Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Das hat das Kabinett entschieden. DBV-Präsident Rukwied begrüßte diesen Schritt und bekräftigte den aus seiner Sicht erheblichen Korrekturbedarf. Entscheidend ist für ihn, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht wird. Der Fokus müsse auf der Verursachergerechtigkeit liegen.
Das Düngegesetz geht in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das hat am Mittwoch (2.10.) das Bundeskabinett beschlossen. Hauptstreitpunkt zwischen Bund und Ländern ist bekanntlich die Stoffstrombilanz. Das Angebot der Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung auszusetzen, um anschließend gemeinsam mit den Ländern eine Neuauflage zu erarbeiten, konnte die meisten Länder seinerzeit nicht überzeugen.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte die Entscheidung. Offensichtlich bestehe politischer Konsens darüber, die Stoffstrombilanz zu streichen. Insgesamt sieht der DBV nach seinen Worten erheblichen Korrekturbedarf am Entwurf des neuen Düngegesetzes.
Für die deutsche Landwirtschaft ist nach Rukwieds Worten entscheidend, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht und auf nationale Alleingänge verzichtet wird. "Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission", betonte der DBV-Präsident. Die Stoffstrombilanz müsse daher ersatzlos gestrichen werden.
Rukwied zufolge müssen nun im Vermittlungsausschuss die Grundlage und erste Festlegungen für mehr Verursachergerechtigkeit gelegt werden. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssten von den strengen Regelungen in den Roten Gebieten befreit werden beziehungsweise Erleichterungen von der Düngeverordnung nutzen können. AgE
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Vermittlungsverfahren kommt
Die Bundesregierung ruft für das Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Das hat das Kabinett entschieden. DBV-Präsident Rukwied begrüßte diesen Schritt und bekräftigte den aus seiner Sicht erheblichen Korrekturbedarf. Entscheidend ist für ihn, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht wird. Der Fokus müsse auf der Verursachergerechtigkeit liegen.
Das Düngegesetz geht in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das hat am Mittwoch (2.10.) das Bundeskabinett beschlossen. Hauptstreitpunkt zwischen Bund und Ländern ist bekanntlich die Stoffstrombilanz. Das Angebot der Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung auszusetzen, um anschließend gemeinsam mit den Ländern eine Neuauflage zu erarbeiten, konnte die meisten Länder seinerzeit nicht überzeugen.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte die Entscheidung. Offensichtlich bestehe politischer Konsens darüber, die Stoffstrombilanz zu streichen. Insgesamt sieht der DBV nach seinen Worten erheblichen Korrekturbedarf am Entwurf des neuen Düngegesetzes.
Für die deutsche Landwirtschaft ist nach Rukwieds Worten entscheidend, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht und auf nationale Alleingänge verzichtet wird. "Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission", betonte der DBV-Präsident. Die Stoffstrombilanz müsse daher ersatzlos gestrichen werden.
Rukwied zufolge müssen nun im Vermittlungsausschuss die Grundlage und erste Festlegungen für mehr Verursachergerechtigkeit gelegt werden. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssten von den strengen Regelungen in den Roten Gebieten befreit werden beziehungsweise Erleichterungen von der Düngeverordnung nutzen können. AgE