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Klöckner gegen pauschale Zulassung der Notfallbeizung von Zuckerrübensaatgut

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale Notfallzulassung von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut ab. Entsprechenden Forderungen der Länderagrarminister unter anderem aus Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erteilte die CDU-Politikerin heute eine Absage.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale Notfallzulassung von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut ab. Entsprechenden Forderungen der Länderagrarminister unter anderem aus Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erteilte die CDU-Politikerin heute eine Absage. Zur Begründung wies Klöckner darauf hin, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lediglich für 120 Tage eine Zulassung aussprechen und keine Folgemaßnahmen für das darauffolgende Jahr erlassen könne. "Wir müssen Bienen schützen und Ressourcen schonen und Ernten sichern. Das geht nicht mit pauschalen Zulassungen und Freibriefen", so die Ministerin.

 

Klöckner sieht die Länder gefordert, anstelle von Unternehmen gegebenenfalls selbst die Notfallzulassung zu beantragen und sich dabei zu verpflichten, Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen und effektive Vorsorgemaßnahmen zu treffen. So müsse sichergestellt werden, dass die Nachfolgekultur auf dem Zuckerrübenschlag nur eine nicht bienenattraktive Kultur und keine Blühfläche sein. Zudem müsste gewährleistet sein, dass der Abstand zu blühenden Pflanzen ausreichend groß gewählt und Erosion vermieden werde. Schließlich seien die Vorschriften müssen effizient zu überwachen.

 

Erforderlich seien außerdem ein wirksames Monitoring und die Information der Imker in den betroffenen Regionen, führte die Ressortchefin aus. Diese flankierenden Maßnahmen könnten nur durch die Länder sichergestellt werden. Seien diese nicht bereit, zeitlich und lokal begrenzt mit entsprechenden umweltschonenden Maßnahmen die Notfallzulassung umzusetzen, dann könne dem Antrag auch nicht stattgegeben werden. Klöckner stellte klar, "ohne flankierende Maßnahmen, die einen möglichst umfassenden Schutz von Bienen und anderen Bestäubern sicherstellen, kann es keine Notfallzulassung geben." AgE

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Klöckner gegen pauschale Zulassung der Notfallbeizung von Zuckerrübensaatgut

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale Notfallzulassung von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut ab. Entsprechenden Forderungen der Länderagrarminister unter anderem aus Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erteilte die CDU-Politikerin heute eine Absage.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale Notfallzulassung von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut ab. Entsprechenden Forderungen der Länderagrarminister unter anderem aus Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erteilte die CDU-Politikerin heute eine Absage. Zur Begründung wies Klöckner darauf hin, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lediglich für 120 Tage eine Zulassung aussprechen und keine Folgemaßnahmen für das darauffolgende Jahr erlassen könne. "Wir müssen Bienen schützen und Ressourcen schonen und Ernten sichern. Das geht nicht mit pauschalen Zulassungen und Freibriefen", so die Ministerin.

 

Klöckner sieht die Länder gefordert, anstelle von Unternehmen gegebenenfalls selbst die Notfallzulassung zu beantragen und sich dabei zu verpflichten, Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen und effektive Vorsorgemaßnahmen zu treffen. So müsse sichergestellt werden, dass die Nachfolgekultur auf dem Zuckerrübenschlag nur eine nicht bienenattraktive Kultur und keine Blühfläche sein. Zudem müsste gewährleistet sein, dass der Abstand zu blühenden Pflanzen ausreichend groß gewählt und Erosion vermieden werde. Schließlich seien die Vorschriften müssen effizient zu überwachen.

 

Erforderlich seien außerdem ein wirksames Monitoring und die Information der Imker in den betroffenen Regionen, führte die Ressortchefin aus. Diese flankierenden Maßnahmen könnten nur durch die Länder sichergestellt werden. Seien diese nicht bereit, zeitlich und lokal begrenzt mit entsprechenden umweltschonenden Maßnahmen die Notfallzulassung umzusetzen, dann könne dem Antrag auch nicht stattgegeben werden. Klöckner stellte klar, "ohne flankierende Maßnahmen, die einen möglichst umfassenden Schutz von Bienen und anderen Bestäubern sicherstellen, kann es keine Notfallzulassung geben." AgE

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale Notfallzulassung von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut ab. Entsprechenden Forderungen der Länderagrarminister unter anderem aus Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erteilte die CDU-Politikerin heute eine Absage.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale Notfallzulassung von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut ab. Entsprechenden Forderungen der Länderagrarminister unter anderem aus Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erteilte die CDU-Politikerin heute eine Absage. Zur Begründung wies Klöckner darauf hin, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lediglich für 120 Tage eine Zulassung aussprechen und keine Folgemaßnahmen für das darauffolgende Jahr erlassen könne. "Wir müssen Bienen schützen und Ressourcen schonen und Ernten sichern. Das geht nicht mit pauschalen Zulassungen und Freibriefen", so die Ministerin.

 

Klöckner sieht die Länder gefordert, anstelle von Unternehmen gegebenenfalls selbst die Notfallzulassung zu beantragen und sich dabei zu verpflichten, Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen und effektive Vorsorgemaßnahmen zu treffen. So müsse sichergestellt werden, dass die Nachfolgekultur auf dem Zuckerrübenschlag nur eine nicht bienenattraktive Kultur und keine Blühfläche sein. Zudem müsste gewährleistet sein, dass der Abstand zu blühenden Pflanzen ausreichend groß gewählt und Erosion vermieden werde. Schließlich seien die Vorschriften müssen effizient zu überwachen.

 

Erforderlich seien außerdem ein wirksames Monitoring und die Information der Imker in den betroffenen Regionen, führte die Ressortchefin aus. Diese flankierenden Maßnahmen könnten nur durch die Länder sichergestellt werden. Seien diese nicht bereit, zeitlich und lokal begrenzt mit entsprechenden umweltschonenden Maßnahmen die Notfallzulassung umzusetzen, dann könne dem Antrag auch nicht stattgegeben werden. Klöckner stellte klar, "ohne flankierende Maßnahmen, die einen möglichst umfassenden Schutz von Bienen und anderen Bestäubern sicherstellen, kann es keine Notfallzulassung geben." AgE

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